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Staats-Lexikon.

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Bibliographic data

fullscreen: Staats-Lexikon.

Monograph

Persistent identifier:
baumbach_staats_lexikon_1882
Title:
Staats-Lexikon.
Author:
Baumbach, Karl
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1882
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

26 
Aumusterung, s. Heuer. 
Annälen (lat. g#atroücher welche ge- 
schichtliche Ereignisse in chronoloi r 
Reihenfolge enthalten; dann Titel von 
Zeitschriften, z. B. die »A. des Norddeut- 
#n Bundes und des nunmehrigen Deut- 
en Reichs-, welchevon Hirth (1868 f. 
1872 ff.) herausgegeben werden, und ein 
Jahrbuch des Norddeutschen Bundes und 
des Deutschen Reichs in politischer, gesetz- 
eberischer und volkswirtschaftlicher Hin- 
Sit bilden. 
Annäten (lat.), Abgabe, welche bei 
Verleihung gewisser Kirchenpfründen beim 
Amtsantritt an den päpstlichen Stuhl zu 
entrichten ist. 
Anuektieren (lat., „anknüpfene), ein 
bestimmtes Gebiet dem eignen Staatsge- 
biet einverleiben, daher Annektierung 
(Aunerion) die unfreiwillige Einver- 
eidung eines Staatsgebiets oder eines 
Teils desselben in ein andres Staatsge- 
biet; Annerionist, Anhänger der An- 
nerionspolitik; jemand, der sich mit An- 
nexionsgelüsten trägt. Der Ausdruck rührt 
namentlich aus der Zeit Napoleons 
her, welcher z. B. Savoyen annektierte, 
indem er Sardinien zu dessen Abtretung 
nötigte als Gegenleistung für die im ita- 
lienisch= österreichischen Kriege geleisteten 
Dienste, und indem er zum Schein unter 
Anwendungdes Nationalitätsprinzipseine 
Volksabstimmung veranstalten ließ. Die 
nach dem Krieg von 1866 durch Preußen 
vorgenommene Annektierung von Schles- 
wig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nase 
sau und Frankfurt a. M. stützte sich auf 
den völkerrechtlichen Titel der Eroberung 
und ward unter Zustimmung der preußi- 
schen Kammern durch besondere Gesetze 
(vom 20. Sept. und 24. Dez. 1866) sank- 
tioniert. 
Annonce (franz., spr. -nöngß), öffent- 
liche Bekanntmachung, namentlich durch 
Insertion in eine Hesiung; Annoncen= 
büreau, ein Institut, welches dem Pu- 
blikum die Benutzung der Zeitungen zu 
öffentlichen Ankündigungen erleichtert, wie 
„Haasenstein u. Vogler= (Hamburg) und 
„Rudolf Mosse-(Berlin) mit ihren zahl- 
reichen Filialen und Agenturen. 
Annnitäten (lat.), jährliche Zahlungen 
Anmusterung — Antikonstitutionell. 
zum Zweck der Abtragung oder der Ver- 
zinsung einer Schuld. Dieselben kommen 
nicht nur im Privatleben, sondern auch 
im öffentlichen Verkehr der Staatskredit- 
institute und zum Zweck der Negoziierun 
von Staatsanleihen vor. So gibt es 
in Form einer gleichbleibenden Verzin- 
sung eines eisernen Kapitals (immer- 
währende Rente). Andre charakteri- 
sieren sich als stückweise Abtragung einer 
unverzinslichen Schuld, oder sie dienen 
Ugleich zur Verzinsung und zur successiven 
ilgung (Tilgungsrente) der Schuld, 
oder sie werden so lange gezahlt, als der 
Gläubiger oder derjenige, auf dessen Leben 
die Rente versichert ist, lebt (Leibrente). 
Anonyme Gesellschaft, s. Aktien- 
gesellschaft. 
asndsbries, s. Moratorium. 
Aunstifter, derjenige, welcher einen an- 
dern zu einer strafbaren Handlung vor- 
sätzlich bestimmt, sei es durch Geschenke 
oder Versprechen, durch Drohung, durch 
Mißbrauch des Ansehens oder der Ge- 
walt, durch absichtliche Herbeiführung oder 
Beförderung eines Vrtums oder durch 
andre Mittel. Der A. (mittelbarer, in- 
tellektueller, psychischer, moralischer Ur- 
heber) wird nach dem deutschen Strafge- 
setzbuch 3& gleich dem Thäter bestraft. 
Auch der Versuch der Anstiftung ist hier 
& 49a) für strafbar erklärt, wofern es 
sich um ein Verbrechen (s. d.) im engern 
Sinn handelt, zu welchem der A. einen 
andern aufforderte (Aufforderung 
um Verbrechen). Es wird jedoch das 
lediglich mündlich ausgedrückte Auffordern 
nur dann bestraft, wenn die Aufsorderung 
an die Gewährung von Vorteilen irgend 
welcher Art geknüpft war. Auch die An- 
nahme einer solchen Aufforderung ist 
strafbar. 
Anti- Cornlaw-League (engl., spr. 
annti.kornkah-ligb), ein Verein in England, 
welcher 1831 von Richard Cobden gestiftet 
ward und (1849) die Aufhebung des Ge- 
treidezolls durchsetzte. Zur ründungeiner 
deutschen A. ist infolge des 1879 einge- 
führten Getreideschutzzolls wiederholt in 
der Presse aufgefordert worden. 
Antikonstitutionell, konstitutionswi- 
drig, der Konstitution entgegen, mit den
	        

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