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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
baumgarten_sachsen_zeit
Titel:
Sachsen in großer Zeit.
Autor:
Baumgarten-Crusius, Artur
Erscheinungsort:
Leipzig
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
sachsen
DDC-Sachgruppe:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Geschichte der Sachsen im Weltkrieg.

Band

Persistenter Identifier:
baumgarten_sachsen_zeit_III
Titel:
Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918.
Autor:
Baumgarten-Crusius, Artur
Bandzählung:
3
Herausgeber:
R. Max Lippold
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1921
Umfang:
486 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
Mit insgesamt 464 Seiten Text und 109 Karten, Plänen, sowie zahlreichen Textabbildungen.

Kapitel

Titel:
Teil I.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Die 96. Infanteriedivision.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLVI. Jahrganges 1918.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
    Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30.)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Zoll- und Steuerwesen.
  • Annahme von Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs bei Entrichtung von Restbeträgen der Kriegssteuer nach dem Gesetze vom 21. Juni 1916.
  • Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918.
  • Anlage 1. Hilfstafel zur Berechnung der von dem abgabepflichtigen Mehreinkommen der Einzelpersonen zu zahlenden Kriegsabgabe (§ 13 des Gesetzes).
  • Anlage 2. Hilfstafel zur Berechnung der vom Vermögen der Einzelpersonen zu zahlenden Kriegsabgabe (§ 19 des Gesetzes).
  • Anlage 3. Hilfstafel zur Berechnung der von dem Mehrgewinn der inländischen Gesellschaften zu zahlenden Kriegsabgabe (§ 29 des Gesetzes).
  • Anlage 4. Hilfstafel zur Berechnung der von dem Mehrgewinne der ausländischen Gesellschaften zu zahlenden Kriegsabgabe (§ 31 des Gesetzes).
  • Muster 1. (Ausführungsbestimmungen § 4) Kriegsabgabe 1918. Steuerliste A (Einzelpersonen).
  • Muster 2. (Ausführungsbestimmungen § 4) Kriegsabgabe 1918. Steuerliste B (Gesellschaften).
  • Muster 3. (Ausführungsbestimmungen § 25) Steuererklärung.
  • Muster 4, Steuerbescheid für Einzelpersonen (Ausführungsbestimmungen § 27) Kriegsabgabe 1918.
  • Muster 5, Steuerbescheid für Gesellschaften (Ausführungsbestimmungen § 27) Kriegsabgabe 1918.
  • Muster 6. (Ausführungsbestimmungen § 33) Kriegsabgabe 1918-Sollbuch.
  • Muster 7. (Ausführungsbestimmungen § 34 Abs. 1) Kriegsabgabe 1918-Einnahmebuch.
  • Muster 8. (Ausführungsbestimmungen § 34 Abs. 2) Anhang zum Kriegsabgabe 1918-Einnahmebuche.
  • Muster 9. (Ausführungsbestimmungen § 36 Abs. 1) Kriegsabgabe 1918-Verzeichnis.
  • Muster 10. (Ausführungsbestimmungen § 36 Abs. 2) Kriegsabgabe 1918 an die Reichsschuldenverwaltung.
  • Muster 11. (Ausführungsbestimmungen § 37) Bescheinigung für die Zahlung auf geschuldete Kriegsabgabe.
  • Muster 12. (Ausführungsbestimmungen § 37) Bescheinigung.
  • Muster 13. (Ausführungsbestimmungen § 40) Antrag
  • Muster 14. (Ausführungsbestimmungen § 41) Restnachweisung für Kriegsabgabe.
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)

Volltext

837 
Muster 4, Steuerbescheib 
Besitzsteueramt für Einzelpersonen. 
(Ausführungebestimmungen § 27) 
  
  
Nr. der Steuerlisie A 
Nr. des Kriegsabgabe-1918. Sollbuche. 
  
Bei allen Jablungen und Eingaben anzugeden 1 
  
" 
Ariegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918. 
Auf Grund des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 
vom 26. Juli 1918 
wird die von Ihnen zu zahlende Kriegsabgabe auf AM Pij. 
festgesetzt. 
Dieser Betrag ist berechnet worden: 
von einem abgabepflichtigen Mehreinkommen von M., 
und zwar aus Kriegseinkommen nach der Veranlagung für 
X, 
Friedenseinkommen für , bzw. mindestens . . » 
Unterschiedabgerundet·.. ....«, 
undvoneinemsteuerbarenVermögenvon. .,,. 
Wegen der verspäteten Abgabe der Vermögenserklärung ist gemäß § 33 Abs. 2 des Gesetzes 
und § 54 Abs. 2 des Besitzsteuergesetzes gegen Sie ein Zuschlag von vom Hundert fest- 
gesetzt worden?). 
Die Kriegsabgabe ist binnen einem Monat nach Zustellung des Steuerbescheids zu entrichten. 
Bei Entrichtung der Kriegsabgabe werden Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und 
Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs an Zahlungs Statt angenommen. Fünf- 
prozentige Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen sowie die auslosbaren 
viereinhalbprozentigen Schatzanweisungen der sechsten, siebenten und achten Kriegsanleihe mit Zinsen 
vom 1. Oktober 1918 ab werden zum Neunwert, die nicht auslosbaren viereinhalbprozentigen Schatz- 
anweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe mit Zinsen vom 1. Oktober 1918 ab zum Werte 
von 96,50 .K“ für je 100 .K Nennwert angenommen. Sind Zinsen für einen nach dem 30. September 
1918 liegenden Zeitraum bereits erhoben, so vermindert sich der Annahmewert um diesen Zinsenbetrag. 
Werden Wertpapiere mit Zinsen für einen vor dem 1. Oktober 1918 liegenden Zeitraum übergeben, 
oder werden Schuldbuchforderungen mit Zinsen für einen vor dem 1. Oktober 1918 liegenden Zeitraum 
auf das Konto der Reichskasse übertragen, so erhöht sich der Annahmewert um diese Zinsen. Wer bei Ent- 
richtung der Kriegsabgabe Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen 
*) Das Nichtzutreffende ist zu streichen.
	        

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