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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Kaufvertrag.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • Der Kaufvertrag.
  • Der Tauschvertrag.
  • Der Pacht- und Miethvertrag (auch Dienstmiethe-Vertrag, Bauvertrag etc.).
  • Der Lieferungsvertrag.
  • Spiel und Wette.
  • Der Gesellschaftsvertrag.
  • Genossenschaften.
  • Der Lehrvertrag.
  • Der Trödelvertrag.
  • Der Leihvertrag.
  • Verträge, durch welche Dienstbarkeiten bestellt werden.
  • Der Darlehensvertrag.
  • Der Bürgschaftsvertrag.
  • Die Caution.
  • Der Cessions- oder Abtretungs-Vertrag.
  • Die Expromission.
  • Die Novation.
  • Die Delegation.
  • Der Faustpfandvertrag.
  • Der Verwahrungsvertrag (Depositum).
  • Eheverlöbnisse und Eheverträge.
  • Einkindschaftung.
  • Abtheilung mit Kindern erster Ehe.
  • Der Adoptionsvertrag.
  • Der Leibrentenvertrag.
  • Der Leibzuchts- oder Leibgedingsvertrag.
  • Der Schenkungsvertrag.
  • Der Erbvertrag.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

Sonderamtsblatt 
der Königlichen Regierung in Stettin. 
  
Ausgegeben am 1. Juni 1917. 
  
Bekanntmachung 
Nr. Ch. 1802/3. 17. K. R. A., 
betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungs- 
erzeugnissen und anderen Chemikalien. 
Vom 1. Juni 1917. 
Nachstehende Bekanntmachung wird auf 
Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit 
dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den all- 
gemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ver- 
wirkt sind, jede Zuwiderhandlung nach § 5 
der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen 
vom 2. Februar 1915, 3. September 1915 und 
21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54, 549, 
(684) #) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des 
Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur 
Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel 
vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) 
untersagt werden. 
81. 
Meldepflicht. 
Die von dieser Bekanntmachung betroffenen 
Personen (meldepflichtige Personen) unterliegen 
hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung be- 
troffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegenstände) 
einer Meldepflicht. 
  
*) Wer vor sätzlich die Auskunft, zu der er auf 
Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten 
Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvoll- 
ständige Angaben macht, wird mit Gefängnis 
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 
zehntaufend Mark bestraft, auch können Vorräte, die 
verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen 
erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die 
vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. 
Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund 
dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist 
erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben 
mackt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend 
Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 
sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahr- 
lässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu 
führen unterläßt. 
  
§ 2. 
Meldepflichtige Gegenstände. 
Meldepflichtig sind: 
— 
—# # 
4Holzgeist, roh. 
. Methylalkoo . . . 
Vor-, Mittel= und Nachläufe von 
Holzgeist (Lösemittel bzw. Spezial- 
lösemittel) " . 
.EssigsaurerKalkjeglicherArt. 
.Accton«......... 
Vor= und Nachläufe von Aceton 
Essigsäure 
jeder Erzeugungsart, 
anzugeben nach Gehalt an Essig- 
säure, und zwar 
u) 99% und darüber. 
b). 96—99% ausschl. 
c) 80—966600 .. 
4) 60—8005 
c) 30—60055 
k) 30% und darunter 
Reine und technische Essig- 
säuren sowie versteuerte und 
unversteuerte sind getrennt auf- 
zuführen. 
8. Essigäther (Essigsäureäthyläther) 
9. 
L 
11. 
12. 
Formaldehyd (Formalin, Formol), 
nach Stärken getrennt. . .. 
Paraformaldehyd 
Amylacetat. .. 
Kampfer, nur künstlicher (synthe- 
tischer) Kampfer 
Sobald die 
Vorräte 
. 
S 
bs 
—-e-rs 
S9S 
SSe 
200 
50 
50 
100 
200 
300 
1000 
100 
100 
100 
50 
20 
mehr be- 
Ebtragen als
	        

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