Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Gesellschaftsvertrag.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • Der Kaufvertrag.
  • Der Tauschvertrag.
  • Der Pacht- und Miethvertrag (auch Dienstmiethe-Vertrag, Bauvertrag etc.).
  • Der Lieferungsvertrag.
  • Spiel und Wette.
  • Der Gesellschaftsvertrag.
  • Genossenschaften.
  • Der Lehrvertrag.
  • Der Trödelvertrag.
  • Der Leihvertrag.
  • Verträge, durch welche Dienstbarkeiten bestellt werden.
  • Der Darlehensvertrag.
  • Der Bürgschaftsvertrag.
  • Die Caution.
  • Der Cessions- oder Abtretungs-Vertrag.
  • Die Expromission.
  • Die Novation.
  • Die Delegation.
  • Der Faustpfandvertrag.
  • Der Verwahrungsvertrag (Depositum).
  • Eheverlöbnisse und Eheverträge.
  • Einkindschaftung.
  • Abtheilung mit Kindern erster Ehe.
  • Der Adoptionsvertrag.
  • Der Leibrentenvertrag.
  • Der Leibzuchts- oder Leibgedingsvertrag.
  • Der Schenkungsvertrag.
  • Der Erbvertrag.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

250 
Beim Beginn der Gesellschaft quittiren sich die Gesellschafter 
für die eingelegten Kapitalien wechselseitig. Der Rechnungsab- 
schluß über das Gesellschaftsvermögen während der Dauer der 
Gesellschaft heißt Inventar und wird von den Gesellschaftern. 
unterzeichnet. Bezüglich der Handels= und Aktiengesellschaften 
siehe Abschnitt D, bezüglich der Genossenschaften Seite 252 ff. 
33. 
Formular eines Gesellschaftsvertrags. 
Zwischen den unterzeichneten Adam Schwarz und Paul. 
Holzner ist heute folgender Gesellschaftsvertrag vereinbart worden. 
1) Die Genannten vereinigen sich zum gemeinsamen Betrieb 
der Gärtnerei in hiesiger Stadt. 
2) Das Gesellschaftsvermögen wird gebildet: a) aus einem 
dem Adam Schwarz gehörigen Garten mit Haus an der Straße, 
Plan-Nummer 1212 und 1213, zusammen geschätzt auf 15000 Mk.; 
b) aus dem rückwärts daran grenzenden Garten des Paul Holz- 
ner, Plan-Nr. 1060, geschätzt auf 6800 Mark; c) aus den von 
beiden Genannten gestellten Gartengeräthschaften, Sämereien 2c. 
nämlich (folgt das Verzeichniß der von jedem Theilnehmer ein- 
gebrachten Gegenstände nebst Schätzung); d) aus 500 Mark 
Betriebskapital, wovon Adam Schwarz 200 Mark, Paul Holz- 
ner 300 Mark heute baar eingelegt hat, worüber sowie über 
die übrigen vorgenannten Einbringen beide Gesellschafter sich 
hiermit wechselseitig quittiren. 
3) Jeder der Gesellschafter ist befugt, für die Gesellschaft 
Geschäfte zu machen und giltig abzuschließen; jeder verpflichtet 
sich, mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters die gemeinsame 
Gärtnerei zu betreiben, und alles, was aus derselben gelöst 
wird, pünktlich in die gemeinsame Kasse abzuliefern. 
4) Die Bücher führt Adam Schwarz, Geld und Geldeswerth 
wird in einer doppelt verschlossenen Kasse aufbewahrt, zu welcher 
jeder Gesellschafter einen eigenen Schlüssel hat. 
5) Adam Schwarz behält zum ausschließlichen Gebrauch 
für sich und seine Familie die zwei Vorder= und das eine 
Hinterzimmer des Erdgeschosses, sowie Küche, den hintern Keller 
und eine Bodenkammer und verpflichtet sich, die etwa nöthigen 
Reparaturen am Haus auf eigene Rechnung machen zu lassen; 
dem Paul Holzner räumt er das vordere Giebelzimmer über 
eine Stiege als eigene unentgeltliche Wohnung ein; die übrigen. 
Räumlichkeiten des Hauses sind für den Betrieb des gemeinsamen 
Geschäftes bestimmt.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment