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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

fullscreen: Der belehrende bayerische Sekretär.

Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Place of publication:
Würzburg
Publisher:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1884
DDC Group:
350
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Faustpfandvertrag.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • Der Kaufvertrag.
  • Der Tauschvertrag.
  • Der Pacht- und Miethvertrag (auch Dienstmiethe-Vertrag, Bauvertrag etc.).
  • Der Lieferungsvertrag.
  • Spiel und Wette.
  • Der Gesellschaftsvertrag.
  • Genossenschaften.
  • Der Lehrvertrag.
  • Der Trödelvertrag.
  • Der Leihvertrag.
  • Verträge, durch welche Dienstbarkeiten bestellt werden.
  • Der Darlehensvertrag.
  • Der Bürgschaftsvertrag.
  • Die Caution.
  • Der Cessions- oder Abtretungs-Vertrag.
  • Die Expromission.
  • Die Novation.
  • Die Delegation.
  • Der Faustpfandvertrag.
  • Der Verwahrungsvertrag (Depositum).
  • Eheverlöbnisse und Eheverträge.
  • Einkindschaftung.
  • Abtheilung mit Kindern erster Ehe.
  • Der Adoptionsvertrag.
  • Der Leibrentenvertrag.
  • Der Leibzuchts- oder Leibgedingsvertrag.
  • Der Schenkungsvertrag.
  • Der Erbvertrag.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

291 
79. 
Einfacher Pfandschein. 
Ich Unterschriebener bekenne hiemit, daß mir von Herrn L. 
Maus dasjenige Unterpfand überliefert worden ist, welches mir 
derselbe in seinem am 11. Mai 1884 ausgestellten Schuldschein 
verschrieben hat; ich verspreche, dasselbe unversehrt und unver- 
zuglich #urückzugeben, sobald meine Forderung getilgt sein wird. 
en 
W. 
80. 
Quittung über ein zurückgegebenes Pfand. 
Daß Herr Cajus Sand den Brillantring, die goldene Dose 
und die zwei goldenen, mit Diamanten besetzten Taschenuhren, 
welche ich ihm für die mir am 2. März 1884 dargeliehenen 
4000 Mark als Unterpfand einhändigte, heute, sobald Haupt- 
summe und Zinsen abgetragen waren, unversehrt zurückgegeben 
hat, bezeuge ich 
N. den 
N. N. 
81. Der Verwahrungsvertrag. 
Der Verwahrungsvertrag ist ein dinglicher Vertrag, wo- 
durch Jemand, Deponent, eine bewegliche Sache dem Andern, 
Depositar, zum Zweck der unentgeltlichen Verwahrung mit der 
Bedingung übergibt, dieselbe bei sich zu verwahren und auf 
jedesmaliges Verlangen mit Früchten und Zuwachs wieder zurück- 
zugeben. Die Sache wird entweder bei Gericht oder bei einem 
Notar zur Verwahrung niedergelegt, oder es wird die Ver- 
wahrung von einem Privatmann 2c. übernommen. Von letzterer 
handelt es sich hier. Die Verwahrung ist entweder die regel- 
mäßige oder die unregelmäßige, letztere dann, wenn dem Depo- 
sitar die Benützung und der Verbrauch der Sache gestattet wird. 
Eine Art des Depositum bildet die Sequestration. Diese zur 
Sicherung der Rechte eines Dritten angeordnete Verwahrung 
einer streitigen Sache erscheint dann als eine Art des Depo- 
situm, wenn sie blos die Verwahrung, nicht auch die frucht- 
bringende Verwaltung betrifft. Sie kann sowohl gerichtlich, 
als mit Bewilligung der Parteien außergerichtlich angeordnet 
werden. 
19*
	        

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