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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierte Abtheilung: Briefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Formulare von Briefen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
VI. Empfehlungsschreiben und Antworten darauf.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • I. Glückwünsche zum Geburtstag, Namenstag, Neujahr, zur Vermählung, zu einem Jubiläum, zur Entbindung, zur Beförderung etc. und Antworten darauf.
  • II. Bittschreiben und Antworten darauf.
  • III. Briefliche Anzeigen von Verlobungen, Heirathen, Krankheiten, Todesfällen, Geschäftsübertragungen etc. und Antworten darauf.
  • IV. Trost- und Beileidschreiben.
  • V. Mahn- oder Erinnerungsbriefe wegen Versprechen.
  • VI. Empfehlungsschreiben und Antworten darauf.
  • VII. Ermahnungs-, Verweis- und Vorwurfsbriefe.
  • VIII. Entschuldigungs-, Rechtfertigungs- und Abbittbriefe.
  • IX. Einladungsbriefe und Antworten.
  • X. Danksagungsbriefe.
  • XI. Liebeserklärungen und Eheanträge nebst Antworten.
  • XII. Briefe gemischten Inhaltes.
  • XIII. Freundschaftliche Briefe.
  • XIV. Briefe mit Anfragen, Erkundigungen, Aufträgen, Bestellungen etc.
  • XV. Berathungs-, Belehrungs- und Ablehnungsbriefe.
  • XVI. Briefe in Prozeß und andern amtlichen Gegenständen.
  • XVII. Handelsbriefe Circulare, Anträge, Aufträge, Bestellungen etc.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

497 
Nachmittage sein konnte, bekannt und stellte ihn sofort bei mir 
in Arbeit ein. So muß er mir denn jeden Abend nach Tische 
von Ihnen erzählen. Es gefällt ihm hier, und er wird Ihnen 
demnächst selbst schreiben. Daß Sie uns noch in so gutem 
Andenken bewahren, freut uns alle, und ich werde gewiß Ihrem 
Empfohlenen mit Rath und That an die Hand gehen. Leben 
Sie wohl und gedenken Sie auch ferner Ihres alten, treuen 
Mitmeisters, der Sie auf das herzlichste grüßt und mit aller 
Achtung stets verbleibt 
Ihr 
ergebener Diener N. 
VII. Ermahnungqgs-, Verweis= und Vorwurfs-Briefe. 
222. 
Ein Vormund ermahnt seinen Pflegebefohlenen wegen Schuldenmachens. 
Lieber Mündel! 
Es sind noch tdeine 4 Wochen, daß Du mir das Versprechen 
ablegtest, Deinen so unnützen Geldverschwendungen Einhalt zu 
thun, und doch höre ich schon wieder dieselben Klagen, dieselben 
betrübenden Nachrichten, daß Du fortschreitest auf der betretenen 
übeln Bahn, Dich als einen schlechten Verwalter des Deinigen 
zeigst. Zu welchem Ende soll dieses führen? Glaubst Du an 
die Unerschöpflichkeit Deines Vermögens? Da wärest Du sehr 
im Irrthume; denn wenn es so fortginge, so erhieltest Du bei 
Deiner Großjährigkeit so viel als — nichts. Noch einmal will 
ich Dich daher alles Ernstes ermahnen, von dieser Lebensweise 
abzulassen, Deine schlechten Gesellschaften zu meiden, fleißiger 
Deinen Berufspflichten nachzukommen und Deine Ausgaben zu 
regeln. Thust Du dieses, so wirst Du nicht nöthig haben, Dich 
in Schulden zu stürzen, wodurch Du Dir nur einen schlechten 
Ruf machst. Für diesmal will ich die eingeklagten Schulden 
noch berichtigen; solltest Du aber meinen so wohl gemeinten 
Ermahnungen keine Folge leisten, so zwingst Du mich zu Maß- 
regeln, die Dir nicht sehr angenehm sein werden. Dieses wünscht 
verhütet 
Dein 
wohlmeinender Vormund 
N. N. 
Der bayer. Sekretär. 32
	        

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