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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierte Abtheilung: Briefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Formulare von Briefen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
VII. Ermahnungs-, Verweis- und Vorwurfsbriefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • I. Glückwünsche zum Geburtstag, Namenstag, Neujahr, zur Vermählung, zu einem Jubiläum, zur Entbindung, zur Beförderung etc. und Antworten darauf.
  • II. Bittschreiben und Antworten darauf.
  • III. Briefliche Anzeigen von Verlobungen, Heirathen, Krankheiten, Todesfällen, Geschäftsübertragungen etc. und Antworten darauf.
  • IV. Trost- und Beileidschreiben.
  • V. Mahn- oder Erinnerungsbriefe wegen Versprechen.
  • VI. Empfehlungsschreiben und Antworten darauf.
  • VII. Ermahnungs-, Verweis- und Vorwurfsbriefe.
  • VIII. Entschuldigungs-, Rechtfertigungs- und Abbittbriefe.
  • IX. Einladungsbriefe und Antworten.
  • X. Danksagungsbriefe.
  • XI. Liebeserklärungen und Eheanträge nebst Antworten.
  • XII. Briefe gemischten Inhaltes.
  • XIII. Freundschaftliche Briefe.
  • XIV. Briefe mit Anfragen, Erkundigungen, Aufträgen, Bestellungen etc.
  • XV. Berathungs-, Belehrungs- und Ablehnungsbriefe.
  • XVI. Briefe in Prozeß und andern amtlichen Gegenständen.
  • XVII. Handelsbriefe Circulare, Anträge, Aufträge, Bestellungen etc.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

502 
solchen Handlung kann ich mich nicht verlieren, eine solche 
Handlungsweise war nur Ihnen möglich. R. N 
230. 
Eine Frau beklagt sich bei ihrem Schwiegervater wegen Mißhandlung. 
Theuerster Schwiegervater! 
Es thut mir innig leid, lieber Vater, Ihnen mit diesem 
Brief wehe thun zu müssen, und ich habe deshalb bis jetzt ge- 
zögert, Ihnen zu schreiben; allein die äußerste Noth zwingt mich, 
Ihnen eine Eröffnung zu machen, die ich keinem Andern machen 
kann und darf. So sehr es mich freute, durch eine eheliche Ver- 
bindung mit Ihrem Sohne mich in den Kreis Ihrer Familie 
aufgenommen zu sehen, so sehr ist diese Freude inzwischen ge- 
trübt worden. Die Leidenschaft, der Zorn meines Gatten ist 
es, welcher mir manche bittere Stunden, viele trübe Gedanken 
bereitet. Wenn er auch sonst von weichem Herzen und tief- 
fühlendem Gemüthe ist, so kann dennoch die geringste Veran- 
lassung seine Leidenschaft so steigern, auf eine solche Höhe 
bringen, daß sie ihn zu Worten und sogar zu Thaten hinreißt, 
welche für einen Menschen von Bildung im höchsten Grad in- 
dignirend und empörend sind. Zu zaghaft, ihm lebhaft genug 
seine Leidenschaft und deren schlimme Folgen vorzuhalten, bitte 
ich Sie dringend, dieses für mich zu thun. 
Ihre 
gehorsamste Schwiegertochter. 
231. 
Ermahnung an einen Freund, sein Testament zu machen. 
Geliebter Freund! 
Ihre Briefe klagen fortwährend über das Abnehmen Ihrer 
Kräfte, über Ihre geschwächte Gesundheit. Viel mag in der 
Einbildung liegen, denn Sie sind noch rüstig; Ihr Aussehen 
entspricht Ihrem Alter nicht; indessen geziemt es dem Menschen, 
auf alle Ereignisse sich vorzusehen, und da Sie, wie ich hoffe, 
von meiner Freundschaft überzeugt sind, so rathe ich Ihnen, für 
Ihren Todesfall durch Errichtung eines Testaments um so mehr 
Vorkehrung zu tragen, als Sie über ein bedeutendes Vermögen 
gebieten, und keine nahen Verwandten haben. Sie wissen gleich 
mir, welche unangenehmen Streitigkeiten oft unter sogenannten
	        

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