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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierte Abtheilung: Briefe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Formulare von Briefen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
XVI. Briefe in Prozeß und andern amtlichen Gegenständen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • I. Glückwünsche zum Geburtstag, Namenstag, Neujahr, zur Vermählung, zu einem Jubiläum, zur Entbindung, zur Beförderung etc. und Antworten darauf.
  • II. Bittschreiben und Antworten darauf.
  • III. Briefliche Anzeigen von Verlobungen, Heirathen, Krankheiten, Todesfällen, Geschäftsübertragungen etc. und Antworten darauf.
  • IV. Trost- und Beileidschreiben.
  • V. Mahn- oder Erinnerungsbriefe wegen Versprechen.
  • VI. Empfehlungsschreiben und Antworten darauf.
  • VII. Ermahnungs-, Verweis- und Vorwurfsbriefe.
  • VIII. Entschuldigungs-, Rechtfertigungs- und Abbittbriefe.
  • IX. Einladungsbriefe und Antworten.
  • X. Danksagungsbriefe.
  • XI. Liebeserklärungen und Eheanträge nebst Antworten.
  • XII. Briefe gemischten Inhaltes.
  • XIII. Freundschaftliche Briefe.
  • XIV. Briefe mit Anfragen, Erkundigungen, Aufträgen, Bestellungen etc.
  • XV. Berathungs-, Belehrungs- und Ablehnungsbriefe.
  • XVI. Briefe in Prozeß und andern amtlichen Gegenständen.
  • XVII. Handelsbriefe Circulare, Anträge, Aufträge, Bestellungen etc.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

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fahren kann, bittet Sie, ihn mit Ihrer weithin bekannten Rechts- 
kenntniß und Menschenfreundlichkeit zu unterstützen. Meine Bitte 
geht dahin, mir in dieser Anklagesache als Vertheidiger zur 
Seite zu stehen. Zwar vermag ich nicht, Ihnen irgend ein 
Honorar zu bezahlen, da, wie Sie aus den Akten selbst ersehen 
werden, meine Vermögensverhältnisse die jämmerlichsten sind; 
und meine ganze Familie am Hungertuch nagt, allein die stete 
Dankbarkeit einer unglücklichen Familie, die ihre einzige Hoff- 
nung auf Sie gesetzt hat, und die Genugthuung, ein gutes Werk 
zu thun, wird bei Ihrem edlen Herzen Ihnen vielleicht hiefür 
Entschädigung gewähren. 
Ich bin so frei, morgen früh Sie mit der Anfrage zu 
belästigen, ob Sie meine Vertheidigung übernehmen wollen; 
Sie würden dadurch eine unendliche Wohlthat erzeigen 
Ihrem 
ewig dankbaren, unglücklchen 
N. N. 
XVII. Handelsbriefe. 
Die große Ausdehnung und Bedeutung, welche der Handel 
in unserer Zeit gewonnen hat, machen es uns zur Pflicht, auch 
für die Vorfälle des kaufmännischen Lebens Musterbriefe dem 
„Sekretär“ einzuverleiben, denen wir einige Bemerkungen über 
diese Briefgattung vorausschicken. 
Kaufmännische Briefe unterscheiden sich nicht blos durch 
ihren Inhalt von gewöhnlichen Briefen, sondern auch durch 
ihre Form. Der Kaufmann vermeidet in seiner geschäftlichen 
Korrespondenz jede Weitschweifigkeit und jeden Schwulst der 
Rede, insbesondere auch die vielen Titulaturen, mit welchen 
Andere ihre Briefe belasten; er geht ohne Umschweife auf seinen 
Gegenstand ein und behandelt ihn kurz und bündig — schon aus 
dem einfachen Grund der Zeitersparniß für den Schreiber so- 
wohl wie für den Empfänger; denn Zeit ist Geld, und alle 
Zeit, welche mit überflüssigem Schreiben oder Lesen verbraucht. 
wird, geht dem Geschäftsmann von dem Quantum Zeit ab, das 
er auf nutzbringende Arbeiten wenden kann. Mit dieser Kürze 
ist jedoch ein höflicher Ton nicht allein verträglich, sondern so- 
gar geboten. Der Empfänger eines Briefes läßt sich durch die 
Darstellungsweise desselben leicht für oder gegen den Schreiber 
einnehmen und richtet darnach sein Verhalten ein.
	        

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