Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

729 
O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen 
und Gesuche. 
Unter öffentlichen Anzeigen 2c. versteht man kleine schrift- 
liche Aufsätze, durch welche einem größeren Leserkreis etwas 
zur Kenntniß gebracht werden soll. 
Sie werden theils in Zeitungen eingerückt, theils denselben 
besonders beigelegt, theils auch geschrieben oder gedruckt an 
öffentlichen Plätzen angeschlagen, je nachdem es ihre Beschaffen- 
heit und ihr Zweck fordert. Das Haupterforderniß solcher An- 
zeigen rc. ist Deutlichkeit, Bestimmtheit, Kürze und Vermeidung 
alles desjenigen, was den guten Sitten und den Gesetzen zu- 
wider läuft.) « 
I. Verlobungsanzeigen. 
1. Die gestern stattgehabte Verlobung meiner Tochter Emma 
mit dem k. Amtsrichter Hrn. Ammon von Bamberg zeige ich 
meinen Verwandten, Freunden und Bekannten hiemit ergebenst an. 
W. den A. Hartmann, Bierbrauer. 
2. Geehrten Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen 
hiermit ihre vorgestern erfolgte Verlobung an. 
N. den Lisette Horn. 
Karl Braun. 
*) In neuerer Zeit haben sich in ziemlich großer Anzahl sogenannte 
Annoncen-Bureaux aufgethan, welche den Verkehr zwischen den Zeitungen 
und denen, welche Anzeigen in dieselben einrücken wollen, vermitteln. Bei 
einigem Nachdenken kann sich Jeder leicht sagen, daß die Dienste, welche 
sie dem Publikum leisten, im Allgemeinen sehr zweifelhafter Natur sind. 
Mit einigem Nutzen mag man sich dann an ein solches Bureau wenden, 
wenn man einem entfernten Ort, dessen lokale Verhältnisse man nicht 
kennt, etwas anzeigen will und nicht weiß, welche Zeitung man dazu wäh- 
len soll — wobei natürlich vorausgesetzt wird, daß der Leiter des betreffen- 
den Bureau diese Kenntniß hat; ob das aber stets der Fall ist, bleibt 
fraglich. Weiter mag derjenige, welcher in mehrere Zeitungen zugleich 
die nämliche Anzeige einrücken will, es bequem finden, sich das mehrfache 
Abschreiben und Briefschreiben zu ersparen, indem er die Anzeige in einem 
Exemplar an ein solches Bureau schickt mit der Bitte, die Einrückung in 
die und die Zeitungen zu besorgen. Indessen würde er den gleichen Zweck 
auch erreichen, wenn er die Anzeige direkt an eine Zeitung gäbe und diese 
bäte, Abzüge davon zum Inseriren an die anderen Zeitungen zu schicken; 
die Kosten wären nicht höher, denn umsonst thut's das Annoncen-Bureau 
auch nicht, wahrscheinlich aber rechnet es mehr. In allen anderen Fällen 
aber hat man gar keinen Vortheil davon, wenn man den Umweg über das 
Annoncenbureau einschlägt, statt sich unmittelbar an die Zeitung zu wenden. 
Freilich ködern solche Bureaux die Leute damit, daß sie ihnen sagen, sie
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment