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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Bibliographic data

fullscreen: Der belehrende bayerische Sekretär.

Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Place of publication:
Würzburg
Publisher:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1884
DDC Group:
350
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Von den Banken im Allgemeinen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

VI. Abtheilung. 
Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen. 
  
A. Von den Banken im Allgemeinen. 
Der Ursprung der Banken datirt sich, wie auch die Ent- 
stehung ihres Namens, zurück auf die Zeit des Mittelalters. 
Es waren damals Italiäner (Lombarden), welche zuerst das 
Geschäft des Geldwechselns gewerbsmäßig betrieben, und zwar 
auf offenem Markt, wo sie auf einem Tisch (banco) ihre 
Münzen, Waagen und sonstigen zu ihrem Gewerbe nöthigen 
Werkzeuge vor sich stehen hatten. Wurde solch ein Geldwechsler 
(Bankhalter) zahlungsunfähig, so wurde ihm sein Tisch zer- 
brochen (banco rotto), woher das Wort Bankerott stammt. 
Zum Geldwechseln gesellte sich bei ihnen sehr bald das Aus- 
leihen von Geld und zwar gewöhnlich auf Faustpfand (Lom- 
bardiren genannt, weil eben Lombarden es waren, welche das 
Geschäft zuerst betrieben), ferner das An= und Verkaufen von 
Wechseln; dann führte das Vertrauen in die Solidität und 
Vermöglichkeit einzelner Geldwechsler dazu, daß ihnen Geld und 
andere Werthsachen zum Aufbewahren anvertraut wurden (Depo- 
sita), woraus sich mit der Zeit das heutige Depositengeschäft 
der Banken entwickelte, indem die anvertrauten Gelder dem 
Bankier (der Bank) auch zur Benützung überlassen wurden, um 
einen Zinsengenuß zu erzielen. (Die Depositen bei den Banken 
sind also heutzutage verzinsliche Darlehen an dieselben, meist 
auf kurze Frist, die nur uneigentlich den Namen Depositen von 
Alters her noch führen, während das, was den Banken nur 
zur Aufbewahrung übergeben wird, jetzt den Namen Depot 
führt). Wie sich nun die Arten und der Umfang der von Ban- 
kiers betriebenen Geschäfte vermehrten und immer bedeutendere 
Betriebsmittel erforderten, kam man darauf, Gesellschaften zum 
Betrieb von Bankgeschäften zu gründen (Banken), welche An-
	        

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