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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Kriegswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die wirtschaftlichen Veränderungen beim Übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
d. Die Erhöhung der Preise und die Kreditverhältnisse.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • A. Volks- und weltwirtschaftliche Voraussetzungen.
  • B. Die Kriegswirtschaft.
  • I. Die wirtschaftlichen Veränderungen beim Übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft.
  • a. Die Arbeitskräfte und ihre Verteilung.
  • b. Die allgemeine Einschränkung des Verbrauchs.
  • c. Die Einschränkung der Fabrikation.
  • d. Die Erhöhung der Preise und die Kreditverhältnisse.
  • II. Die Eingriffe der Staatsregierung.
  • III. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft.
  • IV. Die Vermehrung der Arbeitsgelegenheit.
  • V. Die privatwirtschaftliche Organisation der Kriegswirtschaft.
  • VI. Die wirtschaftliche Lage der großen Industrien.
  • C. Der Staat und die Einzelperson in der Kriegswirtschaft.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

V. Krieg, Gewerbe und Zandel 125 
ungeheure Belastung. Dieser Fall zeigt, daß bedenkliche Dreiserhöhungen 
in vielen Fällen sachlich durchaus berechtigt sind. 
AMicht nur in der Industrie, sondern auch im Groß= und Kleinhandel 
stiegen bald nach Kriegsausbruch die Hreise empfindlich. Wieweit dies 
die Folge von Spekulation war, soll hier unerörtert bleiben. Bemerkens- 
wert ist, daß die Lebensmittelpreise in manchen GOrten infolge der unter- 
brochenen Derkehrsgelegenheit vorübergebe#nd gewaltig in die Höhe schnellten 
und daß das Hublikum durch den Ankauf größerer Mabrungsmittelmengen 
eine plötzliche und heftige Machfrage hervorrief, die unter den mangelnden 
Herkehrsgelegenheiten nur zögernd befriedigt werden konnte. 
Berechtigter als die Dreiserhöhung war die Derkürzung des Kredits 
durch Barbezahlung bei Ablieferung oder vor Absendung der Waren, 
weil das neutrale Ausland unter Berufung auf die dort erlassenen gesetz- 
lichen Sahlungsaufschübe mit seinen Sahlungen außerordentlich zurückhielt 
und weil es anderseits unmöglich war, die großen Außenstände deutscher 
Firmen aus dem feindlichen Ausland hereinzubringen. Diese Tatsachen 
mußten ebenfalls preiserhöhend wirken. 
II. Die Eingriffe der Staatsregierung. 
a. Die Neuregelung des Ein= und Ausfuhrverkehrs. 
Die außerordentlichen Deränderungen, die bei Kriegsausbruch in 
unserm Wirtschaftsleben und in unsern Handelsbeziehungen zum Ausland 
eintraten, hatten bedeutungsvolle Maßnahmen der Reichsregierung zur 
olge. Ihr Siel war, die bestehenden Einfuhr= und Ausfuhrmöglichkeiten 
durch Anderung der Sollbestimmungen zu beeinflussen. Schon unter dem 
51. Juli wurde verboten die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeug- 
nissen, von Derband= und Arzneimitteln sowie ärztlichen Instrumenten 
und Geräten, Derpflegungs-, Streu= und Futtermitteln, Mineralölen, Stein- 
kohlenteer, von Eisenbahnmaterialien aller Art, von Telegraphen= und 
Fernsprechgerät, von Waffen, Munition, Hulver und Sprengstoffen, ferner 
von solchen Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegen- 
ständen des Kriegsbedarfs verwandt werden. Unter dem J. August wurde 
die zollfreie Einfuhr von vielen Tahrungs= und Futtermitteln, sowie 
von Hetroleum gestattet. Der Grundzug dieser Anordnungen war, die 
Ausfuhr aller Stoffe, die für die deutsche militärische und wirtschaftliche 
Kriegsbereitschaft mittelbar oder unmittelbar wichtig werden konnten, zu 
verhindern, ihre Einfuhr aber zu erleichtern. Sahlreiche Ausfuhrverbote, 
die sich zunächst auf große Warengruppen bezogen und deshalb mancherlei 
Härten brachten, haben nach und nach eine weitgehende Unterteilung er- 
fabren können. Denn mit großer Umsicht ging man bald daran, alle die 
Einzelartikel aus den Gruppenverboten auszuscheiden, deren Ausfuhr mili- 
tärische und wirtschaftliche Interessen nicht entgegensteben. So vermehrte 
man langsam wieder die Ausfuhrmöglichkeiten und erwies damit Industrie 
und Handel eine gute Unterstützung. Schwieriger waren diejenigen Fälle, 
in denen Industrie und Handel sich trotz der bestehenden Verbote um Aus-
	        

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