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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Kriegswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a. Die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • A. Volks- und weltwirtschaftliche Voraussetzungen.
  • B. Die Kriegswirtschaft.
  • I. Die wirtschaftlichen Veränderungen beim Übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft.
  • II. Die Eingriffe der Staatsregierung.
  • III. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft.
  • a. Die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • b. Die Lieferung für Ausrüstung und Bewaffnung.
  • c. Die Rohstoffversorgung und ihre kriegswirtschaftliche Organisation.
  • d. Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Erwägungen bei Vergebung militärischer Lieferungen.
  • IV. Die Vermehrung der Arbeitsgelegenheit.
  • V. Die privatwirtschaftliche Organisation der Kriegswirtschaft.
  • VI. Die wirtschaftliche Lage der großen Industrien.
  • C. Der Staat und die Einzelperson in der Kriegswirtschaft.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

V. Krieg, Gewerbe und Handel 127 
Stellung, die sie in der heimischen Wirtschaft einnehmen, folgt die grund- 
sätzliche volkswirtschaftliche Zedeutung, die einer gerechten und technisch 
einwandfreien Derteilung der Kriegslieferungen zukommt. 
a. Die TLieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. 
Derhältnismäßig einfach war die Beschaffung des militärischen Be- 
darfs in unverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Mit 
oder ohne Mitwirkung des händlers ging die Ware in die Hände der beim 
Dreußischen Kriegsministerium eingerichteten Sentralstelle zur Be- 
schaffung von Heeresverpflegung über. Bevor diese Stelle gebildet 
war, ließen sich, teilweise auch als Folge der gestörten Derkehrsverbindungen, 
gelegentlich Fälle unberechtigter Hreissteigerung nicht verhindern. Schwie- 
riger war die Beschaffung von verarbeiteten Mahrungsstoffen, z. B. Kon- 
serveen. Da die Konservenindustrie den Ansprüchen nicht genügen konnte, 
wandten sich zahlreiche Firmen, die anderweitig mit der Mahrungsmittel- 
verarbeitung zu tun haben, wie Gasthöfe, Schlächtereien usw., der Kon- 
servenfabrikation zu, wodurch natürlich bei dem Mangel an geeigneten 
Interessenvertretungen der Swischenhandel an Boden gewann. 
b. Die Lieferung für Ausrüstung und Bewaffnung. 
Die BZeschaffung der Ausrüstung und Bewaffnung war infolge 
der außerordentlichen Mannigfaltigkeit der Bedürfnisse erbeblich schwieriger 
als die von Derpflegungsmitteln. Hier gilt es, unendlich zahlreiche technische 
Einzelheiten sorgsam zu berücksichtigen, da der militärische Erfolg der mobilen 
Truppen selbst durch das kleinste Dersehen in der technischen Ausrüstung 
auf das empfindlichste beeinflußt werden kann. Für Materialien, die 
dauernd in größeren Mengen im Frieden bergestellt werden, hat die Militär- 
verwaltung vielfach schon in Friedenszeit VDerträge abgeschlossen, die im 
Augenblick der Mobilmachung in Kraft treten und ihr beträchtliche Bestände 
sichern. 
1. Die verschiedenen Arten der Beschaffung. 
Bei dem Bedarf an Gegenständen, die eine verwickeltere Technik oder 
längere Herstellungsdauer erfordern, die ferner von den Fabrikanten und 
Händlern nicht in größeren Mengen auf TLager gehalten werden — das 
trifft für eine fast unübersehbare Sahl von Kriegsbedarfsartikeln zu —, 
hält sich die Mlilitärbehörde vorzugsweise an solche Unternehmer, die sich 
schon in Friedenszeiten bei ähnlichen Lieferungen als leistungsfähig er- 
wiesen haben und die infolgedessen nachweislich über größere Erfahrungen 
in der besonderen Technik der Anfertigung verfügen. Die Bevorzugung, 
die solchen Werken auf diese Weise zuteil wird, ist durchaus berechtigt. Denn 
die Militärverwaltung ist außerstande, sich in der kritischen Stunde bei 
militärisch wichtigen Zedarfsgegenständen und Materialien auf Dersuche 
einzulassen, und legt dementsprechend Wert darauf, daß alle bisher gemachten 
Erfahrungen benutzt werden. Wenn bei großen und dringlichen Aufträgen 
geeignete Firmen knapp sind, ist es öfter nötig, den Werken die Lieferung 
an Hrivate für kürzere oder längere Dauer vollständig zu untersagen, wo-
	        

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