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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Kriegswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b. Die Lieferung für Ausrüstung und Bewaffnung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • A. Volks- und weltwirtschaftliche Voraussetzungen.
  • B. Die Kriegswirtschaft.
  • I. Die wirtschaftlichen Veränderungen beim Übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft.
  • II. Die Eingriffe der Staatsregierung.
  • III. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft.
  • a. Die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • b. Die Lieferung für Ausrüstung und Bewaffnung.
  • c. Die Rohstoffversorgung und ihre kriegswirtschaftliche Organisation.
  • d. Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Erwägungen bei Vergebung militärischer Lieferungen.
  • IV. Die Vermehrung der Arbeitsgelegenheit.
  • V. Die privatwirtschaftliche Organisation der Kriegswirtschaft.
  • VI. Die wirtschaftliche Lage der großen Industrien.
  • C. Der Staat und die Einzelperson in der Kriegswirtschaft.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

128 Th. Schuchart 
gegen sich die Militärbehörde verpflichtet, alle in dieser Seit hergestellten 
Erzeugnisse abzunehmen. 
Teben dieser Art der Beschaffung besteht natürlich die der Bestellung 
auf Grund besonderer Abmachungen. Diese sind um so wichtiger, nachdem 
die mit der Berstellung von Sondererzeugnissen für die Militärbehörde be- 
schäftigten Unternehmen, wie z. B. Artilleriewerkstätten, Munitions-, lug- 
zeugfabriken usw., mit Lieferungen voll besetzt sind und es erforderlich ist, 
von den zahlreichen, bisher nicht an Militärlieferungen beteiligten Werken 
diejenigen heranzuziehen, die durch ihre technische Einrichtung sowie ihre 
bisherigen Erfahrungen bestimmte LTieferungen, obgleich sie sich bisher mit 
ihnen noch nicht befaßt haben, übernehmen können. Da es sich hier vor- 
wiegend um Massenbedarf handelt und es erfreulicherweise in der deutschen 
Industrie auch in der Seit des Krieges nicht an Unternehmungsgeist sehlt, 
haben sich viele industrielle Werke in überraschend kurzer Seit auf die Be- 
dürfnisse der Militärverwaltung eingerichtet. In volkswirtschaftlicher Hin- 
sicht ist dies um so schätzenswerter, als nun viele Unternehmen der ver- 
schiedensten Industriezweige, die durch den Ausfall der Ausfuhrlieferungen 
schwer in Mitleidenschaft gezogen sind, ihren Zetrieb wieder eröffnen und 
wenigstens teilweise aufrecht erhalten können. 
Bei andern Erzeugnissen, die die Kriegführung benötigt, ist es indessen 
sehr schwierig, von vornherein auch nur ungefähr die Böhe des erforderlichen 
Bedarfs einer einzelnen Derwaltungsstelle zu schätzen. Der Gang der mili- 
tärischen Ereignisse kann jeden Tag für die Inanspruchnahme technischer 
Mittel Uberraschungen bringen. Darum vermeidet es die Militärverwaltung, 
sich mit langfristigen Lieferungsverträgen auf die Abnahme bestimmter, 
anderweitig gegebenenfalls nicht mehr verwendbarer Waren festzulegen. 
(Ein Beispiel hierfür bot zeitweise die Automobilindustrie. Hier kann durch 
VDeränderung der Taktik, durch Eroberung feindlicher Fahrzeuge oder ihrer 
Erzeugungsstätten und dergleichen der Fall eintreten, daß die Beschaffung 
von weiteren Fahrzeugen bestimmter Art für eine gewisse Seit eingeschränkt 
oder unterbrochen werden kann.) Es verbleibt somit dem Fabrikanten ein 
gewisses Risiko für den Fall, daß seine Ware entweder überhaupt nicht ge- 
braucht, oder aber infolge einer Ausführung, die den veränderten Umständen 
nicht Rechnung trägt, zurückgewiesen wird. 
2. Der Swischenhandel. 
Ist mit Rücksicht darauf diese Art der Bedarfsbeschaffung volkswirt- 
schaftlich schon weniger erwünscht, so wird ihre ungünstige Wirkung noch 
dadurch verstärkt, daß sie dem Swischenhandel Tür und Tor öffnet. Die 
Militärverwaltung rechnet z. B. mit dem Bedarf eines sehr großen Hostens 
einer Ware zu einer bestimmten Seit, will sich aber für die Abnahme der 
Lieferung nicht binden. Sie macht jedoch einem TLieferanten die Susage, 
von ihm zu einem festgelegten Hreis zu beziehen, sofern sie an dem betref- 
fenden Seitpunkt in der Tat Bedarf hat. Solche Geschäfte eignen sich aber 
nur selten für den Selbsthersteller, der mit bestimmten Abnahmemengen zu 
rechnen gezwungen ist. Der Derkäufer, in diesem Falle der Swischenhändler, 
wird also versuchen, sich bei einer Mehrzahl von Fabrikanten mit Teillieferun-=
	        

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