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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1.--4. Grundbegriffe (Kapital, Kredit, Banken, Wechsel usw.).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
  • 1.--4. Grundbegriffe (Kapital, Kredit, Banken, Wechsel usw.).
  • 5.--9. Zahlungsmittel (Geld, Scheck, Banknoten, Giroverkehr).
  • 10.--15. Die Reichsbank (Organisation, Notendeckung, Wochenausweis, Goldbestand).
  • 16.--17. Der internationale Zahlungsausgleich (Devisen, Goldausfuhr usw.).
  • B. Die Veränderungen der Geld- und Kreditwirtschaft im Kriege.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

VII. Krieg, Geld und Kredit 175 
mittleren und unteren produktiven Klassen“, d. U. vorzugsweise zur Kredit- 
gewährung an Genossenschaften, die Hreußische Sentral-Genossen- 
schafts-asse gegründet, die mit einem ihr überwiesenen Kapital von 
75 Millionen Mark ausgestattet ist. Die Sentral-Genossenschaftskasse gibt 
ihre Kredite nicht direkt an die einzelnen Genossenschaften, sondern verlangt 
von ihnen, daß sie sich zu Derbandskassen zusammenschließen, die den Kredit 
von der Sentral-Genossenschaftskasse empfangen und an die Einzelgenossen- 
schaften weiterleiten. 
4. Die Mittel, die unseren verschiedenen Kreditinstituten zum Swecke 
der Weiterverwendung zufließen, scheiden sich in zwei Gruppen: in die 
Barreserven unserer Geschäfts= und Hrivatleute und in Sparkapitalien. 
UMehr und mehr hat sich unsere Geschäftswelt, haben sich aber auch die Hrivat- 
leute daran gewöhnt, die Banken als ihre Geldschränke zu betrachten. Alles, 
was das Hublikum an BZarreserven oder an baren Betriebsmitteln zur 
Aufrechterhaltung des Geschäfts und zum Gwecke späterer Sahlungen zu 
halten gezwungen ist, wird nur noch zum kleinen Teil im eignen Hause auf- 
bewahrt. Meist überläßt man dieses Geld den Banken, die die Summen 
verzinsen und von denen man sie im Bedarfsfalle jederzeit ohne Kündigung 
zurückverlangen kann. Diese ihnen kurzfristig anvertrauten Mittel sollen 
normalerweise die Banken auch wieder kurzfristig ausleiben und im 
wesentlichen zur Gewährung von Betriebskrediten benutzen. Unter 
Betriebskrediten versteht man die Dorstreckung solcher Kapitalien, die zum 
Betrieb eines Unternehmens gebraucht werden, die also vorübergebend 
zur Anschaffung von Rohmaterialien nötig sind und nur solange gebraucht 
werden, bis die aus den Rohmaterialien verarbeitete Ware wieder zu Geld 
gemacht werden kann. Die Gewährung solcher Kredite geschieht in der Regel 
durch den Ankauf (Diskontierung) von Wechseln. Beispiel: Der Fa- 
brikant, der Rohmaterialien einkauft, bezahlt seinem TLieferanten nicht 
sofort, weil er selbst für die verarbeiteten Rohmaterialien erst in einigen 
Monaten das Geld erhält. Er stellt aber dem Tieferanten eine Schuldver- 
schreibung aus, die als Wechsel bezeichnet und in denjenigen Formen ausge- 
stellt wird, die die deutsche Wechselordnung vorschreibt. Durch diese Schuld- 
verschreibung verpflichtet er sich, die auf dem Wechsel bezeichnete Summe 
am Fälligkeitstage an jeden auszuzahlen, der durch den Besitz des Wechsels 
als empfangsberechtigt legitimiert wird. Der L(ieferant verkauft diesen 
Wechsel an die Bank weiter. Als Kanfpreis gilt die auf dem Wechsel an- 
gegebene Summe abzüglich einer vereinbarten Sinsvergütung für die Seit 
vom Tage des Derkaufes des Wechsels bis zum Tage der Källigkeit, d. h. 
dem Tage, an dem auf dem Wechsel Sahlung versprochen ist. Diesen Sins- 
abzug nennt man den Diskont und daher bezeichnet man auch die Kredit- 
gewährung in der Form des Ankaufes von Wechseln gegen Sinsvergütung 
als „Mechseldiskontierung“. 
VDon viel wesentlicherer Bedeutung für unser modernes Kreditwesen 
als die Betriebsmittel und Kassenvorräte unserer Geschäfts= und Hrivatwelt 
sind die aufgespeicherten Sparkapitalien. Sie stellen den Überschuß des 
Einkommens der einzelnen Wirtschaften und Hersönlichkeiten über deren
	        

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