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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1.--4. Grundbegriffe (Kapital, Kredit, Banken, Wechsel usw.).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
  • 1.--4. Grundbegriffe (Kapital, Kredit, Banken, Wechsel usw.).
  • 5.--9. Zahlungsmittel (Geld, Scheck, Banknoten, Giroverkehr).
  • 10.--15. Die Reichsbank (Organisation, Notendeckung, Wochenausweis, Goldbestand).
  • 16.--17. Der internationale Zahlungsausgleich (Devisen, Goldausfuhr usw.).
  • B. Die Veränderungen der Geld- und Kreditwirtschaft im Kriege.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

174 Georg Bernhard 
Verbrauch dar. Den Zuwachs an solchen Sparkapitalien schätzt Helfferich*) 
auf jährlich 8000 bis 8500 Millionen. Diese Sparkapitalien werden vom 
Publikum teilweise auch den Banken zugeführt, die derartige Kapitalien 
natürlich ihrerseits wieder in langfristigen Krediten festlegen können. Der— 
artige Kredite werden nun nicht mehr zum Gwecke der Erlangung von Be- 
triebsmitteln genommen, sondern sie dienen teilweise der dauernden Fest- 
legung in sogenannten stehendem Kapital. Mit solchen Krediten schaffen 
also die Fabrikanten, die das nicht aus eigner Kraft können oder die das 
in höherem Maße tun wollen, als ihre eigne Kapitalsaufspeicherung es 
zuläßt, neue Maschinen, neues Fabrikgelände und ähnliches an. Solche Kredite 
können von den Kreditnehmern in der Regel nicht auf normale Art und Weise 
zurückgezahlt werden. Hat eine Bank einem Unternehmen derartige Kredite 
bis zu einer gewissen Höhe gewährt, so pflegt sich aus einer solchen Kredit- 
verbindung ein Kinanzierungs= oder Gründungsgeschäft zu entwickeln: 
Anstatt das Kapital zurückzuzahlen, wandelt sich das Unternehmen in eine 
Aktiengesellschaft um oder gibt Schuldverschreibungen (Obligationen) aus. 
Sowohl Aktienkapital als Obligationenkapital werden in kleine Teile zerlegt, 
und die einzelnen Teile und Obligationen verkauft die Bank an das Hublikum, 
um aus dem Erlös die Schuld des Kunden zu tilgen und wieder neue Geschäfte 
zu machen. In dieselbe Kategorie fallen auch die Dorschüsse, die die Zanken 
an Staaten und Gemeinden gewähren, deren Gegenwert sie dann in An- 
leihescheinen des Staates und der Gemeinden empfangen, die sie ebenfalls 
an das Hublikum weiter verkaufen. Die Aussteller solcher Wertpapiere 
verpflichten sich entweder gar nicht zur Sahlung der ihnen auf solche Weise 
anvertrauten Kapitalien, oder es besteht eine solche Rückzahlungsverpflichtung 
nur auf Grund von Cilgungsplänen, die sich über lange Fristen erstrecken. 
Wer also seine Kapitalien in derartigen Hapieren angelegt hat, kann nicht, 
wie das bei der Anlage in der Bank oder in der Sparkasse möglich ist, die 
Rückzahlung des Kapitals verlangen. Braucht er sein Mapital zu andern 
Swecken, so muß er versuchen, die Hapiere zu verkaufen. Deshalb ist die 
wichtigste Organisation des Kapitalmarktes die Börse, auf der sich Angebot 
und Nachfrage nach Wertpapieren treffen. 
5. All die mannigfachen Formen der Kapitalsübertragung auf dem 
Wege des Kredits, wie wir es im vorigen Kapitel kennen lernten, haben 
zur Doraussetzung das Dorhandensein eines einheitlichen Tauschmittels, 
das man als „Geld“ bezeichnet. Geld ist nicht Kapital, wie man vielfach 
sagen hört. Dielmehr ist die Geldform nur eine der vielen Erscheinungs- 
formen des Kapitals. Allerdings eine sehr häufige und bequeme: Per 
Geld besitzt, ist in der Lage, sich dafür Kapital in allen möglichen andern 
Formen einzutauschen. Voraussetzung dafür ist freilich, daß er dieses Geld 
nicht zur Anschaffung wichtiger Verbrauchsgüter benötigt, daß eben sein 
Geld nicht Taschengeld für Lebens= oder Luxuseinkäufe, sondern wirklich 
Kapital in Geldform ist. 
  
*) Dr. Karl Helfferich, Direktor der Deutschen Zank, „Deutschlands Dolks- 
wohlstand 1888— 1913“, 5. Aufl., Berlin 1914, S. 124.
	        

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