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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5.--9. Zahlungsmittel (Geld, Scheck, Banknoten, Giroverkehr).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
  • 1.--4. Grundbegriffe (Kapital, Kredit, Banken, Wechsel usw.).
  • 5.--9. Zahlungsmittel (Geld, Scheck, Banknoten, Giroverkehr).
  • 10.--15. Die Reichsbank (Organisation, Notendeckung, Wochenausweis, Goldbestand).
  • 16.--17. Der internationale Zahlungsausgleich (Devisen, Goldausfuhr usw.).
  • B. Die Veränderungen der Geld- und Kreditwirtschaft im Kriege.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

180 Georg Bernhard 
Schecks die 1000 M. zu zahlen. Diese Anweisung übergibt A. dem B. Nun 
kann B. entweder das Geld von der Bank holen, oder er gibt, falls er weitere 
Sahlungen zu leisten hat, den Scheck irgendeinem C. weiter oder endlich er 
zahlt den Scheck bei seiner Bank ein und zahlt an C., D., E. usw. seinerseits 
wieder in Anweisungen auf seine Bank. 
Eine wirksame Ergänzung des Scheckspstems bildet das Girowesen. 
Einfachste Form: A. hat 1000 M. an B. zu zahlen. Zeide haben ihre 
Konten bei derselben BZank. Dann beauftragt A. die Bank, 1000 M. für 
seine Rechnung an B. zu überweisen. Die Bank belastet das Konto von A. 
für dooo M. und erkennt das Konto von B. Der B. kann nun auf Grund 
des Guthabens, das er so erlangte, seinerseits disponieren. Derwickeltere 
Fälle: Mebhmen wir an, A. hat ein Konto bei der Deutschen Bank und 
B. hat sein Konto bei der Dresdener Bank. Dann beauftragt A. die 
Deutsche Bank, der Dresdener Bank für Rechnung des B. 1000 M. zu 
überweisen. Sowohl die Deutsche Bank wie die Dresdener Bank haben 
jede ein Konto bei der Deutschen Reichsbank. Die Ausführung dieses 
Auftrages würde mithin folgendermaßen bewerkstelligt werden: Die 
Deutsche Bank belastet das Konto des 21. mit 1000 M. und bittet die Reichs- 
bank, ihr eignes Konto mit 1000 M. zu belasten und dafür das Konto der 
Dresdener Bank mit 1000 M. für Rechnung des B. zu erkennen. Die Reichs- 
bank belastet das Konto der Deutschen Bank mit 1000 M. und erkennt das Konto 
der Dresdener Bank mit rdooo M. Die Dresdener Bank erkennt das Konto 
des B. als Gegenwert für die 000 M., für die es von der Reichsbank er- 
kannt worden ist, gleichfalls mit 1000 M. Da die Reichsbank fast in jeder 
größeren und Mittelstadt Deutschlands Filialen hat, so sind solche Uberwei- 
sungen in größerem Umfang auch dann möglich, wenn A. und B. ihre Konten 
nicht nur bei verschiedenen Banken desselben Ortes, sondern bei verschiedenen 
Banken an verschiedenen Orten haben. Der geldsparende Erfolg dieser Me- 
thoden ist ohne weiteres klar: Das Geld für die Summen, die gezahlt werden 
sollen, wird gar nicht in Bewegung gesetzt. Dieselbe Summe kann, 10, 20, 
50, 100, ja 1o00 mal umgesetzt werden, ohne daß die diesen Sahlungen zu- 
grunde liegende Barsumme überhaupt in die Erscheinung tritt. Dadurch 
wird der Bedarf an Bargeld ganz erbeblich eingeengt. 
Die Krönung dieser Bargeld sparenden Sahlungsmethoden wird gebildet 
durch die sogenannten Abrechnungsstellen. In einer Reihe größerer 
Städte, insbesondere aber in Berlin bei der Reichsbank, bestelben Derrechnungs- 
stellen für die bei den Banken eingelieferten Schecks. Ich habe oben den Fall 
gesetzt, daß A. und B., von denen A. 1000 M. an B. zu zahlen hat, auf ver- 
schiedenen Banken ihr Geld liegen haben, und zwar Al. bei der Deutschen 
Bank und B. bei der Dresdener Bank. Wir nahmen an, daß A. dem B. 
einen Scheck auf die Deutsche Bank übergibt, den B. bei der Dresdener 
Bank zur Einzahlung bringt. Es würde also schließlich auf diese Weise der 
Umlauf der 1000 M. in bar nicht erspart werden. Denn die Dresdener Bank 
müßte bei der Deutschen Bank den Scheck für die 1000 M. auszahlen lassen. 
xun wird aber bei dem großen Kundenkreis, den beide Banken haben, wahr- 
scheinlich bei der Deutschen Bank ein sehr erheblicher Betrag von Schecks
	        

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