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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Veränderungen der Geld- und Kreditwirtschaft im Kriege.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3.--6. Kriegskredithilfe (Kreditbanken, Preußische Zentral-Genossenschaftskasse, Darlehnskassen).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • A. Unsere Geld- und Kreditwirtschaft im Frieden.
  • B. Die Veränderungen der Geld- und Kreditwirtschaft im Kriege.
  • 1.--2. Geld und Kredit nach Kriegsausbruch.
  • 3.--6. Kriegskredithilfe (Kreditbanken, Preußische Zentral-Genossenschaftskasse, Darlehnskassen).
  • 7.--12. Die Reichsbank während des Krieges.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

200 Georg Bernhard 
rungskreise pflegen, wie ich in den ersten Abschnitten schon dargelegt habe, 
in Friedenszeiten wesentlich auf dem Wege des genossenschaftlichen 
Susammenschlusses Kredit zu erlangen. Dieser We ist für den städtischen 
Handwerker deshalb vorgeschrieben, weil der einzelne Handwerker einer Bank 
nicht diejenige Sicherheit zu geben vermag, die die Bank unter Beobach- 
tung der Grundsätze solider Bankgebarung fordern muß, und weil es sich 
bei den einzelnen Kreditnehmern hier um so kleine Summen handelt, wie 
sie außerhalb normaler Banktätigkeit steben. Für den Gutsbesitzer, den 
Bauern und auch den ländlichen Industriellen ist der Geschäftsverkehr mit 
den Hrivatbanken dagegen dadurch erschwert, daß bei ihm aus der Eigenart 
des landwirtschaftlichen Kredits heraus namentlich wegen der Dauer des 
Kredits Anforderungen gestellt werden müssen, die in dem kaufmännisch 
und industriell zugeschnittenen Derkehr der Banken mit ihrer Kundschaft 
nur schwer zu befriedigen sind. 
An diese Genossenschaften traten nun bei Kriegsausbruch, wie das 
ja ganz selbstverständlich ist, in besonders erböhtem Maße Kreditansprüche 
eran. VDor allem zeigte sich vielfach große Kreditnot in den noch nicht 
organisierten HBandwerkerkreisen. Denn gerade sie wurden natürlich am 
allerstärksten von dem Mißtrauen betroffen, das sich in Kriegszeiten gegen 
alle kreditschwachen Elemente geltend macht. Ihre Lieferanten verlangten, 
auch wo sie potenteren Elementen gegenüber zur Nachsicht geneigt waren, 
Barzahlung. Zetzt wollte sich vielleicht mancher dieser Hhandwerker, der 
bisher die genossenschaftliche Organisation verschmäht hatte, einer Ge- 
nossenschaft zugesellen. Aber natürlich prüfte nunmehr auch jede Genossen- 
schaft doppelt und dreifach die wirtschaftliche Existenzberechtigung der neuen 
Kandidaten. In einem Erlaß, den der Handelsminister unter dem 18. August 
1014, betreffend Maßnahmen zur Linderung der Kreditnot des gewerb- 
lichen Mittelstandes, an die Oberpräsidenten der preußischen Hrovinzen 
erließ, betont er die MAotwendigkeit, dafür zu sorgen, daß insbesondere diese 
kapitalsschwachen Elemente des Handwerkerstandes möglichst in die Ge- 
nossenschaften ausgenommen und ihnen somit die Kreditquellen erschlossen 
wurden, die sie brauchten. Die Behörden waren bei der Vergebung von 
Lieferungen, insbesondere für Kriegszwecke, vielfach bereit, kleine selbständige 
Gewerbetreibende in erhöhtem Maße zu berücksichtigen, aber gerade diese 
Gewerbetreibenden hatten nun eben nicht die Mittel, um sich die Rohmateria- 
lien zu beschaffen, die sie für die Herstellung der von ihnen verlangten Gegen- 
stände benötigten. 
Hier bewährte sich in ganz außerordentlicher Weise die Organisation 
der Dreußischen Sentral-Genossenschaftskasse. Wie ich bereits dar- 
legte, ist das Drinzip dieser Kasse darauf begründet, daß den einzelnen Ge- 
nossenschaften nur ganz ausnahmsweise Kredit gewährt wird, daß sie viel- 
mehr in der Regel den territorialen Susammenschluß einer Reibe von 
Genossenschaften zu Derbandskassen fordert, daß erst diese Derbands- 
kassen die Mittler zwischen dem Kredit der Sentral-Genossenschaftskasse 
und den einzelnen Genossenschaften und deren Genossen sind. Die 
Sentral-Genossenschaftskasse erklärte sich sofort bei Kriegsausbruch bereit,
	        

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