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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

246 Felix Clauß 
II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. 
Wer zum Schutze des Vaterlandes ins Feld zieht, hat, wenn er nicht 
Berufssoldat ist oder bei Ausbruch des Krieges gerade seiner gesetzlichen 
Dienstpflicht genügt, einen Rechtsanspruch darauf, daß das Reich nunmehr 
für diejenigen sorgt, deren Unterhalt er bisher bestritten, falls diese 
nicht selbst hierzu in der Lage sind. Gbwohl die Unterstützungssätze unmittel- 
bar nach Ausbruch des Kriegs mit Rücksicht auf die seit ihrer letztmaligen 
Festsetzung eingetretene Minderung des Geldwertes erhöht worden sind?), 
vermögen die Angehörigen unserer Krieger auch nicht einmal an solchen 
Orten, in denen Wohnungen und Lebensmittel ganz besonders billig sind, 
mit diesen Reichsbeihilfen auszukommen, vielmehr sind sie immer noch 
auf anderweite Einnahmequellen (eigenen Erwerb oder sonstige Unter- 
stützungen) angewiesen. Ein eigener Erwerb ist nun zwar dort, wo sich das 
Leben noch ganz oder teilweise auf der Toturalwirtschaft aufbaut, meist 
nicht allzu schwierig, in den Städten und namentlich in den größeren Städten 
dagegen sehr schwer. Hier ist auch schon in Friedenszeiten die Frau viel- 
fach darauf angewiesen, ebenso wie der Mann durch industrielle Arbeit 
in oder außer dem Hause zum Lebensunterhalte beizutragen. ällt der 
Herdienst des Mannes weg und wird die Frau infolge der durch den Kriegs- 
ausbruch eingetretenen Konjunkturverschiebungen auch arbeitslos, so pocht 
trotz der staatlichen Unterstützung sehr bald die Not an die Tür. Deshalb 
haben sehr viele Gemeinden, voran Berlin und seine Vororte, diese Sätze 
ganz wesentlich erhöht (meist aufs Doppelte); viele gewähren auch neben den 
baren Unterstützungen Beibilfen in Naturalien und liefern diese den Krieger— 
familien entweder direkt (das findet sich besonders häufig in ländlichen 
Gemeinden), oder es werden Speisemarken für städtische oder sonstige ge— 
meinnützige Küchen verabfolgt, oder die Familien erhalten auch die ganze 
Verpflegung von der Gemeinde. 
Ganz besonders zweckmäßig und umfassend gestaltet sich die Fürsorge 
dann, wenn die Gemeinde an die Spitze ihrer Hilfstätigkeit die Frage stellt, 
welche Mittel nötig sind, damit eine Frau mit ihren indern in der gegen- 
wärtigen Zeit, ohne Not zu leiden, durchkommen kann, und darnach die 
Unterstützungen bemißt. So macht es beispielsweise Charlottenburg. 
Möglichkeiten, die Reichsunterstützung zu ergänzen, gibt es also genug, 
nur fehlen häufig den Gemeinden die hierfür erforderlichen Mittel. Des— 
halb haben zunächst viele Bundesstaaten und später auch das Reich große 
Mittel für diese Zwecke zur Verfügung gestellt (z. B. das Königreich Sachsen 
hierfür und für die Unterstützung der Arbeitslosen 50 Millionen Mark, das 
Reich hierfür sowie für die Unterstützung der Arbeitslosen und die später 
noch zu besprechende Reichswochenhilfe 200 Millionen Mark), und die 
  
*) Es erhält die Ehefrau in den Sommermonaten 0, in den übrigen Monaten 
12 M. und jedes Kind ebenso wie die sonstigen unterstützungsberechtigten VDerwandten, 
die bisher in der Familie mitunterhalten wurden, monatlich 6 M. Diese Unterstützung 
wird auch nicht dadurch unterbrochen, daß die in den Dienst Eingetretenen als krank 
oder verwundet zeitweilig in die HBeimat beurlaubt werden.
	        

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