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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

IX. Kriegshilfe 247 
Zentralinstanzen, also die Reichsämter und die bundesstaatlichen Ministerien, 
suchen auch nach ihren Kräften dafür zu sorgen, daß die für Unterstützungs- 
zwecke bereitgestellten Mittel die durch den Krieg geschlagenen Wunden 
soviel als möglich mildern. So macht ein Erlaß des sächsischen Ministeriums 
den Gemeinden zur Hflicht, daß unter allen Umständen jeder unterstützungs- 
berechtigten Familie oder Einzelperson dauernd und regelmäßig das zum 
angemessenen TLTebensunterhalt unbedingt Erforderliche gesichert wird, so- 
weit sie nicht imstande sind, es aus eigner Kraft zu erwerben, und das 
Ministerium schärft hierbei den Gemeinden nachdrücklich ein, daß zwar mit 
Umsicht und Sparsamkeit, aber ohne Härte und Kleinlichkeit möglichst ein- 
fach und schnell zu verfahren sei. Allerdings müsse auch erwartet werden, 
daß die Familie des Unterstützten eine vernünftige Einschränkung übe und 
auch ernstlich bemüht sei, durch eignen Derdienst den ausfallenden Erwerb 
des eingezogenen Ernährers zu ersetzen, ohne hierbei besonders wählerisch 
zu sein. Anderseits könne ihr aber wohl nicht zugemutet werden, beispielsweise 
einen zurückgelegten WMotpfennig von nicht allzu großer Höhe einfach auf- 
uzehren. 
1 Wenn überall nach diesen Grundsätzen verfahren wird, so 
können unsere Soldaten im Felde beruhigt sein, daß ihre An- 
gehörigen, während sie draußen ihr TLeben zur Derteidigung 
unseres Grund und Bodens einsetzen, wenigstens nicht Not 
leiden. 
Don großem Werte ist ferner die Unterstützung, die die deutschen Arbeit- 
geber den Familien unserer Krieger leisten, und es darf als ein bedeutungs- 
volles Seichen für die Größe unserer Seit gelten, daß auch diejenigen Arbeit- 
gebervereinigungen, die sonst wohl als „Scharfmacher“ gelten, alsbald nach 
Ausbruch des Krieges ihre Mitglieder daran erinnert haben, was jetzt ihre 
Pflicht sei. So schrieb der Geschäftsführer der „Dereinigung deutscher Arbeit- 
geberverbände“: „Wir sind fest davon durchdrungen, daß die Arbeitgeber- 
verbände und ihre Mitglieder alles tun werden, um die durch das harte 
Kriegsschicksal geschaffene Aotlage derjenigen zu mildern, die in Friedens- 
zeiten durch ihre Arbeit mit dazu beigetragen haben, den nationalen Wohl- 
stand zu fördern und zu vermehren,“ eine Mahnung, die die deutschen 
Arbeitgeber zum überwiegenden Teile befolgt haben. Daß Reich, Zundes- 
staaten und Gemeinden, soweit sie als Arbeitgeber in Betracht kommen, 
hierbei mit gutem Beispiel vorangegangen sind, sowohl in den Gemeinde- 
verwaltungen selbst als auch in den rein wirtschaftlichen Betrieben, erscheint 
uns selbstverständlich, denn unsere Staats= und Gemeindebetriebe sollen ja 
Musteranstalten in jeder Beziehung sein?); aber auch unsere privaten Arbeit- 
geber leisten, wie bereits erwähnt, hierin ganz Bervorragendes, und zwar 
Arbeitgeber in allen Sweigen der Industrie und des Handels. Beispiele 
hierfür lassen sich wohl in jeder Gemeinde in größerer Sahl feststellen. 
  
) So gewähren, um ein paar besonders beachtenswerte Zeispiele anzuführen, 
für die ganze Dauer des Krieges das Gehalt oder den Lohn in voller Böhe die Ge- 
meinden Altona, Bamberg, Buer, Crefeld, Hildesheim, Kaiserslautern, Karleruhe, 
Ludwigshafen.
	        

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