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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Fürsorge für Arbeitslose.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Arbeitsverteilung und Arbeitsbeschaffung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • 1. Arbeitsverteilung und Arbeitsbeschaffung.
  • 2. Die unmittelbare Unterstützung von Arbeitslosen.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

248 Felix Clauß 
Diese Unterstützungen der Arbeitgeber haben nun aber insofern zu 
schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten geführt, als manche Gemeinden 
die sonst von ihnen gewährten Unterstützungen dann versagen, wenn die 
Angehörigen der Kriegsteilnehmer von deren bisherigen Arbeitgebern 
Unterstützungen erhalten. Hiermit sind jedoch weder die Unterstützten 
noch die Arbeitgeber einverstanden; die ersteren sehen hierin eine Min- 
derung der ihnen zustehenden ZRechte, während die Arbeitgeber durch 
die von ihnen freiwillig gewährten Unterstützungen selbstverständlich 
nicht bloß die Gemeinden finanziell entlasten wollen. Der oben er- 
wähnte Ministerialerlaß hält es deshalb für wünschenswert, daß die Unter- 
stützungen des Arbeitgebers nicht voll angerechnet werden, damit nicht die 
Gebefrenudigkeit gemindert werde. In der Hraxis hat es sich als zweckmäßig 
erwiesen, daß die Arbeitgeberunterstützungen zur ZHälfte Anrechnung finden, 
und das gleiche Derfahren hat sich auch hinsichtlich des eignen Derdienstes 
der Kriegerfrauen gut bewährt, da hierdurch ihre Arbeitsfreudigkeit an- 
gespornt wird, ohne daß sie befürchten müssen, durch ihre Erwerbstätig- 
keit schlechter gestellt zu werden als solche Krieger-Ehefrauen, die einem 
Erwerb nicht nachgehen. Erreichen aber eigner Derdienst oder die Unter- 
stützung des Arbeitgebers eine solche höhe, daß von einer Bedürftigkeit der 
Kriegerfamilien nicht mehr die Rede sein kann (wenn z. B. der ganze Lohn 
des Mannes fortgezahlt wird), so fällt die staatliche oder gemeindliche Unter- 
stützung selbstverständlich fort; denn die Mot des Daterlandes darf nie- 
mandem die Möglichkeit bieten, sich auf Kosten der Allgemeinheit unbe- 
rechtigte Dorteile zu verschaffen. 
Da die Miets= und NMaturalunterstützungen für die Kriegerfrauen meist 
in der gleichen Weise geregelt sind wie für die Arbeitslosen, so sei hier auch 
auf die Ausführungen unter IV und V hbingewiesen. 
III. Sürsorge für Urbeitslose. 
1. Arbeitsverteilung und Arbeitsbeschaffung. 
Die mit Kriegsausbruch in den verschiedensten Industriezweigen plötz- 
lich einsetzende große Arbeitslosigkeit ließ diese Frage in den ersten Kriegs- 
wochen zu einem fast bedrohlichen Hroblem anschwellen, namentlich in den 
größeren Städten und in Gemeinden mit starker industrieller Bevölkerung, 
so daß die Regierungen zu einem schnellen Eingreifen gezwungen waren. 
Dies war auch möglich, weil die ganze Frage in den letzten Jahren bereits 
ausgiebig erörtert worden ist und einige der hauptsächlichsten Streitfragen 
auf diesem Gebiete (verschuldete oder unverschuldete Arbeitslosigkeit? wie- 
weit kann der Arbeitslose gezwungen werden, Arbeit in einem andern 
Berufe anzunehmend) in der praktischen Handhabung der Arbeitslosen- 
fürsorge im gegenwärtigen Seitpunkt ausgeschaltet werden konnten. Der 
erste Schritt auf diesem Wege war die Schaffung der Reichszentrale 
der Arbeitsnachweise (val. hierzu S. 112), da als die unerläßliche Dor- 
aussetzung für jede Arbeitslosenfürsorge ein über das ganze in Betracht 
kommende Wirtschaftsgebiet, hier also das Deutsche Reich, sich erstreckender 
und an einer Stelle zentralisierter Arbeitsnachweis anzusehen ist.
	        

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