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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Fürsorge für Arbeitslose.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die unmittelbare Unterstützung von Arbeitslosen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • 1. Arbeitsverteilung und Arbeitsbeschaffung.
  • 2. Die unmittelbare Unterstützung von Arbeitslosen.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

IX. Kriegshilfe 255 
unmittelbar an die Arbeitslosen und 107 051,84 M. an 15 Organisationen als Su- 
schuß zu deren Unterstützungen für 66 570 Arbeitslose (wöchentlicher Durchschnitt 
mithin rund 16 600), während sich die eigenen Ausgaben dieser Organisationen für 
Arbeitslosenunterstützungen auf das Doppelte dieser Summe, also auf 394 103,68 M. 
beliefen. Einschließlich der von der Landesversicherungsanstalt Berlin gewährten Be- 
träge in Böhe von 211 552 M. wurden mithin in den vier Wochen vom 15. Sep- 
tember bis 11. Oktober in Berlin insgesamt rund 1,15 Millionen Mark an Arbeits- 
losenunterstützungen ausgegeben. 
In der Seit vom 14. Dezember bis 10. Januar zahlte die Stadt Berlin an 50 552 Ar- 
beitslose (der durchschnittliche wöchentliche Zestand betrug also noch nicht 15 o00) 
246 405 M. unmittelbare Arbeitslosenunterstützung und als Suschuß an 22 684 gewerk- 
schaftlich Organisierte 25 258 M., die Landesversicherungsanstalt an 14 100 Arbeits- 
lose 110 758 M. Mithin betrug die Gesamtunterstützung in diesem Seitabschnitt rund 
586 000 M., also nur noch etwas mehr als die Hälfte der obengenannten Summe. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Arbeitslosigkeit im allgemeinen nicht größer ist 
als in der gleichen Seit des Dorjahres. 
IV. ietshilfe. 
Bald nach Ausbruch des Krieges schien es, als ob das Mietsproblem 
die schwierigste der wirtschaftlichen Kriegsfragen werden würde: wohnt 
doch der weitaus größte Teil unserer Bevölkerung, wenigstens in den größeren 
Gemeinden, zur Miete, und von ihnen sind bei mangelndem Derdienste 
des Ernährers nur ganz wenige in der Lage, den fälligen Mietzins auch 
nur während einiger Monate zu bezahlen, so daß dann das Gespenst der 
Exmission fortwährend drohend vor ihnen steht. Tun bedeutete der Ausbruch 
des Krieges für die meisten unserer Krieger Wegfall des Arbeitsverdienstes. 
Swar schützt eins der Notgesetze vom 4. August (vgl. S. 228) die Familien 
der Kriegsteilnehmer vor der Swangsvollstreckung wegen rückständiger Miete, 
denn unsere Soldaten im Felde müssen vor allem die Beruhigung haben, 
daß ihren Familien auch das Obdach erhalten bleibt, und den sonstigen 
durch den Krieg zahlungsunfähig Gewordenen kann durch den Richter ein 
Sahlungsaufschub bewilligt werden, aber ein großer Teil der Hausbesitzer 
ist selbst auf die pünktliche Mietzahlung angewiesen, da sie ihren Hppotheken- 
gläubigern für den Eingang der Mieten haften, wenn sie nicht selbst ihr bißchen 
Existenz verlieren wollen — in keinem andern Lande sind ja die Sinshäuser 
durchweg so stark mit Hppotheken belastet wie bei uns. Don solchen Haus- 
besitzern kann man deshalb auch ein Entgegenkommen gegenüber den zah- 
lungsunfähigen Mietern nicht erwarten. Dazu kommt, daß in sehr vielen 
minderbemittelten Kreisen der irrige Glaube herrscht, während des Krieges 
brauche kein Mietzins gezahlt zu werden, so daß große Mengen zahlungs- 
fähiger Mieter mit allen Mitteln versuchen, sich der Mietzahlungspflicht 
zu entziehen, und diesen Kreisen läßt es sich am schwersten klar machen, 
daß unsere wirtschaftliche Stärke gerade darauf beruht, daß wir kein Kriegs- 
moratorium haben. 
Trotz dieser Schwierigkeiten ist es dank einer umfassenden Mietsbilf- 
organisation auch hier gelungen, die widerstreitenden Interessen auszu- 
gleichen, wobei Schiedsinstanzen sowie Mietdarlehnskassen und sonstige 
Krediteinrichtungen für Hausbesitzer und Mieter die gleiche Rolle spielen 
wie die unmittelbaren Unterstützungen. Auch hier hat sich übrigens
	        

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