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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

IX. HKriegshilfe 259 
Daß auch die übrigen Sweige der sozialen Versicherung in ihrem bis- 
herigen Umfange weitergeführt werden, ist selbstverständlich, ja, die Zerufs= 
genossenschaften und Tandesversicherungsanstalten haben aus- 
drücklich beschlossen, daß während des Krieges Rentenherabsetzungen nur in 
ganz besonderen Ausnahmefällen vorgenommen werden sollen, und auch 
die Heilbehandlung, die zunächst dadurch eine Unterbrechung erlitt, daß 
mit Ausbruch des Krieges die Kranken samt und sonders die Heilstätten 
verließen und fast alle Heilstätten für die Pflege Derwundeter und er- 
krankter Krieger zur Verfügung gestellt wurden, ist inzwischen von den 
Heilstätten neben der Kriegshilfe auf der ganzen Linie wieder aufgenommen 
worden. Dadurch hat insbesondere auch die Tuberkulosebekämpfung 
wieder einen kräftigen Antrieb erhalten, und sie hat ebenfalls und zwar 
in zwei Richtungen eine Ausdehnung erfahren, indem alle an Tuberkulose 
leidenden oder tuberkuloseverdächtigen Mannschaften des heeres und der 
Marine in Sonderlazarette für Lungenkranke eingewiesen werden, von 
denen aus dann das etwa erforderlich werdende Heilverfahren eingeleitet 
wird. Da ferner bei den großen Derlusten an Menschenleben, die der Krieg 
zur Folge hat, die Fürsorge für die Erhaltung gesundbeitlich gefährdeter 
Linder eine besonders ernste PÖflicht ist, bringt die Landesversicherungsan- 
stalt der Hansestädte tuberkulös gefährdete Kinder, deren (versicherungspflich- 
tige) Eltern oder Däter noch leben, aber tuberkulös erkrankt sind, künftig 
in geeigneten Erziehungsstätten unter — ein nachahmenswertes Beispiel. 
Aber nicht nur den Kranken und Gefährdeten gilt die weit ausschauende 
Fürsorge sozialer Tätigkeit, sondern ebenso auch der gesunden heran- 
wachsenden Jugend. Der Fortbildungsschulunterricht wird genau wie 
in Friedenszeiten weitergeführt, nur wird er dort, wo es zur wirksamen 
Durchführung von DUbungen zur militärischen orbereitung der Jugend 
erforderlich ist, während der Dauer des Krieges für die 16 Jahre alten Schüler, 
soweit sie zur Teilnahme an diesen Ubungen körperlich tauglich sind, ent- 
sprechend verkürzt. Denn die Ertüchtigung unserer Jugend, die glücklicher- 
weise schon seit Jahren als eine sehr bedeutungsvolle Friedensaufgabe erkannt 
worden ist, gewinnt jetzt und in der Zukunft erhöhte BZedeutung (s. S. 268). 
VII. Fürsorge für die Geflüchteten. 
Während im Südwesten unseres Daterlandes verhältnismäßig nur 
wenige unserer Dolksgenossen durch die Kriegsereignisse zur Flucht ge- 
zwungen wurden und meist in nicht allzugroßer Entfernung von ihren 
bisherigen Wohnplätzen Aufnahme fanden, auch die Auslandsdeutschen, 
denen es geglückt ist, noch im letzten Moment die deutsche Grenze zu er- 
reichen oder nach langen Kreuzfahrten im Auslande endlich wieder deutschen 
Boden zu betreten, ohne allzugroße Schwierigkeiten versorgt werden konnten, 
mußten in GOstpreußen mehrere HZunderttausend Deutsche flüchten und ihr 
Hab und Gut den einbrechenden russischen Horden preisgeben, wobei sie oft 
nur das Allernotwendigste zu retten vermochten. TLeider ging bei dem ersten 
Einbruch der Russen im August infolge seiner Hlötzlichkeit diese Klucht völlig 
ungeordnet und planlos vor sich, und ein beträchtlicher Teil der Flüchtlinge 
177
	        

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