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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

260 Felix Clauß 
wandte sich damals nach Berlin in dem Glauben, daß eine Weltstadt auch 
für mittellose Existenzen unbegrenzt aufnahmefähig sei. Dagegen wurde 
vor dem zweiten Einbruch der Russen die UÜberführung sämtlicher Einwohner 
der bedrohten Ortschaften, nachdem der Landeshauptmann von Uönigsberg 
zum Flüchtlingskommissar bestellt worden war, planmäßig durchgeführt; 
die Einwohner ganzer Bezirke wurden tausendweise mit ihrem leichtbeweg- 
lichen Hab und Gut in andere, gesicherte Bezirke im übrigen Morddeutschland 
übergeführt, wobei die Landbewohner nach Möglichkeit wieder auf dem 
Land, die Bewohner kleiner Städte möglichst wieder in solchen untergebracht 
wurden, so daß für Berlin im allgemeinen nur diejenigen übrig blieben, die 
nach der ersten Flucht nicht in ihre Heimat hatten zurückkehren können'). Da- 
mals hatten freilich in Zerlin umfangreiche HBilfsmaßnahmen getroffen werden 
müssen, um den massenhaften ostpreußischen Flüchtlingen überhaupt nur ein 
Obdach zu schaffen und sie zu verpflegen. So wurden staatliche und städtische 
Gebäude für diese Swecke zur Derfügung gestellt, auch ein besonderes „Kriegs- 
mädchenheim“ für stellungslose Mädchen und ein „IKriegskindergarten“ ein- 
gerichtet. 
Für alle diese Flüchtlinge zahlt der preußische Staat für jeden Tag 
!1 Mark VDerpflegungsgeld für Erwachsene und 50 Pfennige für jedes kKind 
und trägt außerdem die Kosten für ihre Bekleidung, für etwa notwendig 
werdende ärztliche Behandlung sowie für die Beschulung der Flüchtlings- 
kinder. Auch viele Gemeinden, kirchenbehörden und private Organisationen 
haben erbebliche Hilfsmittel fürsie zur Derfügung gestellt. Drei derartige Hilfs- 
aktionen seien jedoch als besonders anerkennenswert hier hervorgeboben: die 
Hilfe der deutschen HBandwerkskammern, die durch Dermittlung der Berliner 
Handwerkskammer mehr als 120 000 Mark aufgebracht haben zur Unter- 
stützung durch die Flucht in Tot geratener ostpreußischer Bandwerksmeister, 
die Hilfe des Berliner LTehrervereins, der 624 ostpreußische Lehrer- 
familien mit 48 Ooo Mark unterstützt, vielen von ihnen Wohnung und 
Kleidung verschafft und allen Hilfesuchenden im Bureau des Lehrervereins 
mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat, und die vom Deutschen Lehrer- 
verein unter seinen Mitgliedern veranstaltete Sammlung für „TKollegiale 
Kriegsbilfe“, die Anfang Januar bereits 162 000 Mark erreicht hatte und 
in erster Linie dazu dienen soll, den Lehrern den ihnen durch die Der- 
wüstungen im Grenzgebiet erwachsenen Schaden zu ersetzen. 
Diesen Leistungen steht vorläufig eine Derpflichtung der Flüchtlinge 
zu irgendwelcher Gegenleistung, namentlich ein Arbeitszwang in irgendeiner 
Form nicht gegenüber, ein Gustand, der trotz des Mitleids, den das ganze 
deutsche Dolk mit den unglücklichen, von Beim und Herd vertriebenen Obdach- 
losen nicht nur empfindet, sondern auch durch opferfreudige Hilfsbereitschaft 
betätigt, namentlich dort schwer empfunden wird, wo genügend Arbeit 
vorhanden ist, es aber an Arbeitskräften mangelt. Auch hier erscheint, 
wie auf den übrigen Gebieten der Kriegshilfe, ein gerechter Ausgleich 
namentlich in Anbetracht der staatlichen Verpflegungsgelder dringend 
*) Die Möglichkeit hierzu wurde dadurch besonders erleichtert, daß die Flücht- 
linge freie Fahrt auf den preußischen Bahnen erhielten. 
 
	        

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