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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Fürsorge für die verwundeten und erkrankten Krieger und die Invaliden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • I. Die Träger der Kriegshilfe.
  • II. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer.
  • III. Fürsorge für Arbeitslose.
  • IV. Mietshilfe.
  • V. Sonstige Kriegshilfe.
  • VI. Fortführung sozialer Friedensaufgaben.
  • VII. Fürsorge für die Geflüchteten.
  • VIII. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene.
  • 1. Truppenfürsorge.
  • 2. Fürsorge für die verwundeten und erkrankten Krieger und die Invaliden.
  • 3. Hinterbliebenenfürsorge.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

IX. Kriegshilfe 263 
Zweck ist dem Roten Kreuz eine nene Abteilung angegliedert worden, an 
deren Spitze der Präsident des Reichsversicherungsamts steht — auch an der 
Aufgabe, die zahlreichen, an der Lösung dieser schwierigen Frage betei- 
ligten Behörden zu gemeinsamer einheitlicher Arbeit zu vereinigen, wird 
bereits energisch und erfolgreich gearbeitet. 
3. Binterbliebenenfürsorge. Für die Hinterbliebenen der ge- 
fallenen Krieger zu sorgen, ist in erster Linie Aufgabe des Staates nach 
den von ihm hierfür aufgestellten gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz vom 
17. Mai 1002). Daneben treten die Witwen= und Waisenrenten der 
Invalidenversicherung, soweit die Gefallenen auf Grund der ZReichsver- 
sicherungsordnung versichert waren). Da diese Bezüge leider sehr gering 
sind, haben einzelne Versicherungsanstalten, z. B. die Thüringische, den 
Binterbliebenen ihrer gefallenen Krieger eine einmalige Dankes= und Ehren- 
gabe ausgesetzt. Auch darüber hinaus bietet sich hier der freien Liebes- 
tätigkeit ein weites Feld; allerdings ist auch hier zu wünschen, daß die bereits 
rege tätigen Hrivatorganisationen sich einem einheitlichen Hlane eingliedern. 
Eine besondere Fürsorge für die Binterbliebenen der Kriegsteilnehmer 
stellt die Kriegsversicherung dar, die teils von den Hrovinzialverbänden 
oder andern öffentlichrechtlichen Instituten, teils von den gemeinnützigen 
Dolksversicherungen*") getragen wird und gegen eine Dersicherungsprämie 
von 5 M. etwa 125 M. gewähren soll. Meben den Angehörigen haben hier 
vielfach Arbeitgeber, insbesondere auch Stadtverwaltungen, ihre sämt- 
lichen im Felde stehenden Arbeiter versichert; einzelne Gemeinden haben 
sogar auf eigene Kosten für sämtliche Gemeindeangehörigen, die dem Rufe 
zu den Fahnen gefolgt sind, „versicherungen abgeschlossen. 
— 
Ist das große Werk der Kriegshilfe so, wie es sich uns jetzt darstellt, 
auch nicht vollkommen, so können wir ihm doch auch nicht die Anerkennung 
versagen, daß hier in kurzer Seit sehr Tüchtiges geleistet worden ist. Spüren 
wir nun den Gründen dieses Erfolges nach, so sehen wir, daß er sich auf dem- 
selben Geheimnis aufbaut, das auch unserm Heere, abgeseben von dem 
Mut und der aufopferungsvollen Hingabe jedes einzelnen Mannes, seine 
unwiderstehliche Gewalt und sein Siegesbewußtsein verleiht: der vollendeten 
Organisation; sie fügt in unermüdlicher Kleinarbeit nach wohldurchdachtem 
Plane Stein auf Stein zum großen Ganzen, alle Glieder mit dem gleichen 
selbstlosen Streben nach einem Giele erfüllend. 
Auch unsere wirtschaftlichen Erfolge wurzeln ja in dem gleichen Grunde: 
„Das freie Spiel der Kräfte ist weder der Theorie noch der Hraxis nach 
wirksam in der Entwicklung unseres Wirtschaftslebens. An die Stelle des 
freien Spiels der Kräfte ist als bewegender Faktor der bewußte Wille 
der Organisation getreten.“ Dies Bekenntnis hat am 20. Januar 1014 
der Staatssekretär des Innern im Deutschen Reichstag abgelegt. 
*) Die Hhinterbliebenen der nach dem Dersicherungsgesetz für Angestellte Ver- 
sicherten erbalten nur einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück. 
**) Als solche hat auch die vom Deutschen Kriegerbund mit Hilfe der „Friedrich 
Wilhelm Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft“ geschaffene Kriegsversicherung zu gelten.
	        

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