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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Der große und der kleine Kreuzer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • A. Die neuere Entwicklung der deutschen Flotte und ihr militärischer Grundgedanke.
  • B. Das Linienschiff.
  • C. Der große und der kleine Kreuzer.
  • D. Die Torpedofahtzeuge.
  • E. Die Küstenverteidigung.
  • F. Die Auslandschiffe.
  • G. Die Schul- und Versuchschiffe.
  • H. Die Organisation der Marine.
  • J. Die Marine im Kriege.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

54 E. Reventlow 
Der kleine Kreuzer dient auch dazu, gegen feindliche Torpedofahrzeuge 
zu kämpfen, auf sie aufzupassen, sie zu verjagen, anderseits, um die eignen 
Torpedoboote gegen feindliche Kreuzer zu schützen. 
Nach dem Flottengesetze von 1012 gehören zur heimischen Flotte zwölf 
große Kreuzer und dreißig kleine Kreuzer, und zwar zu der im Frieden 
ständig im Dienst befindlichen Hochseeflotte acht große Kreuzer und achtzehn 
kleine Kreuzer, zur Reserveflotte vier große und zwölf kleine Kreuzer. Für 
die Kreuzer gilt, was wir vorber von den Linienschiffen feststellten, daß das 
Bauprogramm des Flottengesetzes noch nicht zur Durchführung gelangt war, 
als der Krieg ausbrach. Fertig und erledigt sollte das Bauprogramm erst 
im Jahre 1020 sein. 
Der kleine und der große Kreuzer sind auch in andern militärischen 
Lagen, die man hier nicht alle aufzählen kann, auf enge Susammenwirkung 
angewiesen: immer findet sich da der große Kreuzer als Rückhalt und Schützer 
des kleinen und der kleine Vorposten als Fühlhorn des großen. 
Eine Abart des kleinen Kreuzers ist das Kanonenboot. Während 
es in älteren Seiten mit zur Derteidigung der heimischen Küsten diente, 
wird es jetzt nur noch im Auslande verwandt. Das Kanonenboot ist ein 
ungepanzertes Fahrzeug, mit einer Anzabl leichter Geschütze, bestimmt, 
in außerheimischen Küstengewässern zu kreuzen, das Ansehen der deutschen 
Flagge zu wahren, bei Aufständen Eingeborener, Bedrohung und Gefähr- 
dungen Deutscher energisch einzugreifen. Besonders an den chinesischen 
Küsten und in den Mündungen der dortigen großen Ströme sind Kanonen= 
boote verwendbar und nützlich, außerdem an den afrikanischen und amerika- 
nischen Küsten. Ein Kanonenboot war jener „Iltis“, der vor vierzehn Jahren 
den heldenmütigen und siegreichen Kampf gegen die Forts von Caku führte, 
und sein Dorgänger desselben amens, der in den neunziger Jahren an der 
ostasiatischen Küste im Wirbelsturme unterging. Jenes Gefecht bei CTaku 
war eine Ausnalme und in gewissem Sinne auch ein Glücksfall. Eigentlich 
sind solche Kämpfe nicht Aufgabe eines schwachen Kanonenbootes. Natür- 
lich muß es aber einspringen, wenn keine andern Fahrzeuge zur Derfügung 
sind. Und dieser Fall ist gerade bei dem Mangel an Kreuzern in der deutschen 
Marine verhältnismäßig häufig eingetreten. 
Eine Sonderart von Kanonenbooten bilden die Flußkanonenboote. 
wie ihr Mame sagt, liegt ihre Cätigkeit auf schiffbaren Flüssen, und be- 
sonders sind bisher dafür die großen chinesischen Ströme in Betracht ge- 
kommen. Dort Sicherheit für die friedliche Schiffahrt zu schaffen, ist ihr 
Sweck. Sie sind noch erheblich kleiner als die Kanonenboote und haben 
nur einen ganz geringen Tiefgang, um möglichst weit stromaufwärts dampfen 
zu können. 
D. Die Corpedofahrzeuge. 
Wir unterscheiden zwei Hauptarten von Torpedofahrzeugen, nämlich 
das Torpedoboot und das Unterseeboot. Beider Hauptwaffe bildet der
	        

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