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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Die Torpedofahtzeuge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • A. Die neuere Entwicklung der deutschen Flotte und ihr militärischer Grundgedanke.
  • B. Das Linienschiff.
  • C. Der große und der kleine Kreuzer.
  • D. Die Torpedofahtzeuge.
  • E. Die Küstenverteidigung.
  • F. Die Auslandschiffe.
  • G. Die Schul- und Versuchschiffe.
  • H. Die Organisation der Marine.
  • J. Die Marine im Kriege.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

III. Unsere Marine 57 
suche gemacht, um einen für den Krieg brauchbaren Unterseebootstyp zu 
bauen; aber die Technik konnte das nicht leisten. Erst seit ungefähr fünfzehn 
Jahren geht es mit dem Unterseebootsbau vorwärts. Deutschland hat erst 
um das Jahr 1906 mit dem Bau von Unterseebooten begonnen, weil es sah, 
daß die Unterseeboote anderer Staaten bis dahin nur wenig leistungsfähig 
waren; insbesondere konnten sie nicht längere Seit in der hohen See bleiben, 
sondern waren auf die Tähe der Küsten und Werften angewiesen. Die deutsche 
Marine wollte aber nur solche Boote bauen, die Tage und Lächte lang auf 
hoher See zu bleiben imstande sind. Als die Technik es so weit gebracht hatte, 
fingen auch wir an, Unterseeboote zu bauen. Heute ist die Gahl der deutschen 
Unterseeboote zwar nicht so groß, wie die der englischen und französischen, 
aber die deutschen Boote können weite Fahrten auf und über See machen, 
während von den englischen und französischen Unterseebooten dazu nur ein 
kleiner Teil imstande ist. Deshalb wollten die Engländer zuerst auch gar nicht 
glauben, daß es Unterseeboote gewesen seien, die die englischen Kreuzer in 
der Mordsee vernichtet hatten. Sie hielten damals nicht für möglich, daß die 
deutschen Unterseeboote sich so weit von ihren heimischen Häfen entfernen 
könnten. 
Während das Torpedoboot unter dem Schutze der Dunkelheit an den 
Feind heranzukommen sucht, schützt und verbirgt das Unterseeboot sich unter 
Wasser. Das ist der große Unterschied in der Art, wie die beiden Fahr- 
zeugklassen vorzugehen haben. Unter Wasser kann man aber bekanntlich 
nichts sehen, und wären selbst Fenster im Unterseeboot vorhanden, so würde 
man doch nur in die Dunkelheit blicken können, sobald sich das Boot unter 
Wasser befindet. Um diese „Blindheit“ des Unterseebootes zu über- 
winden, hat man zwei Auswege: Das Unterseeboot fährt, solange es nicht 
in Gefahr ist, gesehen zu werden, wie ein gewöhnliches Schiff niedrig über 
Wasser; hierzu hat es einen besonderen Motor und kann sich so in der Über- 
wasserfahrt recht schnell vorwärts bewegen, wenn auch nicht so schnell wie 
ein neuzeitliches Linienschiff, geschweige denn wie ein Torpedoboot. Da die 
jetzigen Unterseeboote recht groß sind, so können sie auch bei ziemlich schlechtem 
Wetter über Wasser fahren. Tatürlich gibt es da eine Grenze. Wird das 
Wetter sehr schlimm, so taucht das Unterseeboot unter und kann dann einige 
Meter unter Wasser in vollständiger Ruhe liegen, oder es geht, wenn es kann, 
in einen Hafen oder eine geschützte Zucht. Das gilt aber, wie gesagt, nur 
für die eigentliche Seefahrt außer Sicht des Feindes, außerdem bei acht. 
Im Dunkeln kann ein langsam unter Wasser fahrendes Unterseeboot mit 
ziemlicher Zestimmtheit darauf rechnen, nicht bemerkt zu werden, auch wenn 
es ziemlich dicht an feindlichen Schiffen passiert. In Sicht des Feindes darf 
selbstverständlich das Unterseeboot niemals an der Gberfläche fahren, sonst 
würde es sofort verloren sein. Will es also ein feindliches Schiff angreifen, 
so muß es, um auf Schußentfernung heranzukommen, unter Wasser fahren. 
Hier stellten sich früher nun die großen und, wie man damals meinte, un- 
überwindlichen Schwierigkeiten infolge der Blindheit des Unterseebootes 
unter Wasser hindernd in den Weg. Schließlich fand man aber ein Mittel, 
um das Unterseeboot auch unter Wasser sehend zu machen. Dieses Mittel
	        

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