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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
F. Die Auslandschiffe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • A. Die neuere Entwicklung der deutschen Flotte und ihr militärischer Grundgedanke.
  • B. Das Linienschiff.
  • C. Der große und der kleine Kreuzer.
  • D. Die Torpedofahtzeuge.
  • E. Die Küstenverteidigung.
  • F. Die Auslandschiffe.
  • G. Die Schul- und Versuchschiffe.
  • H. Die Organisation der Marine.
  • J. Die Marine im Kriege.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

62 E. Reventlow 
Der Zweck der Auslandschiffe im Kriege ist, ganz allgemein gesprochen: 
dem Feinde so stark und so viel wie möglich zu schaden, wie und wo es auch 
immer sei. Großbritannien, dessen Leben und Ernährung von seiner über— 
seeischen Jufuhr abhängt, fügen deutsche Auslandkreuzer den empfind- 
lichsten Schaden zu, wenn sie möglichst viele britische Handelsschiffe ver- 
senken. Solange sie es können, müssen sie überlegenen feindlichen Streit- 
kräften ausweichen, besonders wenn sie allein sind, sonst aber, wie Admiral 
Graf Spee mit seinem Geschwader, den Feind schlagen, wo sie ihn finden. 
Bietet sich Gelegenheit, feindliche Häfen und Festungen zu beschießen, so 
wird dies natürlich nicht versäumt. Die englischen Auslandkreuzer haben 
die Seit des Krieges dazu benutzt, alle deutschen Handelsdampfer auf den 
Ozeanen abzufangen und die deutschen Kreuzer zu verfolgen. 
Tach allem diesem ist klar, wie ein Auslandkreuzer beschaffen sein muß, 
wenn er den Anforderungen dieses Dienstes in Krieg und Frieden ent- 
sprechen soll: hohe Geschwindigkeit, großer Kohlenvorrat, gute Seefähig- 
keit, eine kräftige Zewaffnung und gute Unterbringungsgelegenheit für die 
Mannschaften, besonders in bheißen Gegenden. 
Hätte der Friede noch fünf Jahre gedauert, so würde die deutsche Aus- 
landsflotte wesentlich stärker gewesen sein, und vielleicht hätten wir dann 
auch noch über mehr Stützpunkte in unserm überseeischen Besitz verfügt. 
So wie die Dinge aber bei Ausbruch des Krieges lagen und jetzt liegen, 
können die wenigen deutschen Auslandkreuzer nur ihre Pflicht bis zum 
äußersten tun, ob ihnen nun Erfolg beschieden ist oder nicht. 
Wir sprachen schon mehrfach von dem einzigen befestigten deutschen Stütz- 
punkt im Auslande, von Kiautschou. Im Winter 1807 schloß das Deutsche 
Reich einen Hachtvertrag mit derchinesischen Regierung. Diesem Dertrage zu- 
folge pachtete das Deutsche Reich die Zucht von Kiautschou mit einem kleinen 
Stück Hinterland für einen Seitraum von c0 Jahren. Das Deutsche Reich 
erhielt alle Rechte des Eigentümers, insbesondere auch das der Befestigung. 
Im Taufe der vergangenen siebzebn Jahre verstand es die deutsche Marine- 
verwaltung, der Kiautschou unterstellt worden war, aus der öden Bucht 
den besten Hafen von China zu machen. Kiantschou mit dem Hafen Tsingtau 
wurde zur Eingangspforte für deutschen Handel, deutsche Kultur und für 
wirtschaftlichen deutschen Einfluß in China. Feindliche Absichten gegen 
Thina hat Deutschland nie verfolgt. Kiautschou sollte immer nur ein Handels- 
platz bleiben und damit auch China immer mehr bereichern. Die andern 
Mächte natürlich, besonders Großbritannien und Japan, saben mit wachsender 
Eifersucht auf den blühenden deutschen Hlatz im fernen Osten, ganz besonders, 
nachdem er den Eisenbahnanschluß an das Innere des Chinesischen Reiches 
erlangt und man auf dem KMliantschougebiet Eisenerze und Kohlen in vor- 
züglichster Qualität gefunden hatte und zu fördern begann. Dazu kam die 
Handelseifersucht in bezug auf China. Sobald nun der Krieg da war, 
machten Großbritannien und Japan miteinander ab: Kiantschou müsse 
dem Deutschen Reiche geraubt werden. England würde sich damit des 
deutschen Handelskonkurrenten im fernen COsten entledigen, Japan eben- 
falls, außerdem würde Japan sicher Kiantschon nehmen. So warf sich denn
	        

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