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Der Polizeibeamte.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
beyendorf_polizeibeamte_1900
Title:
Der Polizeibeamte.
Author:
Beyendorf
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Seine Rechte und Pflichten in populär-staatsrechtlicher Darstellung
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Ernst Siegfied Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Allgemeine Vorkenntnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 1. Der Staat.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Aufgaben des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Polizeibeamte.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort, zugleich Einleitung.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Homepage
  • Literatur.
  • I. Allgemeine Vorkenntnisse.
  • §. 1. Der Staat.
  • A. Begriff des Staates.
  • B. Entstehung des Staates.
  • C. Darstellung des Staates.
  • D. Aufgaben des Staates.
  • E. Arten der Staatsthätigkeit.
  • F. Die Staatsorganisation.
  • §. 2. Preußischer Staat. Deutsches Reich.
  • §. 3. Verwaltungsorganisation Preußens.
  • §. 4. Die Polizei.
  • §. 5. Exekutivpolizei.
  • §. 6. Der Exekutivpolizeibeamte.
  • §. 7. Der Exekutivdienst im Allgemeinen.
  • §. 8. Rückblick und Ueberleitung zu Theil II.
  • II. Die Einzelgebiete polizeilicher Thätigkeit.
  • §. 9. Staatssicherheitspolizei.
  • §. 10. Einzelsicherheitspolizei.
  • §. 11. Die Unfallpolizei.
  • §. 12. Die Ordnungspolizei.
  • §. 13. Die Bau- und Feuerpolizei.
  • §. 14. Die Gesundheitspolizei.
  • §. 15. Die Veterinärpolizei.
  • §. 16. Die Armenpolizei.
  • §. 17. Die Gewerbepolizei.
  • §. 18. Die Versicherungspolizei.
  • §. 19. Die Marktpolizei.
  • §. 20. Die Maß- und Gewichtspolizei.
  • §. 21. Die Landwirthschaftspolizei.
  • §. 22. Die Jagd- und Fischereipolizei.
  • § 23. Die Wegepolizei.
  • §. 24. Rückblick und Schlußbetrachtung.
  • III. Schriftverkehr.
  • §. 25. Meldungen, Berichte.
  • IV. Anlagen.
  • Muster 1.
  • Muster 2.
  • Muster 3.
  • Muster 4.
  • Muster 5.
  • Muster 6.
  • Muster 7.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.

Full text

§ 1. C. Darstellung des Staates. — D. Aufgaben des Staates. 5 
schutz gewährt, Jeden, der sich, unter Umgehung der Staatsgerichte, sein 
Recht mit Gewalt zu verschaffen sucht. 
Während nun früher die Staatsthätigkeit wesentlich in der Friedens= 
erhaltung nach außen und innen gipfelte, erstreckt sie sich heute viel 
weiter: sie berührt gegenwärtig fast alle Verhältnisse menschlichen Lebens. 
Der moderne Staat beschränkt sich nicht mehr auf die Rechtspflege und 
die einseitige Verwaltung seines Gebietes und läßt alles Andere gehen, 
wie es gerade kommt, sondern er greift tief in das wirthschaftliche 
Leben ein, indem er den wirthschaftlich Schwächeren gegen Ausbeutung 
seitens des Mächtigeren schützt (Arbeiter schutz) und durch Maßnahmen 
der verschiedensten Art die Interessen der heimischen Landwirthschaft 
und Industrie sowie des in= und ausländischen Handels nach Kräften 
zu fördern sucht, dabei aber doch dem Einzelnen genügend Spielraum 
überlassend, daß er seine wirthschaftlichen Kräfte nach eigenem Belieben 
entfalten und verwerthen kann: mit einem Worte, nicht allein Rechts- 
pflege, sondern auch Wohlfahrtspflege wird in hervorragendem 
Maße vom Staate getrieben. 
3) Auf dieser Ausdehnung der Staatszwecke beruht unsere sogen. „sozial- 
politische" Gesetzgebung, die hier kurz skizzirt sein mag: wirthschaftlich un- 
selbständige Personen, als Arbeiter, Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte 
unter gewissen Voraussetzungen 2c., sind gegen die Gefahren und Nachtheile zu 
schützen, die sie mit Rücksicht auf die geringe Höhe ihres Arbeitsverdienstes durch 
Krankheit, Alter oder Erwerbsunfähigkeit sowie durch Betriebsunfälle aller Art 
erleiden können. 
# Die Grundsätze, von denen unsere staatliche Gesetzgebung sich bei Verfolgung 
dieses Zieles leiten läßt, sind in schönen Worten niederzelegt in der Allerhöchsten 
Botschaft vom 17. XI. 81, in der der Hochselige Kaiser Wilhelm der Große seinem 
Volke verkündete: „Schon im Februar dieses Sahres haben Wir Unsere Ueber- 
zeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht 
ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Aus- 
schreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung 
des Wohbes der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere 
Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, 
und Wir würden mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen 
Gott unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, 
dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde 
Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hulfsbedürftigen 
größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie An- 
spruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen 
sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf 
die Unterstützung des Reichstages ohne ünterschied der Parteistellung. In diesem 
Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session 
vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen 
Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage stattgehabten Verhandlungen 
über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben 
vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich 
eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassen- 
wesens zur Aufgabe stellt. Aber auch Diejenigen, welche durch Alter oder 
Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber 
einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Für- 
sorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können. Für diese Für- 
sorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber
	        

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