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Der Polizeibeamte.

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Monograph

Persistent identifier:
beyendorf_polizeibeamte_1900
Title:
Der Polizeibeamte.
Author:
Beyendorf
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Seine Rechte und Pflichten in populär-staatsrechtlicher Darstellung
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Ernst Siegfied Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Einzelgebiete polizeilicher Thätigkeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 24. Rückblick und Schlußbetrachtung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Polizeibeamte.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort, zugleich Einleitung.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Homepage
  • Literatur.
  • I. Allgemeine Vorkenntnisse.
  • §. 1. Der Staat.
  • §. 2. Preußischer Staat. Deutsches Reich.
  • §. 3. Verwaltungsorganisation Preußens.
  • §. 4. Die Polizei.
  • §. 5. Exekutivpolizei.
  • §. 6. Der Exekutivpolizeibeamte.
  • §. 7. Der Exekutivdienst im Allgemeinen.
  • §. 8. Rückblick und Ueberleitung zu Theil II.
  • II. Die Einzelgebiete polizeilicher Thätigkeit.
  • §. 9. Staatssicherheitspolizei.
  • §. 10. Einzelsicherheitspolizei.
  • §. 11. Die Unfallpolizei.
  • §. 12. Die Ordnungspolizei.
  • §. 13. Die Bau- und Feuerpolizei.
  • §. 14. Die Gesundheitspolizei.
  • §. 15. Die Veterinärpolizei.
  • §. 16. Die Armenpolizei.
  • §. 17. Die Gewerbepolizei.
  • §. 18. Die Versicherungspolizei.
  • §. 19. Die Marktpolizei.
  • §. 20. Die Maß- und Gewichtspolizei.
  • §. 21. Die Landwirthschaftspolizei.
  • §. 22. Die Jagd- und Fischereipolizei.
  • § 23. Die Wegepolizei.
  • §. 24. Rückblick und Schlußbetrachtung.
  • III. Schriftverkehr.
  • §. 25. Meldungen, Berichte.
  • IV. Anlagen.
  • Muster 1.
  • Muster 2.
  • Muster 3.
  • Muster 4.
  • Muster 5.
  • Muster 6.
  • Muster 7.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.

Full text

§ 24. Rückblick und Schlußbetrachtung. 153 
wie von Werken der Menschenhand (Häuser 2rc.) drohen, beaufsichtigt den 
Bau von Häusern, Brücken, Schiffen und untersagt die Anfertigung 
und den Gebrauch von Giften, Waffen, explosiven Stoffen, wo sie 
Anderen verderblich werden könnten. Sie schützt durch Preistaxen und 
Gewerbeordnungen, gewerbliche Konzessionen und Verbote, gegen Be- 
trug und Unrecht, überwacht die Flur und den Wald, die Landstraße 
und die Eisenbahn, den Strom und den Kanal und jeglichen Betrieb 
auf denselben. Sie schafft den Anblick des Widerwärtigen, Rohen und 
Gemeinen, des Unsittlichen und Häßlichen aus unserem Wege und ver- 
pönt störenden Lärm, Unzucht und Trunkenheit. Zur Pflege der Ge- 
sundheit beaufsichtigt sie Aerzte, Apotheker und Hebeammen, regelt die 
Fabrik, die Werkstätte und den Schulraum, den Stubenofen und die 
Dampfmaschine, prüft die Lebensmittel im Verkehr, die Wohnräume 
und die Kleidungsstücke und wendet Epidemien und Viehseuchen von 
unseren Grenzen ab oder sucht sie in möglichster Schnelligkeit zu 
ersticken. Sie tritt ein für die Schwachen und Schutzlosen, die Säug- 
linge und die Waisen, die Kranken und die Irren, im Dienste der 
Rechtspflege geht sie dem Verbrechen und dem Verbrecher nach, bereitet 
die gerichtliche Untersuchung vor durch Aufspürung von Thatsachen, durch 
Verhaftung (richtiger: vorläufige Festnahme) und Beschlagnahme. Um 
ihre Aufgaben lösen zu können, hat sie Jeden und Jedes in ihren 
Registern, verfolgt sie, wer und was sie interessirt, bis in die geheimsten 
Schlupfwinkel und erhält sich mit Paß= und Meldewesen, mit offen- 
kundigem und geheimem Dienfst auf dem Laufenden. Kurz, sie ist 
überall gegenwärtig in rastloser Thätigkeit, mit weitem Blick und 
kräftigem Willen, und wenn sie Jedem lästig fällt, so sichert sie doch 
Jedem erst die Möglichkeit, sich ungestört seiner Arbeit wie seinem Ver- 
gnügen zu widmen, sich wohl zu fühlen und seine höchsten wie seine 
niedrigsten Zwecke zu erreichen. 
In dem Inbegriffe der Staatsthätigkeit nimmt die Polizei daher 
einen gewaltigen Raum ein.“ 
Fast beängstigend wirkt Lassons scharffinnige Zergliederung der 
Polizei, diese stattliche Aufzählung aller ihrer unerschöpflichen Aufgaben, 
und doch wird der Leser nicht mehr zurückschrecken; die frühere ein- 
gehende Besprechung polizeilicher Thätigkeit versetzt ihn in die Loage, 
sich bei jedem ein zelnen Worte dieser vorzüglichen Betrachtung etwas 
ganz Bestimmtes zu denken, jedes einzelne Wort ruft in ihm Er- 
innerungen wach an früher Gelesenes und diese Schlußbemerkungen 
breiten in ihrer Zusammenfassung die ganze Polizeithätigkeit vor ihm 
wie ein ungeheures Panorama aus, das in seiner Vielseitigkeit, in seiner 
bunten Farbenpracht einen besonderen Reiz auf ihn ausübt. 
Und bringen diese Schlußbetrachtungen den Beamten dahin, 
wieder und wieder dieses Buch zu lesen, bis er ganz ein- 
gedrungen ist in das innerste Wesen der Polizei, regen sie ihn an
	        

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