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Der Polizeibeamte.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
beyendorf_polizeibeamte_1900
Title:
Der Polizeibeamte.
Author:
Beyendorf
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Seine Rechte und Pflichten in populär-staatsrechtlicher Darstellung
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Ernst Siegfied Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Allgemeine Vorkenntnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§. 7. Der Exekutivdienst im Allgemeinen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Einzelzweige des Exekutivpolizeidienstes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Der Revierdienst.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Polizeibeamte.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort, zugleich Einleitung.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Homepage
  • Literatur.
  • I. Allgemeine Vorkenntnisse.
  • §. 1. Der Staat.
  • §. 2. Preußischer Staat. Deutsches Reich.
  • §. 3. Verwaltungsorganisation Preußens.
  • §. 4. Die Polizei.
  • §. 5. Exekutivpolizei.
  • §. 6. Der Exekutivpolizeibeamte.
  • §. 7. Der Exekutivdienst im Allgemeinen.
  • A. Einzelzweige des Exekutivpolizeidienstes.
  • 1. Der Revierdienst.
  • 2. Der Straßendienst.
  • 3. Wachdienst.
  • 4. Bahndienst.
  • 5. Gerichtsdienst.
  • 6. Theaterdienst.
  • 7. Transporte.
  • B. Benehmen gegen das Publikum und das Militär.
  • §. 8. Rückblick und Ueberleitung zu Theil II.
  • II. Die Einzelgebiete polizeilicher Thätigkeit.
  • §. 9. Staatssicherheitspolizei.
  • §. 10. Einzelsicherheitspolizei.
  • §. 11. Die Unfallpolizei.
  • §. 12. Die Ordnungspolizei.
  • §. 13. Die Bau- und Feuerpolizei.
  • §. 14. Die Gesundheitspolizei.
  • §. 15. Die Veterinärpolizei.
  • §. 16. Die Armenpolizei.
  • §. 17. Die Gewerbepolizei.
  • §. 18. Die Versicherungspolizei.
  • §. 19. Die Marktpolizei.
  • §. 20. Die Maß- und Gewichtspolizei.
  • §. 21. Die Landwirthschaftspolizei.
  • §. 22. Die Jagd- und Fischereipolizei.
  • § 23. Die Wegepolizei.
  • §. 24. Rückblick und Schlußbetrachtung.
  • III. Schriftverkehr.
  • §. 25. Meldungen, Berichte.
  • IV. Anlagen.
  • Muster 1.
  • Muster 2.
  • Muster 3.
  • Muster 4.
  • Muster 5.
  • Muster 6.
  • Muster 7.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.

Full text

§ 7. A. Einzelzweige. 1. Revierdienst. 63 
Sinnes sich dermaßen hervorgethan haben, daß sie der Gemeinde als 
Vorbild gelten können (Muster 3, Theil IV); 
0) behufs Aufnahme in eine Hebeammen-Lehranstalt: ob 
die Bewerberin in gutem Rufe steht, insbesondere ob sie außerehelich 
geboren hat (Muster 3, Theil IV); 
0) behufs Erlangung eines Wandergewerbescheins oder 
Einer Legitimationskarte: ob Bedenken aus den 88 57, 57a und b 
der Reichs-Gewerbe-Ordnung entgegenstehen; 
f) behufs Ertheilung der Schankkonzession: ob gegen den 
Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche den Verdacht begründet 
erscheinen lassen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei 
(d. h. Ermöglichung bezw. Beförderung des übermäßigen Genusses 
geistiger Getränke), des verbotenen Spiels, der Hehlerei oder der Unsitt- 
lichkeit mißbrauchen werde; 7) 
g) behufs freiwilligen Eintritts beim Militär: wie lange 
der Betreffende noch durch Civilverhältnisse, besonders Lehr= oder 
Arbeitskontrakte, gebunden ist. 
2. Armenatteste: wieviel Einkommen der Betreffende bezieht, 
was er an Geldkapital (auch ausstehende Forderungen!), beweglichem 
und unbeweglichem (Häuser, Grundstücke) Vermögen besitzt, wieviel 
teuern er zahlt, wieviel Familienangehörige er ernährt. 
3. Auswanderung: ob militärischerseits nicht Bedenken entgegen- 
stehen oder aus sonstigen Gründen die Auswanderung verhindert werden 
kann. (Vergl. S. 2, § 1. Anm. 1.) 
4. Zieh= oder Haltekinder: ob die betreffende Frauensperson 
nach ihren persönlichen Verhältnissen und nach der Beschaffenheit ihrer 
lohnung zur Uebernahme einer solchen Pflege ohne Gefährdung des 
indes geeignet erscheint. 
1) In den meisten Polizeibezirken ist zur entgeltlichen Uebernahme eines 
och nicht sechsjährigen Kindes in Kost und Pflege die Genehmigung der Polizei= 
ehörde erforderlich. 
5. „Wilde Ehen“ (Konkubinat)e: ob und bei wem das außer- 
Heliche Zusammenleben Anstoß und Aergerniß erregt hat oder ob zwischen 
en betreffenden Personen ein gesetzliches Ehehinderniß besteht. 
2) An und für sich können natürlich Personen verschiedenen Geschlechts zusammen- 
wohnen; mindestens hat die Polizei sich darum nicht zu kümmern. Wird aber die 
efentliche Sittlichkeit gefährdet, dann ist nach § 4. B (S. 18) die Zuständig- 
eit polizeilichen Vorgehens begründet, ebenso wenn etwa Kuppelei vorliegen sollte. 
Die Leute werden dann gemäß § 4. C. Ziffer 2 (S. 20) getrennt; ebenso beim 
orliegen eines Ehehindernisses. 
6. Ansteckende Krankheiten: ob in dem betreffenden Haushalte 
schulpflichtige Kinder sich befinden und welche Schule diese besuchen. 
*) Ueber die an das Lokal zu stellenden Anforderungen siehe S. 124, § 13.
	        

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