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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

Periodical

Persistent identifier:
bgbl
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1867
1870
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
bgbl_1867
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867.
Volume count:
1
Publisher:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1867
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1890.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande und Luxemburg.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Montenegro.
  • XIX. Griechenland.
  • XX. Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • XXI. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • XXIV. Südseeinseln.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1890.
  • Alphabetisches Register.

Full text

Nas beutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 27.) 31 
27. Februar. (Saargebiet.) In den fiskalischen Bergwerken 
werden Arbeiterausschüsse eingeführt. 
27. Februar. Der „Reichsanzeiger“ veröffentlicht folgende 
offizielle Mitteilung über die Arbeiterschutzkonferenz: 
Auf Allerhöchsten Befehl sind die Botschafter in London, Paris, Rom 
und Wien, sowie die Gesandten in Bern, Brüssel, Haag, Kopenhagen und 
Stockholm angewiesen, die Regierungen, bei welchen sie beglaubigt sind, zu 
einer Konferenz behufs Regelung der Arbeit in industriellen Anlagen und 
Bergwerken einzuladen. Die den betreffenden Ministern der auswärtigen 
Angelegenheiten übergebenen Schriftstücke haben dem Reichs-Anzeiger zufolge 
folgenden Inhalt: " 
Februar 1890. Auf Befehl seiner Regierung beehrt sich der Unter- 
zeichnete u. s. w. unter Bezugahme auf die mündliche Mitteilung vo 
zur Kenntnis Sr. Exzellenz u. s. w. zu bringen, daß Se. Maj. der Kaiser 
vorschlägt, es solle eine Versammlung stattfinden, von Vertretern der Regie- 
rungen, welche sich dafür interessieren, das Los der Fabrik= und Minen- 
arbeiter zu verbessern, damit diese Delegierten über die Fragen von inter- 
nationaler Bedeutung beraten können, welche auf der Anlage verzeichnet 
sind. Da jene Fragen ohne politische Tragweite sind, so erscheinen dieselben 
geeignet, in erster Linie der Prüfung von Fachmännern unterworfen zu 
werden. Um die Eröffnung und den weiteren Verlauf der Beratungen zu 
erleichtern, hat die kaiserliche Regierung ein Programm entwerfen lassen, 
dessen Text dieser Note beigefügt ist. Der Unterzeichnete beehrt sich, Se. 
Exzellenz u. s. w. zu bitten, ihn wissen lassen zu wollen, ob dii ... 
Regierung geneigt ist, an der in Aussicht genommenen Konferenz teilzunehmen, 
welche in Berlin am 15. März 1890 zusammentreten wird. Der Unter- 
zeichnete gestattet sich hinzuzufügen, daß eine gleichlautende Einladung gleich- 
zeitig abgegangen ist an die Regierungen Ihrer Majestäten des Kaisers von 
Oesterreich-Ungarn, des Königs der Belgier, des Königs von Dänemark, der 
französischen Republik, Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien, 
der schweizerischen Eidgenossenschaft, Ihrer Majestäten des Königs von Ita- 
lien, des Königs der Niederlande und des Königs von Schweden und Nor- 
wegen. Der Unterzeichnete ergreift u. s. w. 
Programm für die Beratung der internationalen Konferenz, betreffend die 
Regelung der Arbeit in industriellen Anlagen und Bergwerken. 
I. Regelung der Arbeit in Bergwerken. 1) Ist die Beschäftigung 
unter Tage zu verbieten a) für Kinder unter einem bestimmten Lebensalter, 
b) für weibliche Personen: 2) Ist für Bergwerke, in denen die Arbeit mit 
besondern Gefahren für die Gesundheit verbunden ist, eine Beschränkung der 
Schichtdauer vorzusehen? 3) Ist es im allgemeinen Interesse möglich, um 
die Regelmäßigkeit der Kohlenförderung zu sichern, die Arbeit in den Kohlen-= 
gruben einer internationalen Regelung zu unterstellen? · 
II. Regelung der Sonntagsarbeit. 1) Ist die Arbeit an Sonntagen 
der Regel nach, und Notfälle vorbehalten, zu verbieten: 2) Welche Aus- 
nahmen sind im Falle des Erlasses eines solchen Verbotes zu gestatten? 
3) Sind diese Ausnahmen durch internationales Abkommen, durch Gesetz 
oder im Verwaltungswege zu bestimmen? 
III. Regelung der Kinderarbeit. 1) Sollen Kinder bis zu einem ge- 
wissen Lebensalter von der industriellen Arbeit ausgeschlossen werden? 2) Wie 
ist das Lebensalter, bis zu welchem die Ausschließung stattfinden soll, zu 
bestimmen? Gleich für alle Industriezweige oder verschieden? 3) Welche
	        

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