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Tirpitz, Erinnerungen. Volksausgabe.

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Bibliographic data

fullscreen: Tirpitz, Erinnerungen. Volksausgabe.

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Periodical

Persistent identifier:
bgbl
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1867
1870
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
bgbl_1870
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1870
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 487.) Bekanntmachung, betreffend die neue Redaktion des Vereins-Zolltarifs.
Volume count:
487
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Tirpitz, Erinnerungen. Volksausgabe.
  • Cover
  • A. v. Tirpitz [Portrait]
  • Title page
  • Anmerkung
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Teil. Aufstieg.
  • 1. Kapitel. In der Preußischen Marine.
  • 2. Kapitel. Unter Stosch und Caprivi.
  • 3. Kapitel. Beim Torpedowesen.
  • 4. Kapitel. Taktische Arbeit und Flottenpläne.
  • 5. Kapitel. Tsingtau.
  • 6. Kapitel. Im Reichsmarineamt.
  • 7. Kapitel. Bei Bismarck.
  • 8. Kapitel. Erste Flottengesetze und Flottenbau.
  • 9. Kapitel. Unter dem Kaiser.
  • 10. Kapitel. Marine und auswärtige Politik.
  • 11. Kapitel. England und die deutsche Flotte.
  • 2. Teil. Niedergang.
  • 1. Kapitel. Der Ausbruch des Krieges.
  • 2. Kapitel. Hauptfragen des Krieges.
  • 3. Kapitel. Die Hochseeflotte im Kriege.
  • 4. Kapitel. Der Unterseeboots-Krieg.
  • Schlußwort.
  • Anhang: I. Aus meinen Kriegsbriefen.
  • Advertising

Full text

Randbemerkungen 83 
erfülit gelassen haben, sich jetzt mit um so größerem Eifer darauf 
legen werden, das ganze alte Regierungssystem hinterher zu verdammen. 
Dabei dürften vermutlich die kaiserlichen Randbemerkungen eine Rolle 
spielen, deren Zahl unübersehbar ist, da der Kaiser gern den Marginal- 
stil seiner Vorfahren verwendet hat. Um nun aber den geschichtlichen 
Wert oder Unwert dieser und ähnlicher Augenblickskundgebungen er- 
messen zu können, muß man den Kaiser sehr genau gekannt haben. 
„Auf meine Randbemerkungen darf man mich nicht festlegen“, hat 
er selber geäußert. Er war deshalb sehr erstaunt, als ich es einmal 
auf Grund einer solchen Randbemerkung für meine Pflicht ansah, 
meinen Abschied einzureichen. Bei einer ähnlichen Gelegenheit äußerte 
der Kaiser, er pflege doch seinen anderen Ministern noch ganz andere 
Dinge zu sagen, ohne daß diese gleich daraus Konsequenzen zögen. 
Der Kaiser setzte eben stets voraus, daß seine verantwortlichen Rat- 
geber seine Außerungen prüften und daß sie das dauernd Bedeut- 
same von bloßen Stimmungsäußerungen zu unterscheiden vermöchten. 
Im allgemeinen nahm auch der Kaiser begründete Einwendungen an. 
Leider haben die Kabinette den Randbemerkungen des Kaisers zu 
einer übertriebenen Scheinbedeutung verholfen. Alle, auch solche, die 
man in den Amtern nur als zu prüfende Anregungen auffaßte, wurden 
im Kabinett in derselben Art wie Bleistiftskizzen eines Künstlers chemisch 
fixiert. So wurde einer späteren Geschichtsschreibung, welche die Ver- 
hältnisse nicht mehr aus eigenem Augenschein kennt, ein Material 
aufbewahrt, das, wenn es falsch bewertet werden sollte, geeignet er- 
scheint, von der Persönlichkeit des Kaisers selbst, wie auch von der 
Art der Regierung unter ihm, ein recht verzerrtes Bild zu liefern. 
Der Kaiser war in Wahrheit durchaus nicht der Autokrat, als der er 
von unseren Feinden und unserer Demokratie hingestellt worden ist. 
Als Unterlage für diese Behauptung dienen im wesentlichen nur seine 
Aussprüche im Stile vergangener Epochen, nicht seine tatsächlichen 
Handlungen und Entscheidungen, wenigstens nicht bei irgendwelchen 
Fragen von größerer Bedeutung. Der Kaiser glaubte sich in hohem 
Maße den gesetzgebenden Faktoren des Reichs unterordnen zu müssen. 
Das trat besonders stark während des Krieges hervor. 
Wenn ich den Kaiser allein sprach, habe ich mich grundsätzlich auf 
mein Ressort beschränkt. Dadurch blieb mein Einfluß auf seine Per- 
sönlichkeit freilich begrenzt, und ich verlor ihn gänzlich, als mir im 
67
	        

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