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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
bgbl
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1867
1870
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
bgbl_1870
Title:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1870
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 29.
Volume count:
29
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 536.) Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marineverwaltung.
Volume count:
536
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

Cogo. 
Der Lazarethgehülfe Franke ist nach Lome 
abgereist. 
  
sen ·Guinea. 
Der Gerichtsassessor Boether reist demnächst 
nach Stephansort ab. 
234 
  
Marshall · Inseln. 
Der zum Vorsteher des Bezirksamtes der Insel 
Nauru ernannte, bisher beim Kaiserlichen General- 
konsulat in Sydney beschäftigt gewesene Ludwig 
Kaiser ist am 17. Dezember v. Is. in Jaluit 
eingetroffen und wird demnächst die Reise nach 
der genannten Insel fortsetzen. 
  
Nachrichten aus den deulschen Schukgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Deutsch-Hltafrika. 
Bericht über die Ergebnisse der Forschungen des 
Gebeimen Medizinalrathes Dr. Roch. 
Ueber die Ergebnisse seiner Untersuchungen über 
Malaria, Schwarzwasserfieber, sowie über West- 
usambara in sanitärer Beziehung hat Geheimer 
Medizinalrath Dr. Koch unter dem 11. März d. Is. 
eingehende Berichte erstattet. Dieselben gelangen in 
nächster Zeit in den gelesensten medizinischen Zeit- 
schriften zum Abdruck. Von besonderem allgemeinen 
Interesse ist der folgende Bericht: 
Ueber Westusambara in sanitärer Beziehung. 
Zwei für Deutsch-Ostafrika nicht unwichtige 
Fragen hat man in neuerer Zeit mit dem westlichen 
Theil des Usambaragebirges in Verbindung gebracht. 
Die Besiedelungsfähigkeit für deutsche Einwanderer 
und die Begründung eines Sanatoriums. Beide 
Fragen stehen in einem gewissen Zusammenhang 
miteinander. Wenn eine Gegend geeignet sein soll, 
deutsche Einwanderer aufzunehmen, welche daselbst 
als Ackerbauer und Viehzüchter sich eine neue 
Existenz gründen sollen, dann muß sie, abgesehen 
von der Ertragsfähigkeit des Bodens, vor Allem 
gesund sein und ein solches Klima besitzen, daß es 
dem Europäer noch möglich ist, die für die Bewirth= 
schaftung des Bodens erforderlichen Arbeiten selbst 
zu leisten. Eine derartige Gegend würde sich aber 
auch ohne Weiteres zur Anlage eines Sanatoriums 
eignen. 
Nach Allem, was darüber berichtet wurde, schien 
Westusambara für diese Zwecke besonders günstig zu 
sein. Das Klima nähert sich dort dem europäischen, 
es ist erheblich kuhler wie an der Küste oder gar in 
der benachbarten glühendheißen Steppe; zeitweilig 
kann es geradezu kalt werden, ohne daß jedoch die 
Temperatur jemals bis zum Gefrierpunkt sinkt. 
Andererseits wurde aber gegen die Verwendung 
des Usambaragebirges geltend gemacht, daß die Ge- 
sundheitsverhältnisse dort nicht unbedenklich seien. 
Der Europäer, welcher dorthin komme und sich 
längere Zeit aufhalte, müsse eine ein bis zwei 
Monate lang dauernde fieberhafte Krankheit, eine 
Art von Akklimatisationsfieber durchmachen, welches 
unter Umständen recht gefährlich werden könne. 
  
i 
  
  
Auch sei im Gebirge die Wirkung der Sonnen- 
strahlen eine so intensive, daß sehr oft Gesundheits- 
schädigungen durch Insolation veranlaßt würden. 
Um über diese Verhältnisse Klarheit zu gewinnen, 
begab ich mich selbst nach Westusambara und blieb 
dort, durch die Versuche über das Texasfieber zurück- 
gehalten, etwa anderthalb Monate, lange genug, um 
einen Einblick in die sanitären Zustände des Ge- 
birges gewinnen zu können. 
Westusambara bildet einen Gebirgsstock für sich. 
Es ist durch das tiefe und breite Luengerathal von 
Ostusambara vollkommen getrennt. An allen Seiten 
steigt es aus der flachen Steppe mit schroffen Fels- 
wänden festungsartig auf und bildet oben eine 
zwischen 1200 und 1600 m hoch gelegene hügelige 
Fläche, welche in ihrer Gestaltung an die mittel- 
deutschen Gebirge erinnert, gerundete Bergkuppen, 
welche auf den Höhen bewaldet sind, kesselartige und 
flache Thäler, in deren Grunde Bäche fließen. Die 
Gewässer sammeln sich zu kleinen Flüssen und stürzen, 
am Rande des Gebirges angekommen, in mächtigen 
Wasserfällen zur Steppe herab. 
Der am meisten benutzte Weg nach Westusambara 
führt von der Küstenstation Tanga durch das Bondei- 
land zum Pangani= oder Rufufluß, welcher vom 
Kilimandjaro kommt und am westlichen Rande des 
Gebirges den Mkomasifluß aufnimmt. Die Karawanen- 
straße verläßt den Rufu sehr bald wieder und geht 
am Mkomasi bis Mombo, von wo der Aufstieg ins 
Gebirge erfolgt. Auf der ganzen Strecke bis Bondei, 
am Rufu= und am Mlomasifluß sind häufig sumpfige 
Niederungen zu passiren, von denen die gefürchtetste 
der mit Papyrusdickichten bestandene Tarawanda- 
sumpf ist; in der nassen Jahreszeit braucht man 
fast eine halbe Stunde, um ihn zu durchwaten. 
Um von der Küste ins Gebirge zu kommen, ist 
ein Marsch von sieben bis acht Tagen erforderlich. 
In Westusambara leben zur Zeit zwei bis drei 
Dutzend Europäer, welche sich auf mehrere Missions- 
stationen, die vom Gouvernement fast in der Mitte 
des Gebirges angelegte Kultur= und Versuchsstation 
Kwai und eine Plantage vertheilen. 
Der Eindruck, welchen ich bei meiner Ankunft in 
Kwai, meinem Reiseziel, von dem Gesundheitszustande 
der Europäer im Gebirge erhielt, war zunächst ein 
höchst ungünstiger.
	        

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