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Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
bgbl_1877
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1877.
Signatur:
rgbl_1877
Bandzählung:
11
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1877
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1877.

Volltext

Reichs-Gesetzblatt. 
No I. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post= und Telegraphenverwaltung. 
S. 1. — Niederlassungsvertrag mit der Schweiz. S. 3. — Bekanntmachung, betreffend 
die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen. S. 8. 
  
  
  
(Nr. 1156.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post- und Tele- 
graphenverwaltung. Vom 3. Januar 1877. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen rc. 
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des 
Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 
§. 1. 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die zur Bestreitung der in der Anlage 
- aufgeführten einmaligen Ausgaben der Post= und Telegraphenverwaltung für 
die Zeit vom 1. Januar 1877 bis zum 31. März 1877 erforderlichen Geldmittel 
bis zur Höhe von 2.000.000 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen und 
zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe 
erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes 
vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzu- 
nehmen und Schatzanweisungen auszugeben. 
§. 2. 
Die Bestimmungen in den §§ 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, 
betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine= und Telegraphen- 
verwaltung, (Reichs-Gesetzbl. S.18) finden auch auf die nach dem gegenwär- 
tigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen 
Anwendung. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 3. Januar 1877. 
(L.S.)  Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
Reichs-Gesetzbl. 1877. 1 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Januar 1877.
	        

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