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Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

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Bibliografische Daten

fullscreen: Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

Monografie

Persistenter Identifier:
binding_staatsgrundgesetze_heft_2
Titel:
Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
Bearbeiter / Herausgeber:
Binding, Karl
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Felix Meiner
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
Ausgabenbezeichnung:
Vierte vermehrte Auflage.
Umfang:
121 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Appendix

Titel:
III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. Gutachten der 17 Vertrauensmänner der Bundesversammlung.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • I. Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849.
  • II. Die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
  • III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. Gutachten der 17 Vertrauensmänner der Bundesversammlung.
  • Werbung

Volltext

96 III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. 
  
ierauf wurde die Frage der Veröffentlichung besprochen, 
und die Bundes--Versammlung fand „keine genügende Ver- 
anlassung, diesen von den Vertrauensmännern auf eigene Ver- 
antwortlichkeit ausgehenden Act zu beanstanden“. 
Dem handschriftlichen wie dem gedruckten Protokoll ist 
dann — letzterem auf S. 485—493 — der Entwurf gedruckt — 
und zwar von demselben Satze abgezogen — als Beilage bei- 
gelegt. 
1 Das Archiv des Bundes bildet seit 1867 einen untrennbaren Be- 
standteil der Frankfurter Stadtbibliothek. Die notwendige amtliche Er- 
laubnis zur Benutzung der einschlagenden Protokolle ist mir freundlichst 
erteilt, die Benutzung selbst von dem Vorstande der Frankfurter Stadt- 
bibliothek, Herrn Geheimen Rat Dr. Ebrard, in liebenswürdigster Weise 
erleichtert worden.
	        

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