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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Monografie

Persistenter Identifier:
binding_staatsgrundgesetze_heft_2
Titel:
Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
Bearbeiter / Herausgeber:
Binding, Karl
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Felix Meiner
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
Ausgabenbezeichnung:
Vierte vermehrte Auflage.
Umfang:
121 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Appendix

Titel:
III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. Gutachten der 17 Vertrauensmänner der Bundesversammlung.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Volltext

192 II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates. 
ziehen sah, und zahlreiche Gemeinden der Provinz dringend um Zurück— 
nahme der Versetzung baten.) 
Auch der feurige Patriot Justus Gruner, der bisher im Namen der 
verbündeten Mächte das bergische Land verwaltet hatte, fand eine laue 
Aufnahme, als er jetzt, durch Gneisenau lebhaft empfohlen, wieder in 
den preußischen Staatsdienst einzutreten verlangte. Sonderbares Schick- 
sal, daß gerade der Begründer der preußischen geheimen Polizei unter den 
Berichten der geheimen Agenten am schwersten leiden mußte. In der 
Hofburg galt er, neben Stein und Görres, als das Haupt der deutschen 
Jakobiner. Im Sommer 1812 war er auf Metternichs Befehl nach Peter- 
wardein auf die Festung gebracht worden, weil er von Prag aus eine Schild- 
erhebung gegen Napoleon vorbereitete und mit Jahns „Deutschem Bunde“ 
insgeheim verkehrte.“) Erst im Oktober 1813 freigelassen, hatte er dann 
als Gouverneur von Berg die Osterreicher und die Rheinbündner durch 
die leidenschaftliche Sprache seiner Reden und Manifeste aufs neue er- 
schreckt und bei dem Ausbruche des Krieges von 1815 gar einen geheimen 
Bund gestiftet, der zwar niemals zu einer Tätigkeit gelangte und alsbald 
nach dem Frieden wieder einging, aber schon durch seinen Wahlspruch 
„Deutschlands Einheit unter Preußen!“ alle ängstlichen Gemüter mit 
Entsetzen erfüllte. Nach alledem hielt es der Staatskanzler für unmöglich, 
dem Vielverleumdeten ein einflußreiches Verwaltungsamt anzuvertrauen, 
und Gruner wurde mit dem bescheidenen Gesandtschaftsposten in Bern 
abgefunden. Alle diese Vorfälle berührten die öffentliche Meinung sehr 
peinlich, zumal da sie fast gleichzeitig mit der Unterdrückung des Rheini- 
schen Merkurs und bald nach dem Erscheinen der Schmalzischen Schrift 
erfolgten. Die argwöhnische Welt suchte nach einem geheimen Zusammen- 
hange, obgleich Gneisenau das Verbot des Görresschen Blattes ganz in 
der Ordnung fand und Sack ein erklärter Gegner Gruners war. Die 
Luft ward täglich schwüler. Derweil man bei Hofe von den geheimen 
Umtrieben der Demagogen erzählte, klagten die Liberalen über den An- 
bruch der Reaktion. — 
  
Trotz dieser Reibungen innerhalb der Regierung ging die unschein- 
bare und doch so folgenreiche Arbeit der Neuordnung der Verwaltung 
stetig und sicher vorwärts. Sobald sich der Umfang der neugewonnenen 
Landschaften einigermaßen übersehen ließ, genehmigte der König, noch in 
Wien, am 30. April 1815 die Verordnung über die verbesserte Einrichtung 
der Provinzialbehörden, welche das Staatsgebiet in zehn Provinzen und acht- 
undzwanzig Regierungsbezirke einteilte. Zwei dieser Provinzen, Niederrhein 
  
*) Kircheisen an Hardenberg, 5. Juni; Kabinettsordres an Sack, 15. Januar und 
13. März; Sack an den König, 24. März, an Hardenberg, 24. März und 16. Mai 1816. 
Mirbach an Hardenberg, 29. Novbr. 1815. 
**) Gruner an Hardenberg, 27. Novbr. 1819.
	        

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