Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.

Monografie

Persistenter Identifier:
binding_staatsgrundgesetze_heft_2
Titel:
Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
Bearbeiter / Herausgeber:
Binding, Karl
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Felix Meiner
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
Ausgabenbezeichnung:
Vierte vermehrte Auflage.
Umfang:
121 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Werbung

Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Werbung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Heft 2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • I. Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849.
  • II. Die Entwürfe der sogenannten Erfurter Unionsverfassung.
  • III. Anhang. Der Entwurf zum Reichsgrundgesetze. Gutachten der 17 Vertrauensmänner der Bundesversammlung.
  • Werbung

Volltext

Heft VI. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. Sep- 
tember 1831. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetz vom 5. Mai 
1909. Samt fünf Anlagen. Mit dem Wahlgesetze vom 5. Mai 1909 
und der Ausführungsverordnung vom 7. Mai 1909. 4. Auflage. 
kart. # 5.—. 
Inhalt ferner: Königliches Hausgesetz. — Landtagswahlgesetz. — 
Gesetz über den Staatsgerichtshof. — Gesetz über das Recht der Kammern zu 
Gesetzvorschlägen. — Landtagsordnung. — Diüätengesetz. — Gesetz, die Ober- 
rechnungskammer betr. — Eesetz, den Staatshaushalt betr. 
„ VII. Berfassungsurkunde für das Königreich Württemberg. Vom 
25. September 1819. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetze 
vom 16. Juli 1906. Samt 3 Anlagen. 2. Auflage. kart..## 2.40. 
Inhalt ferner: Der König und sein Haus. — Die Bildung des 
Staatsministeriums. — Die Landstände. 
„ VIII. 1. Die Verfassung des Großherzogthums Baden. Vom 
22. August 1818. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetz vom 
24. August 1904. Samt drei Anlagen. 2. Auflage. kart. 4 2.—. 
Inhalt ferner: Der Großherzog und sein Haus. — Die Ständever- 
sammlung. — Der Staatshaushalt und seine Kontrolle. 
„ VIII. 2. Die Verfassung des Großherzogthums Hessen. Vom 
17. December 1820. Mit allen Abänderungen bis zu den Gesetzen 
vom 3. Juni 1911. Samt vier Anlagen. 2. Auflage. kart. 4 4.—. 
Inhalt: Verfassungsurkunde. — Die Gesetze zur Regelung der standes- 
herrlichen Verhältnisse. — Der Großherzog und sein Haus. Das Regentschafts- 
gesetz. — Die Verantwortlichkeit der Minister. — Die Landstände. — Der 
Etat und seine Durchführung. 
„ X. VBerfassungs-Urkunden für die freien und Hausestädte Lübeck, 
Bremen und Hamburg. Mit allen Abänderungen bis zu den 
Gesetzen von Mitte 1897. Samt Anlagen. kart. # 2.—. 
Einzeln sind daraus erschienen: 
1. Verfassungs-Urkunde für die freie und Hansestadt Lübeck. 
Vom 7. April 1875. Mit den durch das Gesetz vom 21. Juli 
1879 bewirkten Abänderungen. kart 1. -. 
2. Verfassungs-Urkunde der freien Hausestadt Bremen. Vom 
1. Januar 1894. kart. ## 1.60. 
3. Berfassungs-Urkunde der freien und Hausestadt Hamburg. 
Vom 13. October 1879. Mit allen Abänderungen bis zum 
Gesetze vom 2. November 1896. Samt zwei Anlagen. 
#
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.