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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat.
Author:
Poschinger, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat_dritter_band_1898
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878).
Author:
Poschinger, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundesrat
Volume count:
3
Publishing house:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
Scope:
495 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Baden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Präsident des Staatsministeriums, Minister des Innern v. Jolly.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • 1. Preußen.
  • 2. Bayern.
  • 3. Königreich Sachsen.
  • 4. Württemberg.
  • 5. Baden.
  • Präsident des Staatsministeriums, Minister des Innern v. Jolly.
  • Minister der auswärtigen Angelegenheiten v. Freydorf.
  • 6. Hessen.
  • 7. Mecklenburg-Schwerin: Ministerialrat v. Bülow.
  • 8. Großherzogtum Sachsen-Weimar: Vortragender Rat im Justizministerium Dr. Brüger.
  • 9. Mecklenburg-Strelitz: Ministerialrat v. Bülow. (Vergl. oben S. 75.)
  • 10. Sachsen-Coburg-Gotha: Staatsminister Freiherr v. Seebach.
  • 11. Oldenburg: Geheimer Staatsrat Mutzenbecher
  • 12. Braunschweig: Wirklicher Geheimer Rat Schulz.
  • 13. Sachsen-Altenburg: Regierungsrat Schlippe.
  • 14. Reuß ä. L.: Geheimer Regierungsrat Kunze.
  • 15. Hamburg: Senator Dr. Schroeder.
  • Der erste Bureauvorsteher des Bundesrats, Geheimer Rechnungsrat Radtke.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

r-' 
— 37 — 
dem erkannten Vorurteil frei zu machen. Mir scheint, daß er ein Mann von ganz 
eminenter Begabung, von einer ebenso seltenen als schätzenswerten Willenskraft 
ist. Ich halte ihn für einen großen Patrioten, der mit unbedingtester Hingebung 
für die Größe seines Staates arbeitet, und für mich wenigstens ist die Macht 
Preußens von der Größe Deutschlands nicht getrennt zu denken.“ Auf der 
andern Seite besitze Bismarck freilich eine Eigenschaft, die Vertrauen zu ihm 
nicht aufkommen lasse: es fehle ihm der Sinn und das Verständnis für die 
moralischen Kräfte, die in dem Volke für Recht und Freiheit sich geltend machen. 
Er mißachte die ihm nicht verständliche Macht, „er ist aber nicht Doktrinär 
der Reaktion. Ich verzweifle nicht, daß er auch in dieser Beziehung noch lernen 
wird.“ 
Nach Jollys Ernennung zum Präsidenten des Ministeriums des Innern, 
Kirchen= und Schulwesens (27. Juli 1866) brachten ihn die Bestrebungen in 
Betreff der Aufnahme Badens in den Norddeutschen Bund zuerst auch in 
geschäftliche 1) Verbindungen mit Bismarck, die nach Ausbruch des Krieges mit 
1) Seit Ablehnung der Mathyschen Anfrage über den Eintritt Badens in den 
Norddeutschen Bund that Jolly in Berlin keine Schritte mehr, bezweifelte aber nach wie vor 
die Richtigkeit der ablehnenden Haltung Bismarcks. Nach einem Briefe des Professors 
Baumgarten an Sgybel, d. d. 11. August 1870, wies Bismarck den preußischen Gesandten 
in Karlsruhe an, allen Maßnahmen der badischen Regierung zuzustimmen, da er volles 
Vertrauen auf dieselbe habe. In einer aus Rheims am 12. Sept. 1870 an den preußischen 
Gesandten in Karlsruhe gerichteten Note meinte Bismarck, auf baldigen Frieden sei noch 
nicht zu rechnen, weil in Frankreich keine Regierung vorhanden sei, deren Abmachungen 
dort allseitig anerkannt würden. Seinerzeit werde der König von Preußen die deutschen 
Fürsten zu persönlicher Vereinbarung des Friedensprogramms einladen. Der Inhalt der 
von Jolly verfaßten und von diesem Bismarck überreichten Denkschrift sei im wesentlichen 
zu billigen, namentlich daß vor allem die südwestdeutsche Grenze zu sichern, deshalb 
Straßburg und Metz zu nehmen und kein neutraler Staat zu bilden sei. Preußen wünsche 
aber ebensowenig wie die süddeutschen Staaten sich zu vergrößern. „Die definitive Be- 
stimmung über das für Deutschlands bessere Verteidigung gegen den nächsten Angriff der 
Franzosen erstrebte Vorland, von dessen Einwohnern auf längere Zeit hinaus keine parla- 
mentarische und militärische Mitwirkung für deutsche Interessen zu erwarten sein dürfte, 
wird der gemeinsamen Verständigung der deutschen Fürsten vorbehalten bleiben können. 
Einstweilen wird dasselbe als gemeinsames unmittelbares Reichsland im Namen und zum 
Vorteil der Gesamtheit der deutschen Verbündeten zu verwalten sein.“ Auch der Kanzler 
sei überzeugt, daß die gemeinsame Kriegführung die dauernde Einigung Deutschlands 
fördern werde, ohne daß von irgend einer Seite Zwang oder Druck geübt werde. „Auch 
in dieser Hinsicht wird die gemeinsame und persönliche Verständigung der deutschen Fürsten 
nicht ohne Frucht bleiben.“ Die Initiative komme den süddeutschen Regierungen zu, deren 
freien Willen Preußen in Sache und Form achten werde. Baden könne die Entwicklung 
fördern, wenn es die bayerische Regierung zur Aussprache ihrer Auffassung über das 
künftige Verhältnis Süddeutschlands zum Norden bewegen könne. Aber bereits am 2. Ok- 
tober 1870 eröffnete der preußische Gesandte in Karlsruhe der badischen Regierung auf 
Grund eines eben aus dem Hauptauartier erhaltenen Telegramms, daß nunmehr ein Antrag
	        

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