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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat.
Author:
Poschinger, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat_fuenfter_band_1901
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900).
Author:
Poschinger, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundesrat
Volume count:
5
Publishing house:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1901
Scope:
395 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die zwölfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (27. August 1883 bis 9. Juli 1884.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Präsidium (Reichsbeamte).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Die elfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Oktober 1881 bis 28. Juni 1883.)
  • Die zwölfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (27. August 1883 bis 9. Juli 1884.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die neuen Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung).
  • 2. Präsidium (Reichsbeamte).
  • 3. Reichstag.
  • 4. Zoll- und Steuerwesen.
  • 5. Eisenbahnwesen.
  • 6. Post- und Telegraphenwesen.
  • 7. Marine und Schiffahrt.
  • 8. Konsulatswesen.
  • 9. Kriegswesen.
  • 10. Finanzen.
  • 11. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • Die dreizehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (18. September 1884 bis 4. Juni 1885.)
  • Die vierzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (15. September 1885 bis 17. Juli 1886.
  • Die fünfzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. September 1886 bis 7. Juli 1887.)
  • Die sechzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (27. September 1887 bis 12. Juli 1888.)
  • Die siebzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (26. September 1888 bis 6. Juli 1889.)
  • Die achtzehnte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (25. September 1889 bis 20. März 1890.)
  • Anhang.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.

Full text

— 150 — 
wolle er sich noch nicht bestimmt aussprechen; für sehr wünschenswert aber 
würde er halten, daß Instruktionseinholung und Besprechung auf der Grund- 
lage eines bestimmten Antrages erfolgen; wenn die Königlich sächsische Re- 
gierung einen solchen ihrer Erklärung anzufügen nicht in der Lage sei, stelle 
er folgenden vorläufigen Antrag: Es wolle nach dem von dem Königlich 
sächsischen Bevollmächtigten angeregten vorgängigen Meinungsaustausch kon- 
statirt werden, daß bezüglich der Errichtung eines verantwortlichen Reichs- 
ministeriums in den Anschauungen der verbündeten Regierungen, wie sie früher 
dahin kundgegeben wurden, daß jene Errichtung mit den Grundlagen der 
Reichsverfassung, insbesondere der verfassungsmäßigen Stellung des Bundesrats 
unvereinbar sei, eine Aenderung nicht eingetreten sei.“ 
Am 2. April 1884 fand in einer Sitzung des Bundesrats unter An- 
wesenheit Bismarcks ein Meinungsaustausch über die Stellung zu dem Antrage 
der verantwortlichen Reichsministerien statt. !1) Die Ausführungen Bismarcks 
sind nicht bekannt geworden, sie werden sich aber wohl in dem Gedanken- 
gang der sogleich folgenden Erklärung der preußischen Regierung bewegt haben. 
Es scheint, daß die Bevollmächtigten die Einholung von Instruktionen für 
erforderlich erachtet haben, und daß man es darauf hin für gut fand, den 
Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen. 
In der unter dem Vorsitze des Staatsministers v. Boetticher am 5. April 
1884 abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde namens der Königlich 
preußischen Regierung nachstehende Aeußerung abgegeben: 
„Indem die Königlich preußische Regierung auf den von der Königlich 
sächsischen unter dem Datum des 24. v. M. angeregten Meinungsaustausch 
eintritt, teilt sie den prinzipiellen Standpunkt der Königlich sächsischen Regierung 
1) „Vossische Ztg.“ Nr. 160 v. 3. April 1884 u. „Nat. Ztg.“ Nr. 210 v. 2. April 
1884. Der übliche offizielle Bericht über diese Sitzung erwähnt diesen Gegenstand nicht 
(„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 161 v. 4. April 1884), es heißt, den Vorsitz habe v. Boetticher 
und später v. Scholz geführt. Hieraus muß man schließen, daß es sich, solange Bismarck 
zugegen war, um eine förmliche Sitzung des Bundesrats nicht gehandelt haben kann. Die 
„Nat. Ztg.“ Nr. 215 v. 5. April 1884 schrieb hierzu: „Es ist aufgefallen, daß der offizielle 
Bericht über die letzte Sitzung des Bundesrats über die Anwesenheit des Fürsten Bismarck 
in derselben und seine Teilnahme an den Beratungen Stillschweigen bewahrt. Man weiß 
freilich, daß über den Meinungsaustausch hinsichtlich der Forderung eines verantwortlichen 
Reichsministeriums Stillschweigen bewahrt werden soll, doch ist es merkwürdig, daß dies 
selbst auf die Anwesenheit des Fürsten Bismarck in der betreffenden Bundesratssitzung 
ausgedehnt wird. Wir hören, daß der Reichskanzler dem größten Teil der Sitzung bei- 
gewohnt und an der Beratung über die erwähnte Angelegenheit erheblichen Anteil ge- 
nommen hat. Es wird angenommen, daß das Ergebnis der Beratungen zu einer öffent- 
lichen Kundgebung Anlaß geben wird. Es heißt, daß in den nächsten Tagen eine Plenar- 
sitzung des Bundesrates zu erwarten sei, und man wird kaum irren, wenn man annimmt, 
daß dieselbe in irgend einer Weise eine Beschlußfassung in der beregten Angelegenheit 
bringen wird.
	        

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