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Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_1898
Title:
Gedanken und Erinnerungen.
Author:
Kohl, Horst
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_1898_002
Title:
Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band.
Author:
Bismarck, Otto von
Editor:
Kohl, Horst
Buchgattung:
Biographie
Keyword:
Bismarck
Volume count:
2
Publishing house:
J. G. Cotta'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
Scope:
328 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Einunddreißigstes Kapitel: Der Staatsrath.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gedanken und Erinnerungen.
  • Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)
  • Cover
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Neunzehntes Kapitel: Schleswig-Holstein.
  • Zwanzigstes Kapitel: Nikolsburg. 32-50
  • Einundzwanzigstes Kapitel: Der Norddeutsche Bund.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Emser Depesche.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel: Versailles.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel: Culturkampf.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel: Bruch mit den Conservativen.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel: Intrigen.
  • Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die Ressorts.
  • Achtundzwanzigstes Kapitel: Berliner Congreß.
  • Neunundzwanzigstes Kapitel: Der Dreibund.
  • Dreißigstes Kapitel: Zukünftige Politik Rußlands.
  • Einunddreißigstes Kapitel: Der Staatsrath.
  • Zweiunddreißigstes Kapitel: Kaiser Wilhelm I.
  • Dreiunddreißigstes Kapitel: Kaiser Friedrich III.

Full text

Ressortparticularismus. Landtagsberathung kein Schutz gegen Unsinn. 273 
Ich halte auch die Voraussetzung für trügerisch, daß ein un- 
geschickter Gesetzentwurf des Ministeriums im Landtage sachlich 
genügend richtig gestellt werden wird. Er kann und wird hoffent- 
lich in der Regel abgelehnt werden; ist aber die Frage, die er 
betrifft, dringend, so liegt die Gefahr vor, daß auch ministerieller 
Unsinn glatt durch die parlamentarischen Stadien geht, namentlich 
wenn es dem Verfasser gelingt, den einen oder andern einfluß- 
reichen oder beredten Freund für sein Erzeugniß zu gewinnen. 
Abgeordnete, die einen Gesetzentwurf von mehr als hundert 
Paragraphen zu lesen sich die Mühe geben oder mit Verständ- 
niß zu lesen vermöchten, sind bei der Ueberzahl studirter Leute- 
aus der Justiz und der Verwaltung wohl vorhanden, aber die 
Lust und das Pflichtgefühl zur Arbeit haben nur wenige, und diese 
sind vertheilt unter einander bekämpfende Fractionen und Partei- 
bestrebungen, deren Tendenzen es ihnen erschweren, sachlich zu 
urtheilen. Die meisten Abgeordneten lesen und prüfen nicht, sondern 
fragen die für eigne Zwecke arbeitenden und redenden Fractions- 
führer, wann sie in die Sitzung kommen und wie sie stimmen 
sollen. Das Alles ist aus der menschlichen Natur erklärlich, und 
niemand ist darüber zu tadeln, daß er nicht aus seiner Haut 
hinaus kann; nur darf man sich darüber nicht täuschen, daß es ein 
bedenklicher Irrthum ist, anzunehmen, daß unsern Gesetzen heut 
zu Tage die Prüfung und vorbereitende Arbeit zu Theil werde, deren 
sie bedürfen, oder auch nur die, welche sie vor 1848 genossen. 
Ein Denkmal seiner Flüchtigkeit hat sich der Reichstag von 
1867 in der Verfassung des Norddeutschen Bundes gesetzt, das in 
die Verfassung des Deutschen Reiches übergegangen ist. Der einem 
Beschlusse des Frankfurter Bundestages nachgebildete Artikel 68 des 
Entwurfs zählte fünf Verbrechen auf, die, wenn sie gegen den Bund 
begangen werden, so bestraft werden sollen, als wenn sie gegen einen 
einzelnen Bundesstaat begangen wären. Die fünfte Nummer war 
mit „endlich“ eingeführt. Der wegen seiner Gründlichkeit gerühmte 
Twesten stellte den Verbesserungsantrag, die drei ersten Nummern 
Otto Fürst von Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. II. 18
	        

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