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Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Metadaten: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
bismarck_werke
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
bismarck_werke_5_1928
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5.
Bearbeiter / Herausgeber:
Thimme, Friedrich
Bandzählung:
5
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Otto Stollberg & Co.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1928
Ausgabenbezeichnung:
3, Auflage
Umfang:
567
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Politische Schriften

Kapitel

Titel:
317. Telegramm an die Missionen in London, Petersburg und Paris. 30. April 1866. Mitteilung des preußischen Standpunktes an die Mächte. Österreich hat eine neue und ganz veränderte Situation geschaffen.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund.
  • Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)
  • Titelseite
  • Inhalt.
  • I. Einführungsgesetz vom 31. Mai 1870.
  • II. Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund
  • Sachregister.
  • A.
  • B.
  • C.
  • D.
  • E.
  • F.
  • G.
  • H.
  • I u. J.
  • K.
  • L.
  • M.
  • N.
  • O.
  • P.
  • Q.
  • R.
  • S.
  • T.
  • U.
  • V.
  • W.
  • Z.

Volltext

— 116 — 
Bundesfürsten, Hochverrath gegen einen Bundesfürsten §. 81. Nr. 1. Einf.= 
Ges. §. 4. Thätlichkeiten gegen denselben §. 98. Beleidigung desselben 
§. 99 ; im Auslande §. 4. Nr. 2. Beschädigung oder Zerstörung 
öffentlicher Zeichen der Autorität eines Bundesfürsten §. 135. Abbildung der 
Wappen eines Bundesfürsten zur Bezeichnung von Waaren §. 360. Nr. 7. 
Thätlichkeiten gegen ein Mitglied des bundesfürstlichen Hauses §. 100. 
s. auch Bundesoberhaupt , Landesherr , Regent. 
Bundesgebiet, Bestrafung desjenigen, welcher es unternimmt, das Gebiet des 
Norddeutschen Bundes ganz oder theilweise einem fremden Staate ge= 
waltsam einzuverleiben, oder einen Theil davon loszureißen §. 81. Nr. 3. 
Einf.=Ges. §. 4. Verweisung aus dem Bundesgebiet, s. Landes= 
verweisung. 
Bundesgenossen des Norddeutschen Bundes, feindliche Handlungen gegen die= 
selben §§. 88. 89. 90. Einf.=Ges. §. 4. 
Bundesheer, Unfähigkeit zum Dienste im Bundesheer als Folge der Zucht= 
hausstrafe §. 31. Unfähigkeit zum Eintritt in das Bundesheer wegen 
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte §. 34. Nr. 2. s. auch Sol= 
daten , Truppen. 
Bundesmarine (Kriegsmarine), Unfähigkeit zum Dienste in der Bundes= 
marine als Folge der Zuchthausstrafe §. 31. Unfähigkeit zum Eintritt 
in die Bundesmarine wegen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte 
§. 34. Nr. 2. Bestrafung desjenigen, welcher im Kriege Schiffe und 
andere Fahrzeuge der Kriegsmarine zerstört oder in feindliche Gewalt 
bringt §. 90. Nr. 2. Einf.=Ges. §. 4. 
Bundesoberhaupt, Mord oder Versuch des Mordes an denselben §. 80. 
Thätlichkeiten gegen denselben §. 94. Beleidigung desselben §. 95. 
Bundes = Präsidium,   Verordnungen desselben zur Verhütung des Zusammen= 
 stoßens von Seeschiffen §. 145. 
Bundesstaaten, Bestrafung desjenigen, welcher es unternimmt, die Verfassung 
oder Thronfolge in einem Bundesstaate gewaltsam zu ändern §. 81. 
Nr. 2. Einf.=Ges. §. 4 ; oder das Gebiet eines Bundesstaates einem 
andern einzuverleiben oder einen Theil davon loszureißen §. 81. Nr. 4. 
Einf.=Ges. §. 4 ; desgl. wer die Rechte eines Bundesstaats gefährdet 
§. 92. Beschädigung der Hoheitszeichen eines Bundesstaats §. 135. 
Strafbare Handlungen gegen die gesetzgebende Versammlung eines 
Bundesstaats und deren Mitglieder §§. 105. 106. 399. Beleidigung 
derselben §. 197. s. auch Landesgesetzgebung , Landesherr. 
Bundesverfassung, Unternehmen auf gewaltsame Aenderung derselben §. 81. 
Nr. 2. Einf.=Ges. §. 4. 
Bürgerliche Ehrenrechte, s. Ehrenrechte, 
Bürgerwehr, Widerstand gegen dieselbe §. 113. 
Buße für Beleidigungen und Verleumdungen §. 188 ; desgl. für Körper= 
verletzungen §. 231. 
C.                                                                                                                                                                     Cession von Schuldscheinen Minderjähriger §. 301. 
Coupons, s. Zinsscheine. 
Couverts, s. Briefcouverts. 
D. 
Damm, Beschädigung oder Zerstörung eines Dammes §. 305 ; mit gemeiner 
Gefahr §§. 321. 325. 326.
	        

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