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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_werke
Title:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
bismarck_werke_5_1928
Title:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5.
Editor:
Thimme, Friedrich
Volume count:
5
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Otto Stollberg & Co.
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1928
Edition title:
3, Auflage
Scope:
567
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Politische Schriften

Chapter

Title:
356. Erlaß an den Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming. 23. Mai 1866. Baden wünscht zwischen Preußen und Österreich zu vermitteln.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

868 Nr. 43. 1914. 
rungen auf Grunkd dieser Verordnung nur gestellt werden, wenn solche zur Be- 
seitigung erheblicher Gefahren für das Leben und die Gesundbheit der mit der Be- 
dienung betrauten Personen oder des Publikums erforderlich oder ohne unver- 
hältnismäßige Aufwendungen ausführbar erscheinen. 
il auf Grund der bisherigen Bestimmungen erteilten Befreiungen bleiben 
in Kraft 
Apparate, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach deren 
Bestimmungen gebaut und angelegt werden, sind nicht zu beanstanden. 
Strafbestimmungen. 
8 34. 
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafen 
bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, soweit nicht der 
Tatbestand einer mit schwererer Strafe bedrohten strafbaren Handlung ge- 
geben ist. 
Die Strafen können durch polizeiliche Strafverfügungen festgesetzt werden. 
WMzetylenfabriken. 
5* 35. 
Die Bestimmungen dieser Verordnung mit Ausnahme derjeuigen über die 
Lagerung von Kalziumkarbid finden auch auf die Anlagen zur fabrikmäßigen 
Herstellung von gasförmigem, verdichtetem, gelöstem und flüssigem Azetylen An- 
wendung, welche als chemische Fabriken einer Genehmigung nach § 16 der Ge- 
werbeordnung bedürfen. Bei der Herstellung von flüssigem Azetylen sind außer- 
dem die Bestimmungen des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefähr- 
lichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (Rbl. S. 61) zu beachten. 
Inkrafttreten der Verordnung. 
8 36. 
Diese Verordnung tritt zwölf Monate nach ihrer Verkündigung in Kraft. 
Die Verordnung vom 21. August 1906 (Rbl. S. 209) tritt alsdann außer Kraft. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 26. Juni 1914 
Friedrich Franz. 
Langfeld. von Blücher. L. von Meerheimb. 
 
	            		
Nr. 46. 1914. 669 Anlage 1 der Verordnung- Technische Grundsätze für den Sau von IE#zetplenanlagen. I. Größe und Bauart der Azetplenapparate. A. Entwickler. 1. Die Größe und Leistungsfähigkeit der Entwickler muß dem größten Stunden- verbrauch an Gaß, der nach Maßgabe sämtlicher angeschlossener Verbrauchsstellen zu berechnen ist, genügen. « Die Entwickler müssen so viel nutzbaren Wasserraum haben, daß bei ihrer größten Beanspruchung auf jedes Kilogramm zu vergasenden Kalziumkarbids mindestens 10 Liter Wasser entfallen. Bei der Herstellung von Azetylengas in Entwicklern, bei denen das Wasser zum Kalziumkarbid fließt, bezieht sich vorstehende Bestimmung auf das Kühl- wasser, mit dem der Entwickler zu umgeben ist. 2. Die Entwickler müssen so beschaffen sein, daß festgestelt werden kann, ob genügend Entwicklungs= oder Kühlwasser vorhanden ist. Im Bedarfsfalle muß Wasser nachgefüllt werden können, ohne daß nennenswerte Mengen von Gas in die Atmosphäre treten. 3. Die Entwickler müssen so gebaut werden, daß die schädlichen Räume, in denen sich vor der Entwicklung von Gas Luft befindet, auf das geringste Maß gebracht werden. Bei Entwicklern mit mechanisch geregeltem Karbideinwurfe muß letzterer derart beschaffen sein, daß nicht plötzlich gesteigerte Mengen von Kalziumkarbid, welche außer Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Apparate stehen, einfallen können. Entwickler, bei denen das esser zum Kalziumkarbid fließt, müssen entweder so gebaut werden, daß das mit einem Male zufließende Wasser den gesamten Karbidvorrat zur Vergasung bringt, oder daß das Entwicklungswasser jeweils nur in einzelne Abteilungen (Vergasungs- kammern) eintreten kann, und daß nach Beendigung der Vergasung die Vergaungs kammern mit Wasser vollgeschwemmt werden. Jede Vergasungskammer muß mindestens den doppelten Rauminhalt des darin aufzuspeichernden Kalzlumkarbids haben. — sichende Apparate, insbesondere nach dem Berührungssysteme, die so gebaut sind, daß er Gasbehälter zum Zwecke der Neubeschickung des Entwicklers mit Kalziumkarbid oder Wasser oder zum Zwecke der Entfernung der Rückstände mit der Atmosphäre in unmittelbare Verbindung tritt, sind unzulässig. Müssen bei der Beschickung von Appa- raten andere mit Gas gefüllte Räume geöffnet werden, so müssen diese Räume so klein sein, daß keine irgendwie bedenklichen Mengen von A etylen entweichen können. 4. Die Entwickler von Apparaten nach dem Einwurfssystem mit freiem Falle missen bei Verwendung von Kalziumkarbid in Stückgrößen über 7 Millimeter so ein- chtet oder mit besonderen Vorrichtungen (z. B. beweglichen Rosten, fest mit dem parate verbundenen Rührwerken oder Spülcerichtungn versehen sein 9 die etwa im Schlamme eingebetteten Karbidstücke vor der Entschlammung zur ergasung ge- bracht werden können. »Es-· 9

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