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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
bismarck_werke
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
bismarck_werke_5_1928
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5.
Bearbeiter / Herausgeber:
Thimme, Friedrich
Bandzählung:
5
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Otto Stollberg & Co.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1928
Ausgabenbezeichnung:
3, Auflage
Umfang:
567
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Politische Schriften

Kapitel

Titel:
404. Telegramm an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 15. Juni 1866. Sommation in Kassel.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Volltext

Treuschwur für Paschal. 317 
Die Tendenz dieser vorgeschlagenen Eidesformeln tritt klar genug hervor. 
Sie sollen einesteils den Kaiser und seine Nachfolger verpflichten, auf ewige 
Zeiten die einmal eingeschlagenen Bahnen in der kirchlichen Politik zu ver- 
folgen; anderseits jenen dazu nötigen, jeden Widerstand von klerikaler Seite, 
wo er sich auch im Reiche zeigen möge, energisch und mit den strengsten 
Strafen zu unterdrücken. Der Kaiser mußte essichwohlüberlegen, ehe ereinem 
solchen Vorschlage zustimmte, durch den er sofort gezwungen wurde, zwei ihm 
so nahestehende Männer, wie die Konrade von Mainz und Salzburg auf das 
nachdrücklichste zu verfolgen. Uberhaupt gab es nach Annahme jener Reinald- 
schen Proposition für ihn kein Zurückweichen, keine Anderung der Politik 
mehr, wenn ein solcher Wechsel nicht als demütigende Folge eines äußeren 
Zwanges erscheinen sollte. Aber wahrscheinlich hatte Friedrich den Vorschlag 
schon vorher mit dem Erzkanzler besprochen. So zögerte er nicht, nahm den 
vorgeschlagenen Eid vollständig an und leistete ihn auf heilige Reliquien. 
Jetzt sollten die Bischöfe gleichfalls schwören. Es läßt sich leicht denken, 
daß selbst die treuesten Anhänger des Kaisers unter den Geistlichen Bedenken 
trugen, sich zu so extremer Parteistellung zu verpflichten. War dies geschehen, 
hingen ihre Würden eben so gut wie fast die ganze Macht Friedrichs von der 
Durchführung von dessen scharf zugespitzten kirchlichen Tendenzen ab. Auch 
Erzbischof Wichmann von Magdeburg, durch Friedrich gegen den Willen 
zweier Päpste auf den Erzstuhl gelangt') und bisher stets treuer Anhänger 
des Kaisers und Viktors"*), war über das ehrgeizige und egoistische Ver- 
fahren Reinalds erbittert und forderte vom Kaiser, daß er zuerst den Cölner 
zwingen möge, sich von Paschal die Weihen erteilen zu fassen, damit jeder 
Zweifel an seiner eigenen Treue schwinde. So mußte Reinaldsich den bisher 
sorgfältig offen gelassenen Ausweg verschließen, auch als erster den Eid lei- 
sten?2#*). Darauf schworen unter heftigem Widerstreben, einige unter lauten 
Klagen, die versammelten Bischöfe nach dem Willen des Kaisers. Nur den 
Bischöfen von Verdun und Freising wurde der Eid — wegen Abwesenheit 
ihrer Erzbischöfe — bis zum 29. Juni erlassen; da haben sie ihn wirklich 
leisten müssenf). Konrad von Mainz aber, der auch auf der Kurie anwesend 
war, hatte den festen und edlen Entschluß gefaßt, seinem Gewissen keine 
Gewalt antun zu lassen, und entfloh, um den Eid nicht zu leisten, in der Nacht 
nach Frankreich zu Alexander. 
Endlich kam die Reihe zu schwören an die weltlichen Fürsten. Heinrich 
der Löwe schien alle Überlieferungen seines Hauses, die ihn mahnend auf 
  
) Seite 143. 
*½) Erx hatte zu Pavia, Lodi und Dele den Gegenpapst anerkannt. Siehe S. 274 
Anmerk.). 
*#do) Wie schon Krit. Erört. V f gesagt, der Kaiser kann die von dem Anonymus an- 
geführten Worte unmöglich gebraucht haben. Wie hätte er u. a. sagen können: Tu 
statim cum Te Deum laudamus et inxta beneplacitum tuum novum mihi pontifioem 
elegistil ober: lagneum, quem parasti, primus incurras!l u. dgl. m. 
1) Append. ad Ragev., p. 278.
	        

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