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Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bitter_handw_preussen
Title:
Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung.
Editor:
Bitter, Rudolf von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bitter_handw_preussen_erster_band
Title:
Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K).
Editor:
Bitter, Rudolf von
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Verwaltungsrecht
Volume count:
1
Publishing house:
Roßberg'sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1906
Edition title:
Erste Auflage von 1906!
Scope:
1039 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register (A-K).
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Abbaugerechtigkeiten - Azetylen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung.
  • Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Verzeichnis der von den einzelnen Mitarbeitern bearbeiteten Gegenstände.
  • Homepage
  • Register (A-K).
  • Abbaugerechtigkeiten - Azetylen.
  • Bäche - Butter.
  • Charité - Coupons.
  • Dachfilz - Dynamomaschinen.
  • Ebenbürtigkeit - Exterritorialität.
  • Fabrik - Fußwege.
  • Garantieverband - Gymnasien.
  • Haager - Hypothekenversicherung.
  • Jagd - Juweliere.
  • Kabinett - Kyffhäuserbund.

Full text

34 
steht die Teilnahme an den kunstwissenschaft— 
lichen Vorträgen der akademischen Hochschule 
für die bildenden Künste zu (§ 124). Nach 
regelmäßig absolviertem Kursus erhält jeder 
ausscheidende Eleve ein vom Lehrerkollegium 
gemeinschaftlich ausgefertigtes Zeugnis, wel- 
ches nach Alaßgabe der Leistungen in den 
einzelnen Lehrfächern ein Urteil über die amt- 
liche Berwendbarkeit desselben feststellt (§ 120). 
Der Direktor des Instituts für Kirchenmusik 
wird von dem Minister ernannt. Die ordent- 
lichen Lehrer ernennt der Minister auf Vor- 
schlag des Direktors (§ 127). Die Lehrer stehen 
#mächst und unmittelbar unter Leitung des 
irektors. Sie bilden unter dem Vorsitze 
desselben das Lehrerkollegium (§ 128). 
X. Auf Grund des Statuts besteht jetzt 
(1905) folgender Lehrplan für den Unterricht 
in den bildenden Künsten: A. RKlassenunter- 
richt. 1. Unterricht im Zeichnen; Studium 
der menschlichen Figur: Köpfe, Gliedmaßen, 
Halbakte und Akte nach der Natur und nach 
Gipsabgüssen; Studium der Antike und Ge- 
wandung; Kompositionsübungen; 2. Unter- 
richt in der Anatomie des menschlichen Kör- 
pers: Proportionslehre; Ausmessungen am 
lebenden Modell; Zeichnen nach dem Stelett, 
nach Muskelpräparaten und abformungen; 
Demonstrationen am lebenden Mlodell; 3. Un- 
terricht in der Perspektive: Studien nach der 
Natur und Konstrukhtion von perspektivischen 
Ansichten aus Grund= und Aufriß; 4. Orna- 
mentlehre und dekorative Architektur: drei- 
jähriger Kursus: erstes Jahr Antike, zweites 
Jahr Mittelalter, drittes Jahr Neuzeit; im 
Wintersemester: praktische Ubungen, verbunden 
mit Vorträgen über den Stil der betreffenden 
Zeitepoche, Besichtigung hiesiger Kirchen, Schlös- 
ser und Museen; gleichzeitig für solche, welche 
einen umfassenderen stilgeschichtlichen Kursus 
schon absolviert haben und jederzeit eintreten 
können: praktische Ubungen in der Darstel- 
lung ganzer Ensembles in Aquarell-, Guasche-, 
Leimfarbe, Wachs= und Temperafarbe usw., 
sowie Entwerfen und Ausführen eigener Kom- 
positionen; im Sommersemester: nur prak- 
tische Ubungen und Exkursionen; 5. Unterricht 
im Malen: Kopieren nach Originalen; Malen 
von Stilleben; Interieurs und Gewand- 
studien; Köpfe, ganze und halbe Figuren, 
bekleidet und nachkt; Kompositionsübungen; 
6. Unterricht im Modellieren: a) Kopieren nach 
Aaturabgüssen und nach der Antike, Gewand- 
studien; Modellieren von Porträtbüsten und 
reliefs nach der Natur; b) Modellieren von 
Relief= und Rundakten und Gewandung; 
Kompositionsübun en; 7. das Studium der 
Tiere: Zeichnen, Alalen und Modellieren von 
Tieren nach Gipsabgüssen und nach der NAatur; 
Anatomie der Tiere; 8. das Studium der 
Landschaftsmalerei: Zeichnen nach Vorlagen 
und nach der Natur; Zeichnen und Malen 
nach präparierten Pflanzen und Stilleben in 
Ol- und Agquarellfarben; Studien nach der 
Natur auf gemeinschaftlichen Studienausflügen; 
Kompositionsübungen; 9. das Studium der 
Marinemalerei: a) Kopieren nach Marine-= 
studien oder Bildern, b) Erlernen der Schiffs- 
arten, Bau, Takelung, Segelmanöver, Zeichnen 
  
Akademien für praktische Medizin — Akademie zu Posen. 
nach Modellen von Schiffen, c) Studien nach 
der Natur auf Exkursionen nach unseren 
äfen, Seeplätzen und auf das Meer, unter 
eitung des Lehrers, d) Kompositionsübungen 
nach gestellten Aufgaben, in Kohle oder an- 
derem Material auszuführen; 10. Unterricht 
im Kupferstechen und Radieren: a) Radieren 
nach Vorbildern und nach der Natur oder selb- 
ständigen Schöpfungen; Unterricht in der 
Schwarzkunst oder Schabemanier, Aquatinta; 
b) Unterricht im Blankstich nach Vorbildern 
oder nach Originalgemälden oder zzeichnungen. 
B. Unterricht in den Hilfswissenschaf- 
ten. 1. Vorträge über die Anatomie des 
menschlichen Körpers: Demonstrationen und 
Sezierübungen am Kadaver; im Winter- 
semester im kgl. Anatomiegebäude; 2. Vor- 
träge über RKunstgeschichte von der ältesten bis 
auf die neueste Zeit; desgleichen über die 
entsprechende Rlassische Literatur der betreffen- 
den Kunstepochen; dreijähriger Kursus; 3. Vor- 
träge über Kostümkunde im Zusammenhange 
mit der Geschichte von Sitten und Gebräuchen 
aller Kulturvölker von der ältesten bis auf 
die neueste s 4. Unterricht in der Zu- 
bereitung der Farben, Malgründe usw. und den 
verschiedenen Techniken: praktische Ubungen; 
5. Vorträge über die Chemie der Farben usw. 
C. Atelierunterricht. Den durch ge- 
nügendes Vorstudium gebildeten und fähigen 
Studierenden werden Ateliers oder Atelier- 
plätze zur Verfügung gestellt, wo dieselben 
Gelegenheit finden, sich unter Leitung der 
betreffenden Lehrer auf sämtlichen Gebieten 
der Kunst (Figuren-, Tier-, Landschafts= und 
Marinemalerei, in der Bildhauerei und im 
Radieren oder Kupferstechen) zu selbständiger 
künstlerischer Tätigkeit weiter auszubilden. — 
Das Studium der Anatomie und Perspek- 
tive ist obligatorisch für alle Fächer, und der 
Aachweis der Absolvierung desselben wird für 
das weitere Studium in den höheren Semestern 
unbedingt verlangt. Ausnahmen werden be- 
zuglich des Studiums der Anatomie nur bei 
andschafts= und Marinemalern gemacht. Für 
diesenigen Studierenden, die Alaler werden 
wollen, ist der Besuch von mindestens einem 
Kursus des Unterrichts in der Technik der 
Malerei gleichfalls obligatorisch. Aähere Be- 
stimmungen über die Zeit der Vorträge usw., 
sowie etwaige Abänderungen des vorstehen- 
den Lehrplans werden bei Beginn eines 
leden wemestere am schwarzen Brett bekannt- 
gemacht. 
Akademien für praktische Medizin s. 
Fakultäten an den Universitäten 
am Ende. # 
Akademie zu Posen. Im Jahre 190 ist in 
der Stadt Posen eine kgl. Akademie begründet. 
Dieselbe hat die Aufgabe, das deutsche Geistes- 
leben in den Ostmarken durch ihre Lehrtätig- 
keit und ihre wissenschaftlichen Bestrebungen 
zu fördern. Die Lehrtätigkeit besteht vor- 
nehmlich in der Abhaltung von Vorträgen, 
Vortrags= sowohl wie Ubungsvorlesungen, 
daneben aber auch in der Einrichtung und 
Leitung wissenschaftlicher Fortbildungskurse 
für verschiedene Berufszweige. Außerdem hat 
die Akademie die Verpflichtung, der Deutschen 
 
	        

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