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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Multivolume work

Persistent identifier:
blaetter_rechtsanwendung
Title:
Blätter für Rechtsanwendung.
Author:
Seuffert, Johann Adam
Glück, Christian Carl
Editor:
Hettich, Karl
Document type:
Multivolume work
Collection:
bayern
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
blaetter_rechtsanwendung_34_1869
Title:
Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band.
Editor:
Seuffert, Johann Adam
Volume count:
34
Place of publication:
Erlangen
Publisher:
J. J. Palm und Ernst Enke.
Document type:
Volume
Collection:
bayern
Publication year:
1869
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Samstag den 27. Febr. 1869. 34. Jahrgang. No 5.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, Kompetenzkonflikte unter Gerichten betr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Entschädigungsklage aus einer widerrechtlichen Handlung, deren sich der Beklagte in Beziehung auf ein abgeschlossenes Handelsgeschäft schuldig gemacht hat, gehört auch dann zur Zuständigkeit der Handelsgerichte, wenn diese Handlung erst nach vollständiger Bereinigung des Handelsgeschäftes stattgefunden hat.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

Januar 24. 
14 1611 29 
Man sieht also, wie begründet ist, worüber sich auch der Herzog 
von Baiern und andere vornehme Stände beschweren, dass einige 
wenige in dieser Sache am kaiserlichen Hofe das Ruder führen und 
dem Kaiser schädliche Ratschläge geben, dass er dies Kriegsvolk 
beisammen halte. Wenn sich nun beide Völker vereinen und vielleicht gar 
noch das mailändische oder savoysche, wie man Nachricht hat, dazu 
stösst, so ist wol zu denken, wessen sich eine so starke Kriegsmacht 
unterstehen kann. Wir sehen die schreckliche Verwirrung im Reiche 
vor Augen: man würde neuerlich zur Gegenverfassung greifen und 
sich schützen müssen, wobei schwerlich die Sachen so einfach ab- 
laufen würden, dass nicht auch Unschuldige Schaden und Gefahr zu 
erwarten hätten oder gar ein Aufstand im Reich entstehen könnte. 
Wir sind sicher, dass E. L. an diesen Anschlägen keinen 
Anteil oder Gefallen haben ; man hat auch dioserseits seit dem münchner 
Akkord in den Herzog von Baiern und in seine Bundesverwandten so 
wenig Mistrauen gesetzt, dass man seither fast alles Kriegsvolk 
abgedankt hat. 
Da aber diese Anschläge so viel Gefahr mitbringen und es den 
Kurfürsten nicht verantwortlich wäre, dem Treiben derer, die ohne des 
Kaisers Wissen vermutlich, aber unter dem Deckmantel seines Namens 
solche Dinge treiben, zuzusehen, so erinnern wir E. L., kraft Ihres 
Amtes den Verlauf allenthalben in Acht zu nehmen und am kaiser- 
lichen Hof und an andern Orten, wo es nützen kann (da vermutlich 
bei der bekannten Beschaffenheit am kaiserlichen Hofe diesen Sachen 
nicht in der Eile abzuhelfen sein wird), es dahin zu richten, dass 
solche Vorhaben unterbleiben und den unierten evangelischen Ständen 
nicht Ursache gegeben werde, zu den von Gott verliebenen Mitteln 
oder wol gar „ad extrema‘, die Schuldige und Unschuldige treffen, zu 
schreiten. Zugleich bitten wir um Erklärung, welcher nachbarlichen 
Hilfe wir, die wir nicht nur unsere sondern als Administrator und 
Vormund auch die kurpfälzischen Lande zu schützen haben, uns von 
E. L. im Notfall versehen können. Dagegen erbieten wir uns, 
obwohl wir noch nicht in den Kurverein aufgenommen sind, alles 
das zu tbun, was dieser Verein und die Nachbarpflicht fordert. 
Datum Heidelberg den 14. jan. 1611. 
Mb., 119]3, f. 48; Kpt. von Hausmann.! 
ı Der Kurfürst erwiederte am 26. Januar, er habe sich schon im Vorjahre 
die Abdankung dieses Kriegsvolks angelegen sein lassen und habe erst neulich 
den Kaiser und den Erzborzog Leopold darum ersucht, wollo aber nochmals 
Erinnerung tun. Der Kaiser würde zur Abdankung leichter zu bewegen 
sein, wenn die, die ihm zu solcher Werbung Anlass gaben, sich grössern 
Respektse gegen ihn beflissen und die Reichsgesetze besser respektierten. 
Wegun der nachbarlichen Hilfe werde der Kurfürst sich den BReichgesetzen 
gemäss verhalten (Mib., a. a. O., f. 184, Or.).
	        

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