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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

Full text

Lehrziel. 
Lateinische 
Sprache. Vor- 
bemerkung. 
Vertheilung 
des Unterrichts- 
stoffs. 
— 30 — 
## 11. Kenntniß der deutschen Grammatik; correcter, gewandter und geschmackvoller 
Gebrauch der Muttersprache in Wort und Schrift. Kenntniß der deutschen Litteratur- 
geschichte und der wichtigsten Erzeugnisse der classischen Litteratur. 
12. Der Unterricht in der lateinischen Sprache ist auch für die Realgymnasien 
als der wesentliche Träger der sprachlich formalen Bildung und als die Grundlage für 
den gesammten übrigen sprachlichen Unterricht anzusehen. Demgemäß ist vor Allem die 
grammatische Seite zu betonen und Sicherheit in der Formenlehre und in den Haupt- 
regeln der Syntax anzustreben. Der Unterricht soll aber auch in die römische Litteratur 
einführen. Es ist daher in den mittleren und besonders in den oberen Klassen der Lectüre 
der ihr gebührende Raum zu gewähren, und die Erklärung hat sich nicht nur auf das 
Grammatische zu beschränken, sondern stets auch das Verständniß des Gelesenen zu ver- 
mitteln. 
Um dem Eingehen in grammatische Einzelheiten vorzubeugen, die erst auf einer 
höheren Unterrichtsstufe oder überhaupt nicht systematisch, sondern gelegentlich der Lectüre 
zu besprechen sind, haben die betheiligten Lehrer das dem Bedürfniß jeder einzelnen Klasse 
entsprechende grammatische Pensum in gemeinsamer Berathung auszuwählen, in den ein- 
geführten Lehrbüchern zu bezeichnen und dadurch eine Art von Klassengrammatiken zu 
schaffen. 
Zur Ergänzung des Unterrichts ist, namentlich in den oberen Klassen, die Privat- 
lectüre thunlichst zu fördern. Dem Schüler der Prima steht die Wahl der privatim zu 
lesenden Schriftsteller frei und unterliegt nur der Controle des Lehrers. Für die Schüler 
der übrigen Klassen ist der privatim zu lesende Schriftsteller vom Lehrer vorzuschreiben. 
13. Sexta: 
8 Stunden wöchentlich. 
Die regelmäßigen Declinationen, Genusregeln, Comparation der Adjectiva, Cardinal- 
und Ordinalzahlwörter, das Nothwendigste von den Fürwörtern, die regelmäßigen Con- 
jugationen ausschließlich der Deponentia. Einübung von Vocabeln. Uebungen im Ueber- 
setzen mit besonderer Rücksicht auf das Construiren der Sätze. 
Wöchentlich eine schriftliche Uebung: Seriptum oder Extemporale. 
Quinta: 
8 Stunden wöchentlich. 
Wiederholung und Ergänzung der regelmäßigen Formenlehre. Unregelmäßige 
Declinationen und unregelmäßige Verba. Die gebräuchlicheren Präpositionen und Con- 
junctionen. 
Memoriren von Vocabeln. Fortsetzung der Uebungen im Construiren und Uebersetzen. 
Scripta oder Extemporalia wöchentlich abwechselnd.
	        

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