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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

92 1I. 6. Der Kutturkampf von 1873 bis Ende 1874. 
Geistlichen“. Dieser Entwurf sollte nur den verschiedenen Auslegungen des Gesetzes, 
welche sogar zu widerstreitenden Urteilssprüchen geführt hatten, ein Ende machen und 
den Oberpräsidenten die Besugnis geben, nach Erledigung eines geistlichen Amtes die 
Beschlagnahme des Vermögens dieser Pfarre unter gewissen Voraussetzungen zu ver- 
sügen. Gleichwohl gab auch dieses Gesetz den Ultramontanen schon Anlaß zu den 
schönsten Redeblüten, die wir jedoch hier ungepflückt lassen wollen bis auf eine Mallinck- 
rodts. Unter Hinweis auf das starke Anwachsen des Zentrums bei den Wahlen rief er 
nämlich: „Wollen Sie hierin nicht den wirklichen Willensausdruck des Volkes sehen, so 
werfen Sie doch lieber alle parlamentarische Vertretung und Verfassung gleich in die 
Numpelkammer, verkünden Sie die Diktatur und nennen das Kulturkampf!““ Durch 
die Nationalliberalen (Antrag Wehrenpsennig) wurde der mildere Antrag eingebracht, 
daß die Stellvertretung oder Neubesetzung erledigter geistlicher Stellen durch den 
Kirchenpatron erfolgen oder, falls dieser sein Recht innerhalb gewisser Fristen nicht 
ausübe, seine Befugnisse auf die Pfarrgemeinde übergehen sollen. Aber auch dagegen 
eiferte das Zentrum, natürlich, denn schon irgend ein „Necht“ der Pfarrgemeinde 
mußte der katholischen Fraktion unheimlich erscheinen. Und doch galten alle diese Be- 
stimmungen seit Jahren in Bayern, Württemberg und Baden, ohne daß die Geistlich- 
keit dort im geringsten über Beschränkung ihrer Gewissensfreiheit klagte. Am 9. Mai 
wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Abgeordnetenhause angenommen. 
Wichtiger noch war das im Abgeordnetenhause am 20. Jamauar eingebrachte 
Gesetz über die Verwaltung erledigter Bistümer. Denn inzwischen hatte der 
Kulturkampf im römischen Sinne des Wortes, d. h. die ossene Empörung gegen die 
Gesetzgebung und Ordnung des Staates, zur Erledigung mehrerer preußischer Bischofs- 
sitze geführt und die baldige Erledigung anderer Bistümer stand mit Sicherheit zu 
erwarten. Seit einigen Monaten schon war durch den Tod des Bischofs Kött von 
Fulda die Frage brennend geworden, in welcher Weise die erledigten Bistümer zu ver- 
walten seien. Dem Domkapitel fiel es gar nicht ein, eine Neuwahl in den gesetzlich 
vorgeschriebenen Formen vorzunehmen, d. h. der Regierung den Kandidaten für den 
Bischofsstuhl zu nennen, damit die Regierung von ihm die eidliche Anerlennung der 
Staatsgesetze sordere. War aber der Bischof vom Staate durch den königlichen geist- 
lichen Gerichtshof in Berlin abgesetzt, so galt den ultramontanen Katholiken die Stelle 
überhaupt nicht für verwaist und eine Wiederbesetzung derselben konnte also gar nicht 
in Frage kommen. Unter keinen Umständen konnte und sollte der Staat Bischöse 
eingesetzt sehen, welche willens waren, die Staatsgesetze zu achten. Das nannte sich 
„Gottes Ordnung und die Kirche Jesu Christil“ Dem Exzbischof von Posen, Grasen 
Ledochowski, war schon seit Oktober 1873 der Gehalt gesperrt, weil er alte neuen 
Geistlichen ohne Anzeige anstellte. Da ihm der polnische Adel diese Verluste reichlich 
ersetzte, blieb er im Amt und fuhr sort, dem Staate zu trotzen. Die Aufforderung 
des Oberpräsidenten Günther, sein Amt freiwillig niederzulegen, wies er störrisch zu- 
rück. Darans wurde das Verfahren wegen Amtsentsetzung gegen ihn eingeleitet, er 
aber weigerte sich, vor dem mit der Vornntersuchung beanstragten Kreisgericht Po- 
sen zu erscheinen. Die Varmittel für die ungehenren verwirkten Strassummen 
 
	        

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