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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

100 I. 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875). 
gegen das friedliebende Frankreich. Lasker fertigte diese schwarzen Vaterlandsfreunde 
unter lautestem Beifall noch durch das kräftige Wort ab: „Dieses Manöver will ich 
vor ganz Deutschland brandmarken als Verbrechen gegen das Vaterland!“ 
  
7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfrs (1875). 
Gegen Ende des Jahres 1874 veröffentlichte der Reichs= und Staatsanzeiger 
aus Anlaß des später zu erwähnenden Arnim-Prozesses einen vertraulichen Er- 
laß des Fürsten Bismarck an die deutschen Vertreter vom 14. Mai 1872, betressend 
die künftige Papstwahl. In diesem Erlasse wurde ansgeführt: 
„Das vatikanische Konzil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen über die Unfehlbar- 
leit und die Inrisdiktion des Papstes hat die Stellung des letzteren auch den Regierungen gegen- 
über gänzlich verändert und das Interesse der letzteren an der Papstwahl aufs höchste gesteigert, 
damit aber ihrem Rechte, sich darum zu kümmern, eine festere Basis gegeben. Deun durch diese 
Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Dißzese die bischöflichen Rechte 
in die Hand zu nehmen unmd die päpstliche Gewalt an Stelle der landesbischöflichen zu setzen. 
Die bischöfliche Jurisdiktion ist in der päpstlichen ansgegangen; der Papst übt nicht mehr, wie 
bisher, einzelne bestimmte Reservatrechte aus, sondern die ganze Fülle der bischöflichen Rechie 
ruht in seiner Hand; er ist im Prinzip au die Stelle jedes einzelnen Bischofs getreten, und es 
hängt nur von ihm ab, sich auch in der Praxis in jedem cinzelnen Angenblicke an die Stelle des- 
selben gegenüber den Regierungen zu setzen. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzenge, seine 
Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit. Sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines 
fremden Souveräns geworden, und zwar eines Sonveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit 
ein vollkommen absolnter ist, mehr als irgend ein absolnter Monarch der Welt. Ehe die Re- 
Lierungen irgend einem neuen Papste eine solche Stellung einränmen und ihm die Ausübung 
solcher Rechte gestatten, müssen sic sich fragen, ob die Wahl und die Person desselben die Garan- 
tien darbieten, welche sie gegen den Mißbrauch solcher Gewalt zu fordern berechligt sind. 
Eine Einigung der europäüschen Regierungen in diesem Sinne würde von unermeßlichem Ge- 
wicht und vielleicht im stande sein, im voraus schwerc und bedenkliche Verwickelungen zuhindern.“ 
Dreiundzwanzig deutsche Bischöfe erließen gegen diese vertrauliche Verfügung 
Bismarcks am 10. Februar 1875 eine gemeinsame Erklärung, in welcher sie be- 
haupteten: 
„Alle diese Säue entbehren der Begründung. Die obersie kirchliche Jurisdiltionsgewal! 
des Papstes ist keine neue Lehre. Die Beschlüsse des vatikanischen Konzils bieten ferner keinen 
Schatten von Grund zu der Behauptung, der Papst sei durch dieselben ein absotuter Souverän 
geworden. Die Behaupiung, die Bischöfe seien durch die vatikanischen Beschlüsse päpstliche Be- 
amte ohne eigene Verantwortlichkeit geworden, können wir nur mit aller Enischiedenheit zurülcck- 
weisen: es ist wahrlich nicht die katholische Kirche, in welcher der unsittliche und despotische Grund- 
satz: der Besehl des Obern entbinde unbedingt von der eigenen Verantwortlichkein, Aufnahme 
gesunden hat ... Vir geben übrigens unserem tiesen Bedauern darüber Ausdruck, das das 
Reichskanzleramt sein Urteil über katholische Angelegenheiten lediglich nach Behauptungen 
und Hypothesen gebildet hat, welche von einigen bis zur offenen Auflehnung gegen die recht-
	        

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