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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Verwendung der Milliarden für die deutsche Wehrkraft. 125 
schen Zuschnitt knapp waren, für die Bedürfnisse des Deutschen Reiches dagegen 
schlechterdings nicht mehr zureichten. So vor allem das Generalstabsgebäude, das 
Kriegsministerium, die Kriegsakademie, die Militärbildungsanstalten, die Kadetten- 
häuser. Für die Zentral-Kadeltenanstalt in Lichterfelde verlangte die Negierung allein 
die Baufsumme von 2,460,000 Thaler. Trotz der Fülle der Mittel, welche jene 
Milliardenzeit gewährte, und trotz der warmen Fürsprache Noons lehnte der Reichs- 
tag jedoch diese Forderungen vorläufig ab. Sie wurden aber, wie wir sehen werden, 
später sämtlich in bescheidenerem Umsang bewilligt, weil die Notwendigkeit des Ver- 
langens selbst nicht zu bestreiten war. 
Dagegen genehmigte der Neichstag ohne Widerspruch und Debatte die Vertei- 
lung der fünf Milliarden französischer Kriegsentschädigung unter den ein- 
zelnen deutschen Bundesstaaten nach den Beschlüssen, welche der Bundesrat ge- 
faßt hatte. Bekannt war, daß Bayern und Württemberg behauptet hatten, sich „ver- 
kürzt“ zu fühlen, wenn diese Verteilung nur nach den militärischen Leistungen der 
Einzelstaaten vom 16. Juli 1870 bis zum 1. Juli 1871 stattsände, und nicht auch 
Gewicht gelegt werde auf andere, namentlich politische Gesichtspunkte. Sie hatten da- 
her ursprünglich vorgeschlagen, die sranzösische Kriegsentschädigung zu 3/8 nach den 
Kriegsleistungen, zu 3/8 nach der Bevölkerungszahl der Einzelstaaten zu verteilen. Diese 
umbillige Forderung wurde von Bayern später dahin ermäßigt, daß ¾/¾ nach der Kriegs- 
leistung, /4 nach der Bevölkerungszahl an die Bundesstaaten verteilt werden sollte. 
Bundesrat und Reichstag stimmten einhellig zu. 
Der nene Leiter der deutschen Flotte, der „Chef der Admiralität“ von Stosch, 
hatte von seinem Vorgänger einen Plan zur Erweiterung der deutschen Seemacht 
übernommen, den er dem Reichstag vorlegte, jedoch ohne den Plan, wie er selbst ge- 
stehen mußte, genauer zu kennen. Er gab bei der Verhandlung im Reichstag bereit- 
willig zu, daß der Schwerpunkt der deutschen Macht in der Landarmee liege, daß die 
Ausgabe unserer Flotte nicht sei, große Schlachten zu schlagen, sondern unsere Küsten 
zu verteidigen. Soweit der Flottengründungsplan einen anderen Standpunkt 
vertrete, müsse er abgeändert werden. Einstweilen könne man nur das Angefangene 
vollenden. In wenigen Jahren aber werde sich die Negierung über die notwendigen 
Anderungen des Planes erklären können. Diese Aussprache deckte sich vollständig mit 
den Ansichten des Reichstags, und der Flottenetat wurde daher mit dem Vorbehalte 
genehmigt: „daß mit dem Marineetat für 1874 ein Plan über die als notwendig er- 
kannten Abänderungen des ursprünglichen Flottengründungsplanes“, berechnet auf 
weitere sünf Jahre, „vorgelegt werden solle“. Auch wurde die Seemannsordnung, 
welche die Nechtseinheit für die Seeleute des Deutschen Neichs begründete, angenom- 
men, nicht minder ein Gesetz, welches die Verpflichtung der Handelsflotte zur Mit- 
nahme hilfsbedürstiger Seeleute feststellte; endlich ein Antrag betreffs der Ausdehnung 
der Reichsgesetzgebung auf das Gebiet der Seezeichen und des Lotseuwesens. 
Schon am 17. März 1872 war auch die Flottenakademie in Kiel begründet worden. 
Zu den Vorlagen, welche bestimmt waren, die Befestigung der deutschen Wehrkrast, 
zunächst die soldatische Mannszucht zu fördern, ist auch das deutsche Militärstraf-
	        

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