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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

146 I. 9. Der innere Ausban des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872 —78.) 
das öfsenlliche Urleil verwirrt und dadurch ein frendiges Gefühl über die Wirksamkeit im neuen 
Reiche nicht auskommen läszt. Das Voll und die Wähler werden der Mehrheit dieses Reichslags 
Recht geben, wenn dieselbe sagl: nachdem die Regierung uns so weilt entgegengekommen iss, 
wollen auch wir den Schrikt thun und mit der Regierung das Werk zu flande bringen, dns zum 
erstenmal in Deutschland die sicheren und unerschutterlichen Grundlagen der Rechtseinheit bildel.“ 
Daß auch die große Mehrheit des Reichstags diese Anschauung teilte, bewies die 
Schlußabstimmung am 21. Dezember. Der Vermittelungsantrag Bennigsen (das 
Kompromiß) war schon vorher mit 198 gegen 146 Stimmen angenommen worden. 
Die Endabstimmung ergab sogar fast Zweidrittelmehrheit (194 gegen 100 Stimmen) 
für das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strasprozeßordnung; Einstimmigkeit für die 
Zivilprozeßordnung und die Konkursordumg. In bedeutsamer Weise sprach sich die 
Thronrede des Kaisers beim Schlusse des Reichstags am 22. Dezember hierüber aus: 
„Das Gefühl des Dankes für die Bereitwilligkeit, mit welcher Sie, geehrte Herren, 
den verbündeten Regierungen zu dieser Verständigung entgegengekommen sind, ist in 
Mir um so lebhafter, je höher Ich den Gewimn anschlage, welcher aus dem Gelingen 
dieses Werkes für unser nationales Leben erwachsen muß.“ 
Durfte die nationalliberale Partei das Hauptverdienst für das Zustandekommen 
dieses großen Gesetzgebungswerkes für sich in Anspruch nehmen, so sorgte die Partei- 
leitung auch durch ein am 24. Dezember verbreiteles Flugblatt dafür, das Volk über 
die hohe Bedentung und den mächtigen Fortschritt der IJustizgesetze anszuklären und 
das hohle Geschrei der Gegner über die angebliche Preisgebung von Volksrechten 2c. 
wirkungslos zu machen. Nachdem die großen Fortschritte und Vorzüge der Zivil- 
prozeßordnung, Konkursordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Stras- 
prozeßordmung ausgezählt sind, schließt diese Denkschrift: 
„Auf Grund dieser grosten Neichsgesetze wird in Zukunft in allen deulschen Landen von 
gleichmäßig und umabhängig besetzten Gerichten gleiches Recht für alle gesprochen werden. Die 
gleichen Vorschristen über das Verfahren werden überall gelten. Jedermann ans dem Volke 
wird die Gesetze handhaben und verstehen lernen, nicht blost rechtsgelehrte Juristen. Dem Han- 
del und Verkehr wird dadurch grosze Förderung zu teil. Das bereils geschaffene einheilliche 
Verkehrsleben wird erst durch das einheitliche Rechlsleben zur vollen Gellung gelangen. Erst 
jetzt ist die Herstellung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts, an welchem schon heule bewäbrte 
Kräste im Austrag des Reiches arbeilen, möglich. Alle deutschen Gerichte leisten sich Rechtshilse. 
Das deutsche Volk mag sein Urkeil fprechen, ob solche Gesetze um kleiner Streitpunkic willen 
hätien scheilern sollen? Ob dem Volke mehr die Politik friedlicher Einigung mit den Negierun- 
gen auf den für Einheit und Freiheit günstigen Grundlagen, oder die Potilik des Konflilts 
frommt? Kußere Gesahren und innere Konslikte haben wir genug. Das deutsche Voll wird 
nicht wollen, daß seine Verkreler mutwillig neue suchen!“ 
Die Ergänzungsgesetze, welche zu dieser Gruppe von Juslizgesetzen gehörten, die 
Rechtsanwaltsordnung und die Gebührengesetze (für die Gerichte, Rechtsanwälte, 
Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständigen), kamen in den solgenden Jahren, 
wie bereits bemerkt, mühelos zu stande. Eine lebhafte Meinungsverschiedeuheit im 
Bundesrate sowohl wie im Reichstage erregte nur das Sondergesetz, welches den Sit 
des Reichsgerichts bestimmte. Preußen, welches begreiflicherweise das Neichsgerichl
	        

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